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Mahnung

Lexikon · Durchsetzung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine Mahnung ist die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen; sie kann den Verzug auslösen.

Erklärung

Die Mahnung ist eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers, die fällige Leistung zu erbringen. Sie ist in § 286 Absatz 1 BGB als Voraussetzung des Verzugs genannt. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben, doch aus Beweisgründen sollte sie schriftlich erfolgen und zugehen. Sie muss die geschuldete Leistung nennen und eine Frist setzen, damit sie Wirkung entfaltet. Eine Mahnung vor Fälligkeit löst den Verzug nicht aus. Die Mahnung ist vom gerichtlichen Mahnbescheid zu unterscheiden, der ein förmliches Verfahren einleitet. Mahnkosten, die ein Gläubiger berechnet, müssen angemessen sein und ersetzen nur den tatsächlichen Schaden. Pauschalen in beliebiger Höhe musst du nicht hinnehmen. Wenn du selbst Geld zurückverlangst, solltest du deine Mahnung klar formulieren: Forderung benennen, Betrag nennen, Zahlungsfrist setzen, Kontodaten angeben und auf die Folgen hinweisen, etwa Zinsen oder ein gerichtliches Verfahren.

Beispiel

Ein Vermieter hat dir die Kaution nach Auszug nicht zurückgezahlt. Du schreibst ihm mit Einschreiben oder Zustellnachweis, nennst den Betrag, setzt eine Frist von zwei Wochen und kündigst weitere Schritte an. Zahlt er nicht, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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