Gerichtliches Mahnverfahren
Kurzdefinition
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, bei dem das Gericht den Anspruch nicht inhaltlich prüft.
Erklärung
Das gerichtliche Mahnverfahren ist in den §§ 688 bis 703d ZPO geregelt. Es ermöglicht dem Gläubiger, eine Geldforderung schnell und kostengünstig titulieren zu lassen, ohne Klage zu erheben. Er stellt beim zuständigen Mahngericht einen Antrag, der heute meist online oder mit amtlichem Formular erfolgt. Die Daten werden maschinell geprüft, nicht der Anspruch selbst. Das Gericht erlässt den Mahnbescheid und stellt ihn zu. Reagiert der Schuldner nicht, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen, der einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleichsteht (§ 700 ZPO). Widerspricht der Schuldner, kommt es auf Antrag zum streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht. Das Mahnverfahren ist nur für bestimmte Geldforderungen geeignet. Für Verbraucher bedeutet es, dass sie Post vom Gericht nie ignorieren dürfen, weil Fristversäumnisse schnell zu einem Titel führen können.
Beispiel
Ein Unternehmen beantragt online einen Mahnbescheid gegen dich. Das Gericht prüft nur formale Angaben, nicht, ob du die Rechnung wirklich schuldest. Du widersprichst fristgerecht, und das Unternehmen muss entscheiden, ob es den Anspruch im gerichtlichen Streitverfahren weiterverfolgt. Reagiere also rechtzeitig und hebe alle Unterlagen auf.
Passende Fälle
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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