Lexikon Erstattung und Rückforderung
Begriffe von Verjährung bis Pfändungsschutz verständlich erklärt.
Durchsetzung
Inkasso bezeichnet die Einziehung fremder Forderungen durch ein Inkassounternehmen im Auftrag des Gläubigers, mit Informationspflichten gegenüber dem Schuldner.
Eine Mahnung ist die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen; sie kann den Verzug auslösen.
Die Pfändung ist der staatliche Zugriff auf das Vermögen des Schuldners, etwa Konto, Lohn oder Sachen, um eine titulierte Forderung zu erfüllen.
Die Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar ist und dem Schuldner zum Lebensunterhalt verbleibt.
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt auf einem Girokonto automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern.
Verzug bedeutet, dass ein Schuldner eine fällige und durchsetzbare Leistung trotz Mahnung oder nach Ablauf bestimmter Fristen nicht erbringt, mit Zins- und Schadensfolgen.
Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren, mit dem ein Gläubiger seinen titulierten Anspruch notfalls gegen den Willen des Schuldners durchsetzt.
Fristen
Eine Ausschlussfrist lässt einen Anspruch erlöschen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird; anders als bei der Verjährung gibt es meist keine Hemmung.
Die Festsetzungsfrist bestimmt, bis wann das Finanzamt eine Steuer festsetzen, aufheben oder ändern darf; sie beträgt in der Regel vier Jahre.
Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen und der Schuldner sie erbringen muss.
Bei einer Hemmung steht die Verjährungsfrist still; der Zeitraum der Hemmung wird nicht mitgezählt, danach läuft die Restfrist weiter.
Beim Neubeginn beginnt die Verjährungsfrist vollständig von vorn, etwa nach einem Anerkenntnis oder bei bestimmten Vollstreckungshandlungen.
Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende eines Bescheids nennt dir Rechtsbehelf, zuständige Stelle, Sitz und Frist; fehlt sie, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon erfuhr.
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer Frist nicht mehr durchgesetzt werden muss, wenn sich der Schuldner darauf beruft.
Die Widerspruchsfrist ist die Zeitspanne, in der du gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einlegen kannst; sie beträgt meist einen Monat.
Mit der Wiedereinsetzung kannst du eine unverschuldet versäumte gesetzliche Frist nachholen, wenn du sie rechtzeitig beantragst und die Handlung nachholst.
Die Zahlungsverjährung begrenzt, wie lange Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durchgesetzt werden können; sie beträgt fünf Jahre.
Grundlagen
Ein Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf eine spätere Abrechnung, etwa bei Strom, Gas oder Betriebskosten.
Die Anhörung gibt dir vor einem belastenden Bescheid die Gelegenheit, dich zu den entscheidenden Tatsachen zu äußern.
Mit dem Aufhebungsbescheid nimmt die Behörde eine frühere Bewilligung ganz oder teilweise zurück oder hebt sie auf, meist als Vorstufe einer Rückforderung.
Entreicherung bedeutet, dass der Empfänger das zu Unrecht Erhaltene nicht mehr hat und deshalb nach § 818 Absatz 3 BGB nichts herausgeben muss.
Ein Erstattungsanspruch ist das Recht, eine zu Unrecht gezahlte oder ohne Grund geleistete Summe zurückzuverlangen, im Zivilrecht wie gegenüber Behörden.
Ein Guthaben ist der Betrag, den du nach einer Abrechnung zu viel gezahlt hast und der dir ausgezahlt oder verrechnet werden muss.
Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter leistet und die nach Mietende zurückzuzahlen ist, soweit keine Ansprüche bestehen.
Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung des Gläubigers, dass er eine Zahlung erhalten hat; du kannst sie nach § 368 BGB verlangen.
Ein Rückforderungsbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde bereits gezahlte Leistungen zurückverlangt und die Erstattung festsetzt.
Wer etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, muss es nach den §§ 812 ff. BGB herausgeben, soweit er noch bereichert ist.
Vertrauensschutz schützt davor, dass eine Behörde einen Bescheid zurücknimmt, auf den du dich verlassen durftest und dessen Leistung du verbraucht hast.
Verfahren
Die Aussetzung der Vollziehung stoppt vorläufig die Durchsetzung eines angefochtenen Bescheids, zum Beispiel einer Zahlungsforderung, bis über den Rechtsbehelf entschieden ist.
Der Einspruch ist der Rechtsbehelf gegen Bescheide der Finanzverwaltung und Familienkassen und ist innerhalb eines Monats einzulegen.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, bei dem das Gericht den Anspruch nicht inhaltlich prüft.
Der Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die ohne inhaltliche Prüfung ergeht; gegen ihn kannst du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erheben.
Mit einer Musterfeststellungsklage lassen klageberechtigte Verbände zentrale Rechtsfragen für viele Verbraucher gemeinsam klären, ohne dass diese selbst klagen müssen.
Ein Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsperson, die bei Streit mit Banken oder Versicherungen vermittelt und eine Lösung vorschlägt.
Eine Schlichtungsstelle hilft bei Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich, oft kostenfrei und mit einem unverbindlichen Einigungsvorschlag.
Verbraucherzentralen beraten Verbraucher zu Rechtsfragen, helfen bei Beschwerden und gehen teils im Kollektiv gegen Unternehmen vor.
Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, der auf Antrag nach einem unwidersprochenen Mahnbescheid ergeht; gegen ihn gibt es einen befristeten Einspruch.
Ein Vollstreckungstitel ist eine Urkunde, etwa ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid, aus der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben darf.
Der Widerspruch ist der förmliche Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt, mit dem du die Behörde um Überprüfung bittest, bevor du klagen kannst.
Zahlung
Bei der Aufrechnung werden zwei gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet, sodass sie in Höhe des kleineren Betrags erlöschen.
Der Basiszinssatz ist ein gesetzlich festgelegter Referenzzins, der sich zweimal im Jahr ändert und Grundlage für Verzugs- und andere Zinsen ist.
Ein Chargeback ist die Rückbuchung einer Kartenzahlung über die Bank, wenn eine Leistung nicht erbracht oder die Zahlung nicht autorisiert wurde.
Beim Erlass verzichtet der Gläubiger ganz oder teilweise endgültig auf eine Forderung, weil ihre Einziehung unbillig wäre.
Erstattungszinsen sind Zinsen, die das Finanzamt auf Steuererstattungen zahlt, wenn sich die Steuer nach Ablauf einer Karenzzeit zu deinen Gunsten ändert.
Bei der Lastschriftrückgabe lässt du eine abgebuchte Zahlung über deine Bank zurückbuchen, bei SEPA-Basislastschriften ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist.
Bei der Niederschlagung verzichtet die Behörde vorläufig auf die Einziehung einer Forderung, ohne dass der Anspruch erlischt.
Bei einer Ratenzahlung wird eine Schuld in mehreren Teilbeträgen beglichen; sie setzt meist die Zustimmung des Gläubigers voraus.
Bei einer Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben, die Schuld bleibt aber bestehen und kann verzinst werden.
Verzugszinsen sind der gesetzliche Zinsausgleich für verspätete Zahlungen; für Verbraucher betragen sie fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.