Zu viel gezahlte Inkassokosten zurückfordern: Höhe prüfen und Widerspruch

Die Antwort
Inkassokosten darf der Gläubiger nur bis zur Höhe der Gebühren ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt nach dem RVG zustehen würden. Voraussetzung ist außerdem, dass du dich im Verzug befandest. Hast du mehr gezahlt, kannst du den Mehrbetrag zurückverlangen. Prüfe die Informationspflichten nach § 13a RDG und die Berechnung.
| Wer zahlt | Der Inkassodienstleister oder der Gläubiger erstattet den zu Unrecht gezahlten Mehrbetrag. |
|---|---|
| Frist | Rückforderungen verjähren nach drei Jahren ab Jahresende. Bei laufenden Forderungen solltest du dem Inkassoschreiben zeitnah schriftlich widersprechen. |
| Rechtsgrundlage | § 13e RDG, § 13a RDG, §§ 286, 288 BGB, § 812 BGB, RVG |
Inkassoschreiben wirken oft bedrohlich, und die genannten Kosten sind mitunter höher als die ursprüngliche Forderung. Wer aus Sorge schnell zahlt, bezahlt dann manchmal Beträge, die rechtlich gar nicht geschuldet sind. Das Gesetz begrenzt die erstattungsfähigen Inkassokosten und verpflichtet Inkassounternehmen zu transparenten Angaben. Sie müssen Forderungsgrund, Zinsen und Kosten erläutern. Bei Verbrauchern ist außerdem die Höhe an die Gebühren eines Rechtsanwalts gekoppelt. Dieser Beitrag zeigt, wie du ein Inkassoschreiben prüfst, wann Kosten zu hoch sind, wie du Widerspruch einlegst und wie du zu viel gezahlte Beträge zurückholst. Das Muster kannst du an Inkassounternehmen oder Gläubiger richten. Alle Schritte sind für Verbraucher gedacht.
Voraussetzungen
- Du hast Inkassokosten gezahlt, die über den gesetzlich erstattungsfähigen Betrag hinausgehen.
- Die Forderung bestand nicht oder du befandest dich nicht im Verzug.
- Das Inkassounternehmen hat Informationspflichten nach § 13a RDG nicht erfüllt.
- Du kannst Inkassoschreiben, Zahlungsbeleg und Ausgangsforderung vorlegen.
- Der Rückforderungsanspruch ist nicht verjährt.
Rechtslage
Nach § 13e Abs. 1 RDG kann ein Gläubiger die Kosten, die ihm ein Inkassodienstleister für seine Tätigkeit berechnet hat, von seinem Schuldner nur bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zustehen würde. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Gegenstandswert, den § 13 RVG in einer Tabelle abbildet. Voraussetzung eines Kostenersatzes ist nach § 286 BGB Verzug, also eine fällige Forderung und regelmäßig eine Mahnung. Bestand keine Forderung oder hat der Gläubiger vorschnell einen Dienstleister beauftragt, sind die Kosten nicht zu ersetzen. Inkassodienstleister müssen bei der ersten Geltendmachung gegenüber Privatpersonen nach § 13a RDG Auftraggeber, Forderungsgrund, Zinsberechnung und Kostenangaben mitteilen. Fehlen diese Angaben, kann das die Durchsetzung der Kosten erschweren. Zinsen berechnen sich nach § 288 BGB. Zu viel gezahlte Beträge kannst du nach § 812 BGB zurückverlangen. Der Anspruch verjährt in drei Jahren. Beschwerden gehen an die zuständige Aufsichtsbehörde. Praktisch gilt: Fordere bei Zweifeln eine Aufschlüsselung aller Posten an und prüfe, ob neben dem Inkassounternehmen zusätzlich ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, denn doppelte Kosten für dieselbe Forderung sind nicht erstattungsfähig.
So holst du dein Geld zurück
- Schreiben genau lesen. Prüfe Auftraggeber, Forderungsgrund, Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten. Notiere, ob alle Angaben nach § 13a RDG enthalten sind. Fehlen Angaben, fordere sie schriftlich nach. Markiere unklare Stellen.
- Forderung prüfen. Kläre, ob die Hauptforderung berechtigt und fällig ist, und ob du eine Mahnung erhalten hast. Vergleiche Rechnung und Vertrag. Bestehen Zweifel, bestreite die Forderung ausdrücklich in Textform.
- Kosten nachrechnen. Berechne mit dem Gegenstandswert die RVG-Gebühren und vergleiche sie mit den geforderten Inkassokosten. Nutze Rechner der Verbraucherzentralen und notiere Abweichungen. Mehrfachgebühren sind oft ein Hinweis auf Überhöhung.
- Widerspruch einlegen. Schreibe dem Inkassounternehmen, bestreite Verzug oder Höhe der Kosten und bitte um Rücknahme der Mehrkosten. Setze eine Frist. Zahle nur den unstreitigen Teil, wenn die Hauptforderung berechtigt ist.
- Rückzahlung fordern. Hast du bereits zu viel gezahlt, fordere den Mehrbetrag zurück. Nenne Datum der Zahlung und Betrag. Reagiert die Gegenseite nicht, kannst du Beschwerde einlegen oder Mahnbescheid und Klage prüfen.
Diese Unterlagen brauchst du
- Inkassoschreiben und Mahnungen
- Rechnung oder Vertrag zur Ausgangsforderung
- Zahlungsnachweis
- Kostenberechnung des Inkassounternehmens
- Schriftverkehr mit Gläubiger und Inkasso
Vorlage zum Kopieren
Betreff: Widerspruch Inkassokosten, Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], nehme ich Stellung. Die geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von [Betrag] Euro sind nach § 13e RDG nur bis zur Höhe der Rechtsanwaltsgebühren erstattungsfähig und setzen Verzug voraus. Ich bestreite Verzug und Höhe der Kosten und bitte um eine nachvollziehbare Berechnung. Soweit ich bereits [Betrag] Euro gezahlt habe, fordere ich den Mehrbetrag in Höhe von [Betrag] Euro bis zum [Datum] zurück, Kontoverbindung [IBAN]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Anschrift]
Wenn die Erstattung abgelehnt wird
Beharrt das Inkassounternehmen auf überhöhten Kosten, kannst du dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, die in dem Schreiben nach § 13a RDG genannt sein muss. Die Verbraucherzentrale bietet Beratung und Musterbriefe. Erhältst du einen gerichtlichen Mahnbescheid, lege innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein. Zahle unstreitige Beträge, um Zinsen und weitere Kosten zu vermeiden. Bei hohen Beträgen lohnt sich anwaltliche Hilfe, die bei Erfolg oft vom Gegner zu tragen ist. Dokumentiere alle Schreiben mit Datum und frage nach Nachweisen.
Häufige Fragen
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Höchstens so hoch wie die Gebühren, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen dürfte. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert ab. Mehr ist vom Schuldner nicht zu ersetzen. Verlange eine Berechnung und prüfe sie mit Rechnern der Verbraucherzentralen. Fordere sie ausdrücklich an.
Muss ich Inkassokosten zahlen, wenn ich die Rechnung vergessen hatte?
Nur, wenn du dich im Verzug befandest, also die Forderung fällig war und in der Regel eine Mahnung vorlag. Eine bloße Zahlungserinnerung am Fälligkeitstag reicht oft nicht. Prüfe Fristen und frage nach der Mahnung, bevor du Kosten akzeptierst. Notiere das Datum jeder Mahnung.
Was tun, wenn die Forderung gar nicht besteht?
Bestreite sie schriftlich und verlange Nachweise. Das Inkassounternehmen muss Forderungsgrund und Vertrag darlegen. Zahle nichts, bevor du die Berechtigung geprüft hast. Bei fortgesetzter Mahnung hilft die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde oder die Beratung durch die Verbraucherzentrale. Bewahre alle Schreiben auf.
Kann ich bereits gezahlte Inkassokosten zurückverlangen?
Ja, soweit sie über den erstattungsfähigen Betrag hinausgingen oder ohne Rechtsgrund gezahlt wurden. Fordere den Mehrbetrag schriftlich und mit Frist zurück. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Bewahre Zahlungsbelege und die Kostenaufstellung auf. Nenne in deinem Schreiben das Aktenzeichen und den genauen Betrag.
Was ist bei einem gerichtlichen Mahnbescheid zu tun?
Du hast zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Danach kann ein Vollstreckungsbescheid folgen. Lege Widerspruch ein, wenn du die Forderung oder Kosten bestreitest, und hole dir Beratung. Bleibe nicht untätig, denn Fristen laufen von selbst. Die Frist beginnt mit der Zustellung.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
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