Erstattungszinsen
Kurzdefinition
Erstattungszinsen sind Zinsen, die das Finanzamt auf Steuererstattungen zahlt, wenn sich die Steuer nach Ablauf einer Karenzzeit zu deinen Gunsten ändert.
Erklärung
Erstattungszinsen sind Zinsen auf eine Steuererstattung. Nach § 233a AO werden Unterschiedsbeträge zwischen festgesetzter Steuer und geleisteten Zahlungen verzinst, und zwar in beide Richtungen: Nachzahlungen zugunsten des Staates, Erstattungen zugunsten des Steuerpflichtigen. Der Zinslauf beginnt nach § 233a Absatz 2 AO regelmäßig 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit der Wirksamkeit der Steuerfestsetzung. Für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 beträgt der Zinssatz nach § 238 Absatz 1a AO 0,15 Prozent je Monat, das sind 1,8 Prozent im Jahr. Die Zinsen werden gesondert festgesetzt und können getrennt angefochten werden. Erstattungszinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind unter Umständen steuerpflichtig. Wer vorschriftsmäßig alle Fristen einhält und nach Ablauf der Karenzzeit eine Erstattung erhält, bekommt also zusätzlich Zinsen. Prüfe die Berechnung im Bescheid.
Beispiel
Du reichst deine Steuererklärung ein und bekommst nach längerer Bearbeitung eine Erstattung. Der Bescheid enthält zusätzlich Erstattungszinsen, weil der Zinslauf bereits begonnen hatte. Du prüfst Beginn, Ende und Höhe und legst Einspruch ein, wenn die Berechnung fehlerhaft erscheint. Fehler in der Zinsberechnung lassen sich so schnell korrigieren.
Passende Fälle
- Steuererstattung vom Finanzamt: Wann das Geld kommt, Fristen und Zinsen
- Lohnsteuerjahresausgleich: So holst du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.