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Rechtsbehelfsbelehrung

Lexikon · Fristen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende eines Bescheids nennt dir Rechtsbehelf, zuständige Stelle, Sitz und Frist; fehlt sie, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Erklärung

Die Rechtsbehelfsbelehrung, auch Rechtsmittelbelehrung genannt, ist ein Hinweis in einem Bescheid, mit welchem Rechtsbehelf du ihn angreifen kannst, bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist. Nach § 66 Absatz 1 SGG beginnt die Frist für einen Rechtsbehelf nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsstelle oder das Gericht, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist. Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nach Absatz 2 nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung möglich. Ähnliche Regeln gelten im Verwaltungsprozess nach § 58 VwGO. Für dich ist die Belehrung deshalb eine wichtige Informationsquelle und zugleich ein Prüfpunkt. Enthält sie falsche Angaben, etwa eine zu kurze Frist oder die falsche Behörde, kann das Vorteile für dich bedeuten. Sie ersetzt aber nicht den Rat, Fristen immer zu beachten.

Beispiel

In deinem Bescheid fehlt am Ende jeder Hinweis auf Widerspruch und Frist. Du legst trotzdem vorsichtshalber schnell Widerspruch ein, weißt aber, dass ohne ordnungsgemäße Belehrung eine Jahresfrist gelten kann. Du dokumentierst das Fehlen der Belehrung in deinem Schreiben. Die Frist notierst du dir sofort im Kalender.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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