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Stundung

Lexikon · Zahlung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Bei einer Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben, die Schuld bleibt aber bestehen und kann verzinst werden.

Erklärung

Eine Stundung verschiebt den Zeitpunkt, zu dem eine Forderung zu bezahlen ist. Die Schuld besteht weiter, nur die Zahlungspflicht tritt später ein. Im Steuerrecht erlaubt § 222 AO die Stundung, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch dadurch nicht gefährdet erscheint. Sie soll in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Im Sozialversicherungsrecht regelt § 76 Absatz 2 SGB IV Ähnliches, danach soll sie gegen angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Bei privaten Forderungen kommt eine Stundung nur durch Vereinbarung mit dem Gläubiger zustande. Ein Anspruch darauf besteht meist nicht. Für dich ist wichtig, den Antrag vor Fälligkeit zu stellen, deine Lage mit Zahlen zu belegen und eine konkrete Frist vorzuschlagen. Während einer bewilligten Stundung sind Säumniszuschläge oder Verzugszinsen in der Regel ausgeschlossen, Stundungszinsen können aber anfallen.

Beispiel

Du erhältst einen Bescheid mit einer Nachzahlung, die du im Moment nicht aufbringen kannst. Du beantragst vor dem Fälligkeitstag eine Stundung und legst Einnahmen und Ausgaben offen. Wird sie gewährt, zahlst du später und vermeidest bis dahin Säumniszuschläge, trägst aber möglicherweise Stundungszinsen.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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