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Vertrauensschutz

Lexikon · Grundlagen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Vertrauensschutz schützt davor, dass eine Behörde einen Bescheid zurücknimmt, auf den du dich verlassen durftest und dessen Leistung du verbraucht hast.

Erklärung

Vertrauensschutz ist ein Grundsatz des Verwaltungsrechts. Er soll verhindern, dass Bürger Leistungen zurückzahlen müssen, auf deren Bestand sie vertrauen durften. Im Sozialrecht regelt § 45 Absatz 2 SGB X, dass ein rechtswidriger begünstigender Bescheid nicht zurückgenommen werden darf, soweit der Begünstigte auf ihn vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn die Leistung verbraucht oder eine nicht mehr rückgängig zu machende Vermögensentscheidung getroffen wurde. Nicht berufen kann sich darauf, wer den Bescheid durch arglistige Täuschung erwirkt hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht oder die Rechtswidrigkeit gekannt oder grob fahrlässig nicht gekannt hat. Für andere Bereiche gelten vergleichbare Regeln, etwa § 48 VwVfG.

Beispiel

Das Wohnungsamt bewilligt dir Leistungen auf Basis deiner korrekten Angaben, rechnet aber falsch. Du verbrauchst das Geld für laufende Kosten. Später will die Behörde den Bescheid zurücknehmen. Weil der Fehler allein bei ihr liegt und du die Leistung verbraucht hast, kann dein Vertrauen schutzwürdig sein.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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