Pfändung
Kurzdefinition
Die Pfändung ist der staatliche Zugriff auf das Vermögen des Schuldners, etwa Konto, Lohn oder Sachen, um eine titulierte Forderung zu erfüllen.
Erklärung
Pfändung ist ein Teil der Zwangsvollstreckung. Sie beschlagnahmt Vermögen des Schuldners, damit der Gläubiger daraus befriedigt wird. Sachen pfändet der Gerichtsvollzieher (§ 803 ZPO). Forderungen wie Arbeitslohn oder Kontoguthaben werden auf Antrag des Gläubigers durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts erfasst (§ 829 ZPO). Eine Pfändung setzt einen Vollstreckungstitel voraus, zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Bestimmte Gegenstände und Einkommensteile sind unpfändbar, damit das Existenzminimum bleibt. Wird dein Konto gepfändet, kann es zunächst gesperrt sein. Du hast dann Möglichkeiten, dich zu schützen, vor allem durch das Pfändungsschutzkonto. Reagiere schnell, wende dich an eine Schuldnerberatung und prüfe, ob der Titel rechtmäßig ist. Sprich auch mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung, bevor weitere Maßnahmen folgen.
Beispiel
Du erhältst die Mitteilung, dass dein Konto gepfändet wurde, weil ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid hat. Du suchst eine Schuldnerberatung auf, prüfst den Titel und richtest ein Pfändungsschutzkonto ein, damit dein Grundbetrag geschützt bleibt, und kontaktierst den Gläubiger wegen einer Ratenzahlung.
Passende Fälle
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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