Bahn-Entschädigungsrechner
Wie viel vom Fahrpreis bekommst du bei Verspätung zurück? 25 Prozent ab 60 Minuten, 50 Prozent ab 120 Minuten.
So rechnet der Rechner
Nach Art. 19 der Fahrgastrechte-Verordnung (EU) 2021/782 steht dir bei einer Verspätung am Ziel von mindestens 60 Minuten eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten 50 Prozent. Die Verordnung erlaubt Mindestbeträge, unter denen nicht ausgezahlt wird. Bei der Deutschen Bahn liegt diese Grenze bei 4 Euro. Seit Juni 2023 gilt außerdem: Bei höherer Gewalt wie Unwetter entfällt die Entschädigung. Für Zeitkarten wie BahnCard 100 oder das Deutschlandticket gelten pauschale Sonderregeln.
Grenzen
- Die Bagatellgrenze kann bei anderen Unternehmen abweichen.
- Bei Zeitkarten gelten Pauschalen statt Prozenten.
- Zusätzliche Kosten wie Hotel oder Taxi werden gesondert erstattet.

Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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