Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Erstattungsanspruch

Lexikon · Grundlagen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Erstattungsanspruch ist das Recht, eine zu Unrecht gezahlte oder ohne Grund geleistete Summe zurückzuverlangen, im Zivilrecht wie gegenüber Behörden.

Erklärung

Von einem Erstattungsanspruch spricht man, wenn jemand Geld zurückverlangen kann, weil es ohne rechtlichen Grund geflossen ist oder weil der Grund später entfallen ist. Im Privatrecht stützt er sich meist auf die Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB). Im öffentlichen Recht gibt es eigene Vorschriften, etwa § 50 SGB X bei Sozialleistungen, § 37 Absatz 2 der Abgabenordnung bei Steuern und Zahlungen ohne rechtlichen Grund oder § 49a VwVfG bei zurückgenommenen Bescheiden. Der Anspruch kann in beide Richtungen bestehen: Du kannst Geld von einem Unternehmen oder Amt zurückfordern, und umgekehrt kann dich jemand in Anspruch nehmen. Entscheidend ist stets, wer wem aus welchem Rechtsgrund etwas schuldet, in welcher Höhe und bis wann der Anspruch geltend gemacht werden muss. Wie lange ein Anspruch durchsetzbar bleibt, bestimmen die jeweiligen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

Beispiel

Eine Krankenkasse zahlt nach einer Kündigung versehentlich noch Beiträge zurück, die bereits verrechnet waren. Sie verlangt den überzahlten Teil zurück und stützt sich dafür auf einen Erstattungsanspruch. Umgekehrt kann ein Mieter, der zu viel Nebenkosten gezahlt hat, vom Vermieter die Differenz verlangen, wenn die Abrechnung ein Guthaben ausweist.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.