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Gasguthaben nach der Jahresabrechnung: Rückzahlung und Fristen

Erstattung · Energie · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Gasguthaben nach der Jahresabrechnung

Die Antwort

Zeigt die Jahresabrechnung Gas ein Guthaben, muss der Versorger es mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen oder binnen zwei Wochen auszahlen. Nach einer Abschlussrechnung ist immer auszuzahlen. Prüfe Zählerstand, Preise und Zeitraum, bevor du Zahlung forderst. Bei Streit hilft die Schlichtungsstelle Energie.

Wer zahltDer Gasversorger, im Sondervertrag oder in der Grundversorgung, zahlt das Guthaben aus.
FristDas Guthaben ist nach der Abrechnung binnen zwei Wochen auszuzahlen oder mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen. Die Verjährung beträgt regelmäßig drei Jahre.
Rechtsgrundlage§ 40c Abs. 3 EnWG, § 13 GasGVV, §§ 195, 199 BGB

Wer Gas bezieht, zahlt meist monatliche Abschläge, die der Versorger aus dem Verbrauch des Vorjahres berechnet. Weil Verbrauch und Preise schwanken, stimmen Abschläge und tatsächlicher Verbrauch selten überein. Nach der Jahresabrechnung stellt sich dann heraus, ob du nachzahlen musst oder Geld bekommst. Ein Guthaben gehört dir, und das Energiewirtschaftsrecht gibt dem Versorger vor, wie schnell er es ausgleichen muss. Nach einem Wechsel oder Umzug gilt für das Guthaben aus der Schlussrechnung eine Auszahlungspflicht innerhalb von zwei Wochen. Dieser Beitrag zeigt, wie du die Abrechnung prüfst, welche Fristen laufen, wie du das Geld einforderst und wo du dich beschweren kannst, wenn der Versorger nicht zahlt.

Voraussetzungen

  • Die Gasrechnung weist ein Guthaben aus, das höher ist als der Betrag künftiger Abschläge oder offener Posten.
  • Du hast das Guthaben nicht bereits mit einer Nachzahlung verrechnet bekommen.
  • Bei Vertragsende liegt eine Schlussrechnung vor oder die Frist von sechs Wochen ist abgelaufen.
  • Du kannst Kundennummer, Zählernummer und Zählerstand angeben.
  • Der Versorger hat dir bei Nachfrage keinen berechtigten Einwand genannt.

Rechtslage

Für Gas gelten dieselben Abrechnungsfristen wie für Strom, weil das Energiewirtschaftsgesetz beide Energieträger gemeinsam regelt. Nach § 40c Abs. 2 EnWG müssen Versorger Rechnungen binnen sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums und Abschlussrechnungen binnen sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses bereitstellen. Ein Guthaben aus der Abrechnung ist nach Absatz 3 vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen oder innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen, bei Abschlussrechnungen immer innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen. In der Grundversorgung regelt § 13 GasGVV die Abschläge, nach denen sich die Höhe an dem zuletzt abgerechneten Verbrauch ausrichtet. Machst du glaubhaft, dass dein Verbrauch geringer ist, ist das angemessen zu berücksichtigen. Die Abrechnung beruht auf Zählerständen, Umrechnungsfaktoren und Preisbestandteilen, die du in der Rechnung nachprüfen kannst. Hat der Versorger Werte geschätzt, kannst du den tatsächlichen Stand nachmelden und eine Korrektur verlangen. Der Zahlungsanspruch verjährt nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren. Bei Meinungsverschiedenheiten bietet die Schlichtungsstelle Energie ein kostenloses Verfahren an. Bewahre die Rechnung und den Zugang digital auf, weil die Fristen mit der Bereitstellung beginnen. Bei Unklarheiten zur Preisgestaltung kannst du die Preisblätter des Vertrags heranziehen und dir Erläuterungen geben lassen.

So holst du dein Geld zurück

  1. Zählerstand sichern. Lies den Zähler zum Stichtag ab und fotografiere ihn. Vergleiche den Wert mit der Rechnung. Bei Abweichungen melde den richtigen Zählerstand dem Versorger und bitte um korrigierte Abrechnung.
  2. Abrechnung nachrechnen. Prüfe, ob Verbrauch in Kilowattstunden, Arbeitspreis, Grundpreis und Abschläge zueinander passen. Notiere Unstimmigkeiten und frage gezielt nach, welche Zahlen auf Schätzungen beruhen. Notiere zusätzlich die Zählernummer.
  3. Guthaben anfordern. Fordere den Betrag schriftlich oder im Kundenportal an und nenne die Frist von zwei Wochen. Gib deine Kontodaten an und bitte um eine Bestätigung des Zahlungsvorgangs.
  4. Abschlag anpassen. Bitte um eine neue Berechnung der monatlichen Abschläge, wenn der Verbrauch dauerhaft gesunken ist. Das verhindert, dass sich das Guthaben im nächsten Jahr wieder aufbaut.
  5. Beschwerde vorbereiten. Hilft die Nachfrage nicht, sammle Rechnung, Schriftverkehr und Zählerfoto und wende dich an die Schlichtungsstelle Energie. Erkläre kurz den Sachverhalt und nenne den Betrag. Füge Rechnung und Zählerfoto bei.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Gas-Jahresabrechnung oder Schlussrechnung
  • Vertrag und Kundennummer
  • Zählerstandsfoto
  • Nachweis der Abschlagszahlungen
  • Schriftverkehr zur Reklamation

So kann dein Schreiben aussehen

Betreff: Auszahlung Gasguthaben aus Rechnung vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Gasabrechnung vom [Datum] für den Zeitraum [Zeitraum] weist ein Guthaben von [Betrag] Euro zu meinen Gunsten aus. Ich bitte um Auszahlung auf das Konto [IBAN] innerhalb der gesetzlichen Frist. Mein Zählerstand zum Stichtag betrug [Stand], ein Foto liegt bei. Sollten Sie von einem anderen Wert ausgehen, bitte ich um Mitteilung, auf welcher Grundlage Sie abgerechnet haben. Bei ausbleibender Zahlung bis zum [Datum] werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Zahlt der Versorger trotz Mahnung nicht, wende dich an die Schlichtungsstelle Energie, die für Verbraucher kostenlos ist, wenn zuvor eine Beschwerde beim Anbieter erfolglos blieb. Zusätzlich kannst du die Verbraucherzentrale um Einschätzung der Abrechnung bitten. Als letzte Stufe bleibt das gerichtliche Mahnverfahren bei klarer Forderung oder die Klage beim Amtsgericht. Bei Streit um den Verbrauch kann eine Überprüfung des Zählers beantragt werden. Dann trägt die Kosten der Prüfung, wer verliert, wenn der Zähler fehlerfrei misst.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Bis wann muss die Gasrechnung kommen?

Der Versorger muss sie spätestens sechs Wochen nach Ende des abgerechneten Zeitraums bereitstellen, eine Abschlussrechnung sechs Wochen nach Ende der Lieferung. Danach kannst du die Abrechnung anmahnen. Hebe das Datum der Zugänglichkeit auf, weil sich Fristen daran orientieren. Fehlt sie, kannst du sie anmahnen und eine Frist von wenigen Wochen setzen.

Wie lange dauert es, bis das Guthaben ausgezahlt wird?

Höchstens zwei Wochen, wenn der Versorger es nicht mit dem nächsten Abschlag verrechnet. Bei einer Schlussrechnung nach Vertragsende gilt die Zweiwochenfrist ohne Verrechnungsmöglichkeit. Zahlt er später, kannst du ihn durch eine Mahnung in Verzug setzen und Zinsen verlangen. Dokumentiere Eingang und Datum der Auszahlung auf deinem Konto.

Was kann ich tun, wenn der Zählerstand geschätzt wurde?

Melde den tatsächlichen Stand mit Foto und bitte um eine korrigierte Rechnung. Der Versorger muss die Werte berücksichtigen, wenn sie plausibel sind. Bei Zweifeln an der Zählerfunktion kannst du eine Prüfung beantragen, die allerdings unter Umständen Kosten verursacht. Bewahre Foto und Datum der Meldung auf, damit du später den Stand belegen kannst.

Darf der Versorger das Guthaben mit künftigen Forderungen verrechnen?

Mit der nächsten Abschlagszahlung ja, das erlaubt das Gesetz ausdrücklich. Mit beliebigen anderen Forderungen nur, wenn sie fällig und berechtigt sind. Bei Vertragsende ist die Auszahlung zwingend, außer es bestehen ausstehende unstreitige Beträge. Bestehe auf einer schriftlichen Aufstellung, wenn der Versorger Gegenforderungen geltend macht, und prüfe sie genau.

Soll ich den Abschlag senken, wenn ich ein Guthaben habe?

Das ist möglich und oft sinnvoll, wenn dein Verbrauch dauerhaft niedrig ist. Beachte, dass du später nachzahlen musst, wenn der Verbrauch wieder steigt. Teile dem Versorger deinen aktuellen Zählerstand mit und bitte um eine Berechnung nach deinem tatsächlichen Verbrauch. Frage den Versorger, wie sich der neue Abschlag zusammensetzt, und halte die Zusage schriftlich fest.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.