Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Lexikon Erstattung und Rückforderung

Begriffe von Verjährung bis Pfändungsschutz verständlich erklärt.

Durchsetzung

Inkasso

Inkasso bezeichnet die Einziehung fremder Forderungen durch ein Inkassounternehmen im Auftrag des Gläubigers, mit Informationspflichten gegenüber dem Schuldner.

Mahnung

Eine Mahnung ist die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen; sie kann den Verzug auslösen.

Pfändung

Die Pfändung ist der staatliche Zugriff auf das Vermögen des Schuldners, etwa Konto, Lohn oder Sachen, um eine titulierte Forderung zu erfüllen.

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar ist und dem Schuldner zum Lebensunterhalt verbleibt.

Pfändungsschutzkonto

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt auf einem Girokonto automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern.

Verzug

Verzug bedeutet, dass ein Schuldner eine fällige und durchsetzbare Leistung trotz Mahnung oder nach Ablauf bestimmter Fristen nicht erbringt, mit Zins- und Schadensfolgen.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren, mit dem ein Gläubiger seinen titulierten Anspruch notfalls gegen den Willen des Schuldners durchsetzt.

Fristen

Ausschlussfrist

Eine Ausschlussfrist lässt einen Anspruch erlöschen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird; anders als bei der Verjährung gibt es meist keine Hemmung.

Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist bestimmt, bis wann das Finanzamt eine Steuer festsetzen, aufheben oder ändern darf; sie beträgt in der Regel vier Jahre.

Fälligkeit

Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen und der Schuldner sie erbringen muss.

Hemmung der Verjährung

Bei einer Hemmung steht die Verjährungsfrist still; der Zeitraum der Hemmung wird nicht mitgezählt, danach läuft die Restfrist weiter.

Neubeginn der Verjährung

Beim Neubeginn beginnt die Verjährungsfrist vollständig von vorn, etwa nach einem Anerkenntnis oder bei bestimmten Vollstreckungshandlungen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende eines Bescheids nennt dir Rechtsbehelf, zuständige Stelle, Sitz und Frist; fehlt sie, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Regelverjährung

Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon erfuhr.

Verjährung

Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer Frist nicht mehr durchgesetzt werden muss, wenn sich der Schuldner darauf beruft.

Widerspruchsfrist

Die Widerspruchsfrist ist die Zeitspanne, in der du gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einlegen kannst; sie beträgt meist einen Monat.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Mit der Wiedereinsetzung kannst du eine unverschuldet versäumte gesetzliche Frist nachholen, wenn du sie rechtzeitig beantragst und die Handlung nachholst.

Zahlungsverjährung

Die Zahlungsverjährung begrenzt, wie lange Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durchgesetzt werden können; sie beträgt fünf Jahre.

Grundlagen

Abschlag

Ein Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf eine spätere Abrechnung, etwa bei Strom, Gas oder Betriebskosten.

Anhörung

Die Anhörung gibt dir vor einem belastenden Bescheid die Gelegenheit, dich zu den entscheidenden Tatsachen zu äußern.

Aufhebungsbescheid

Mit dem Aufhebungsbescheid nimmt die Behörde eine frühere Bewilligung ganz oder teilweise zurück oder hebt sie auf, meist als Vorstufe einer Rückforderung.

Entreicherung

Entreicherung bedeutet, dass der Empfänger das zu Unrecht Erhaltene nicht mehr hat und deshalb nach § 818 Absatz 3 BGB nichts herausgeben muss.

Erstattungsanspruch

Ein Erstattungsanspruch ist das Recht, eine zu Unrecht gezahlte oder ohne Grund geleistete Summe zurückzuverlangen, im Zivilrecht wie gegenüber Behörden.

Guthaben

Ein Guthaben ist der Betrag, den du nach einer Abrechnung zu viel gezahlt hast und der dir ausgezahlt oder verrechnet werden muss.

Kaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter leistet und die nach Mietende zurückzuzahlen ist, soweit keine Ansprüche bestehen.

Quittung

Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung des Gläubigers, dass er eine Zahlung erhalten hat; du kannst sie nach § 368 BGB verlangen.

Rückforderungsbescheid

Ein Rückforderungsbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde bereits gezahlte Leistungen zurückverlangt und die Erstattung festsetzt.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Wer etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, muss es nach den §§ 812 ff. BGB herausgeben, soweit er noch bereichert ist.

Vertrauensschutz

Vertrauensschutz schützt davor, dass eine Behörde einen Bescheid zurücknimmt, auf den du dich verlassen durftest und dessen Leistung du verbraucht hast.

Verfahren

Aussetzung der Vollziehung

Die Aussetzung der Vollziehung stoppt vorläufig die Durchsetzung eines angefochtenen Bescheids, zum Beispiel einer Zahlungsforderung, bis über den Rechtsbehelf entschieden ist.

Einspruch

Der Einspruch ist der Rechtsbehelf gegen Bescheide der Finanzverwaltung und Familienkassen und ist innerhalb eines Monats einzulegen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, bei dem das Gericht den Anspruch nicht inhaltlich prüft.

Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die ohne inhaltliche Prüfung ergeht; gegen ihn kannst du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erheben.

Musterfeststellungsklage

Mit einer Musterfeststellungsklage lassen klageberechtigte Verbände zentrale Rechtsfragen für viele Verbraucher gemeinsam klären, ohne dass diese selbst klagen müssen.

Ombudsmann

Ein Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsperson, die bei Streit mit Banken oder Versicherungen vermittelt und eine Lösung vorschlägt.

Schlichtungsstelle

Eine Schlichtungsstelle hilft bei Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich, oft kostenfrei und mit einem unverbindlichen Einigungsvorschlag.

Verbraucherzentrale

Verbraucherzentralen beraten Verbraucher zu Rechtsfragen, helfen bei Beschwerden und gehen teils im Kollektiv gegen Unternehmen vor.

Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, der auf Antrag nach einem unwidersprochenen Mahnbescheid ergeht; gegen ihn gibt es einen befristeten Einspruch.

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist eine Urkunde, etwa ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid, aus der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben darf.

Widerspruch

Der Widerspruch ist der förmliche Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt, mit dem du die Behörde um Überprüfung bittest, bevor du klagen kannst.

Zahlung

Aufrechnung

Bei der Aufrechnung werden zwei gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet, sodass sie in Höhe des kleineren Betrags erlöschen.

Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist ein gesetzlich festgelegter Referenzzins, der sich zweimal im Jahr ändert und Grundlage für Verzugs- und andere Zinsen ist.

Chargeback

Ein Chargeback ist die Rückbuchung einer Kartenzahlung über die Bank, wenn eine Leistung nicht erbracht oder die Zahlung nicht autorisiert wurde.

Erlass

Beim Erlass verzichtet der Gläubiger ganz oder teilweise endgültig auf eine Forderung, weil ihre Einziehung unbillig wäre.

Erstattungszinsen

Erstattungszinsen sind Zinsen, die das Finanzamt auf Steuererstattungen zahlt, wenn sich die Steuer nach Ablauf einer Karenzzeit zu deinen Gunsten ändert.

Lastschriftrückgabe

Bei der Lastschriftrückgabe lässt du eine abgebuchte Zahlung über deine Bank zurückbuchen, bei SEPA-Basislastschriften ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist.

Niederschlagung

Bei der Niederschlagung verzichtet die Behörde vorläufig auf die Einziehung einer Forderung, ohne dass der Anspruch erlischt.

Ratenzahlung

Bei einer Ratenzahlung wird eine Schuld in mehreren Teilbeträgen beglichen; sie setzt meist die Zustimmung des Gläubigers voraus.

Stundung

Bei einer Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben, die Schuld bleibt aber bestehen und kann verzinst werden.

Verzugszinsen

Verzugszinsen sind der gesetzliche Zinsausgleich für verspätete Zahlungen; für Verbraucher betragen sie fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.