Basiszinssatz
Kurzdefinition
Der Basiszinssatz ist ein gesetzlich festgelegter Referenzzins, der sich zweimal im Jahr ändert und Grundlage für Verzugs- und andere Zinsen ist.
Erklärung
Der Basiszinssatz ist ein Referenzzinssatz, den das Bürgerliche Gesetzbuch in § 247 regelt. Er verändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung gestiegen oder gefallen ist. Die Bezugsgröße ist der Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Die Deutsche Bundesbank gibt den jeweils geltenden Wert unverzüglich nach den Änderungen im Bundesanzeiger bekannt. Der Basiszinssatz ist Grundlage für Verzugszinsen nach § 288 BGB, außerdem bezieht sich eine Reihe anderer Vorschriften darauf, etwa § 49a VwVfG und § 50 SGB X bei Zinsen auf Erstattungsforderungen von Behörden. Der Wert kann auch negativ sein, bei der Berechnung kommt es auf den Zeitraum an. Für die Berechnung deiner Zinsen musst du also den Satz verwenden, der für den jeweiligen Zeitraum galt, und gegebenenfalls beide Halbjahreswerte heranziehen.
Beispiel
Du rechnest die Verzugszinsen auf eine verspätet erstattete Summe aus. Der Zeitraum reicht von Mai bis September. Weil sich der Basiszinssatz zum 1. Juli geändert hat, musst du zwei Zeiträume getrennt berechnen und jeweils den dort geltenden Satz plus fünf Prozentpunkte ansetzen.
Passende Fälle
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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