Abschlag
Kurzdefinition
Ein Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf eine spätere Abrechnung, etwa bei Strom, Gas oder Betriebskosten.
Erklärung
Als Abschlag bezeichnet man eine Teilzahlung, die auf eine erst später endgültig berechnete Gesamtsumme geleistet wird. Bei Mietverhältnissen sind es die Vorauszahlungen für Betriebskosten, die nach § 556 Absatz 2 BGB nur in angemessener Höhe vereinbart werden dürfen. Bei Energieversorgung zahlst du monatliche Abschläge, die auf dem erwarteten Jahresverbrauch beruhen. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird der tatsächliche Verbrauch gegen die Abschläge gerechnet, sodass entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung entsteht. Abschläge sind keine endgültige Zahlung, sondern Vorschüsse. Du solltest sie an den tatsächlichen Verbrauch anpassen lassen, wenn sich dieser verändert hat. Zu niedrige Abschläge führen später zu hohen Nachzahlungen, zu hohe Abschläge binden unnötig Geld. Bei Grundversorgung regelt die Verordnung, wann Abschläge fällig sind.
Beispiel
Du hast monatlich einen festen Abschlag an deinen Energieversorger gezahlt. Nach einem Jahr zeigt die Jahresabrechnung, dass dein Verbrauch höher war. Die Differenz wird als Nachzahlung fällig. Du bittest den Versorger, den künftigen Abschlag anzuheben, damit sich die Summe nicht wiederholt.
Passende Fälle
- Stromguthaben und Abschlagsüberzahlung: Auszahlung binnen zwei Wochen
- Gasguthaben nach der Jahresabrechnung: Rückzahlung und Fristen
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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