Verjährung
Kurzdefinition
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer Frist nicht mehr durchgesetzt werden muss, wenn sich der Schuldner darauf beruft.
Erklärung
Die Verjährung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nach § 194 BGB unterliegt das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, der Verjährung. Ist ein Anspruch verjährt, kann der Schuldner die Leistung verweigern (§ 214 BGB), er muss sich aber ausdrücklich darauf berufen, denn von selbst prüft das ein Gericht nicht. Das Recht auf die Leistung verschwindet nicht, wer trotz Verjährung zahlt, kann das Geld nicht zurückfordern. Die Dauer hängt vom Anspruch ab: Die Regelverjährung beträgt drei Jahre, daneben gibt es längere Fristen und Höchstfristen. Im öffentlichen Recht gelten eigene Vorschriften, etwa § 228 AO für die Zahlungsverjährung bei Steuern oder § 50 Absatz 4 SGB X für Erstattungen im Sozialrecht. Die Verjährung kann gehemmt werden, zum Beispiel durch Verhandlungen oder die Zustellung eines Mahnbescheids, oder von vorn beginnen.
Beispiel
Ein Gläubiger macht eine Forderung erst mehrere Jahre nach Entstehung geltend. Du prüfst, wann der Anspruch entstanden ist und ob die Frist abgelaufen ist. Ist sie vorbei, kannst du dich schriftlich auf Verjährung berufen und die Zahlung verweigern, sofern keine Hemmung oder kein Neubeginn eingetreten ist.
Passende Fälle
- Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen: Antrag und Fristen
- Zu viel gezahlte Inkassokosten zurückfordern: Höhe prüfen und Widerspruch
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.