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Ratenzahlung

Lexikon · Zahlung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Bei einer Ratenzahlung wird eine Schuld in mehreren Teilbeträgen beglichen; sie setzt meist die Zustimmung des Gläubigers voraus.

Erklärung

Eine Ratenzahlung ist eine Vereinbarung, dass du eine Forderung in Teilzahlungen tilgen darfst. Nach § 266 BGB ist der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt. Der Gläubiger muss sie also nicht annehmen. Er kann zustimmen, in der Praxis ist das häufig sinnvoll, weil er so überhaupt Geld erhält. Behörden entscheiden bei Ratenwünschen im Rahmen von Stundungsvorschriften, etwa § 222 AO oder § 76 SGB IV. Im Privatrecht entsteht die Ratenzahlung durch Vertrag. Wichtig ist, sie schriftlich zu vereinbaren und festzuhalten, ob Zinsen anfallen, was bei Zahlungsverzug passiert und ob die Restschuld bei einer verpassten Rate sofort fällig wird. Zahlungen sollten immer mit Verwendungszweck erfolgen. Achte darauf, dass keine Anerkenntnisse abgegeben werden, die die Verjährung neu beginnen lassen, wenn du die Forderung bestreiten willst. Zahle nur Raten, die du dauerhaft tragen kannst.

Beispiel

Du schuldest einem Unternehmen noch einen größeren Betrag und kannst nicht auf einmal zahlen. Du schlägst schriftlich eine monatliche Rate vor, nennst Startdatum und Laufzeit und bittest um Bestätigung. Nach der letzten Rate lässt du dir bestätigen, dass die Forderung vollständig erledigt ist.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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