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Ausschlussfrist

Lexikon · Fristen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine Ausschlussfrist lässt einen Anspruch erlöschen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird; anders als bei der Verjährung gibt es meist keine Hemmung.

Erklärung

Eine Ausschlussfrist, auch Verfallfrist genannt, ist eine Frist, nach deren Ablauf ein Recht endgültig erlischt, wenn es nicht rechtzeitig ausgeübt oder geltend gemacht wurde. Anders als bei der Verjährung muss sich der Schuldner nicht darauf berufen, ein Gericht prüft das von Amts wegen. Ausschlussfristen finden sich im Gesetz, etwa in § 556 Absatz 3 BGB für Betriebskostenabrechnungen, und in Verträgen, besonders in Arbeits- und Tarifverträgen. Dort verlangen sie oft, dass Ansprüche innerhalb weniger Monate schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden. Ob eine Klausel wirksam ist, hängt von ihrer Länge und Formulierung ab. Für dich bedeutet das: Wer Geld zurückverlangen will oder zurückgefordert wird, sollte Verträge auf Ausschlussfristen prüfen, weil sie kürzer sind als die Verjährung und sich nicht verlängern lassen. Die Kenntnis einer Frist kann den Unterschied zwischen Anspruch und Verlust bedeuten.

Beispiel

In deinem Arbeitsvertrag steht, dass Ansprüche innerhalb einer kurzen Frist schriftlich geltend gemacht werden müssen. Du bemerkst eine Überzahlung oder eine fehlende Nachzahlung erst später. Dann prüfst du, ob die Klausel wirksam ist und ob ein Anspruch noch besteht, auch wenn die gesetzliche Verjährung noch läuft.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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