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Zahlungsverjährung

Lexikon · Fristen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Zahlungsverjährung begrenzt, wie lange Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durchgesetzt werden können; sie beträgt fünf Jahre.

Erklärung

Die Zahlungsverjährung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie betrifft Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach der Abgabenordnung, also etwa festgesetzte Steuern, Erstattungsansprüche und Nebenleistungen. Nach § 228 AO beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, in Fällen der Steuerhinterziehung und ähnlichen Taten zehn Jahre. Sie beginnt nach § 229 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Anders als die Festsetzungsfrist betrifft sie nicht die Frage, ob ein Bescheid noch ergehen darf, sondern ob eine bereits festgesetzte Forderung noch eingezogen werden kann. Die Frist kann unterbrochen werden, etwa durch schriftliche Zahlungsaufforderungen, Stundung oder Vollstreckungsmaßnahmen. Mit Ablauf der Frist erlischt der Anspruch. Auch Erstattungsansprüche aus § 37 Absatz 2 AO unterliegen dieser Verjährung, was zum Beispiel bei zurückgeforderter Kindergeldzahlung eine Rolle spielt.

Beispiel

Das Finanzamt hat eine Steuer vor Jahren festgesetzt und danach nichts mehr unternommen. Du prüfst, wann die Forderung fällig wurde und ob zwischenzeitlich Mahnungen oder Vollstreckungshandlungen die Frist unterbrochen haben. Ist sie abgelaufen, erlischt der Anspruch, und du musst nicht mehr zahlen.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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