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Festsetzungsfrist

Lexikon · Fristen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Festsetzungsfrist bestimmt, bis wann das Finanzamt eine Steuer festsetzen, aufheben oder ändern darf; sie beträgt in der Regel vier Jahre.

Erklärung

Die Festsetzungsfrist ist eine Frist des Steuerrechts. Nach Ablauf darf die Finanzbehörde eine Steuer nicht mehr festsetzen, aufheben oder ändern (§ 169 AO). Die Frist beträgt grundsätzlich vier Jahre bei Steuern und Steuervergütungen, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Wann sie beginnt, regelt § 170 AO: grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, bei Steuererklärungspflichten gilt zusätzlich eine Anlaufhemmung, sodass die Frist erst mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Erklärung eingereicht wurde, spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Entstehung. Für Erstattungen bedeutet das, dass du innerhalb dieser Frist einen Antrag stellen oder Einspruch einlegen musst, damit sich dein Bescheid noch ändern lässt. Davon zu unterscheiden ist die Zahlungsverjährung nach § 228 AO, die die Durchsetzung festgesetzter Ansprüche begrenzt.

Beispiel

Du reichst deine Steuererklärung freiwillig für ein Jahr ein, das schon einige Jahre zurückliegt. Ob das Finanzamt noch einen Bescheid erlässt, hängt von der Festsetzungsfrist ab. Du prüfst, wann sie begonnen hat und ob sie noch läuft, damit du die Erstattung nicht verlierst.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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