Verzugszinsen
Kurzdefinition
Verzugszinsen sind der gesetzliche Zinsausgleich für verspätete Zahlungen; für Verbraucher betragen sie fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Erklärung
Verzugszinsen kann der Gläubiger verlangen, wenn der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug ist. Nach § 288 Absatz 1 BGB ist eine Geldschuld während des Verzugs mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen nach Absatz 2 neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Hinzu kommt bei Entgeltforderungen gegen Nichtverbraucher eine Pauschale von 40 Euro. Der Verzug setzt Fälligkeit und in der Regel eine Mahnung voraus (§ 286 BGB), bei Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen tritt er 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gläubiger können einen höheren Schaden nachweisen. Auch du kannst Verzugszinsen verlangen, wenn dir ein Unternehmen eine fällige Erstattung vorenthält. Dazu setzt du eine Zahlungsfrist, erklärst den Verzug und rechnest die Zinsen taggenau ab.
Beispiel
Ein Händler soll dir nach einem Widerruf den Kaufpreis erstatten und zahlt auch nach einer Mahnung mit Fristsetzung nicht. Du kannst ab Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen und deine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Passende Fälle
- Geld zurück nach Widerruf: Rückzahlung, Fristen und Rücksendekosten
- Geld zurück nach Reklamation: Gewährleistung, Rücktritt und Minderung bei Mängeln
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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