Rückforderungsbescheid
Kurzdefinition
Ein Rückforderungsbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde bereits gezahlte Leistungen zurückverlangt und die Erstattung festsetzt.
Erklärung
Ein Rückforderungsbescheid, oft Erstattungsbescheid genannt, ist die formelle Entscheidung einer Behörde, dass du Geld zurückzahlen sollst. Im Sozialrecht schreibt § 50 Absatz 3 SGB X vor, dass die zu erstattende Leistung durch schriftlichen Verwaltungsakt festgesetzt wird, häufig zusammen mit der Aufhebung der ursprünglichen Bewilligung. Der Bescheid muss erkennen lassen, welche Behörde ihn erlässt, welcher Zeitraum und welcher Betrag betroffen sind und warum die Zahlung zu Unrecht erfolgt sein soll. Er endet mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, die dir sagt, bei welcher Stelle und in welcher Frist du Widerspruch oder Einspruch einlegen kannst. Wird er nicht angefochten, wird er bestandskräftig, und die Behörde kann die Forderung durchsetzen. Auch bei Fördermitteln und Steuern gibt es vergleichbare Bescheide, etwa nach § 49a VwVfG.
Beispiel
Das Jobcenter schickt dir einen Brief mit der Überschrift Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Darin steht ein Zeitraum von mehreren Monaten und ein Gesamtbetrag. Bevor du zahlst, prüfst du Frist, Berechnung und Begründung und legst gegebenenfalls Widerspruch ein, denn nach Ablauf der Frist ist der Bescheid nur noch schwer angreifbar.
Passende Fälle
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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