Mietkaution zurückbekommen: Fristen, Zinsen und Muster

Die Antwort
Der Vermieter muss die Kaution samt Zinsen zurückzahlen, sobald er seine Ansprüche geprüft hat. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, nach der Rechtsprechung sind einige Monate üblich. Er darf nur für berechtigte Forderungen einbehalten, etwa Schäden oder offene Nebenkosten. Fordere schriftlich mit Frist zur Auszahlung auf.
| Wer zahlt | Der Vermieter zahlt die Kaution samt angesammelter Zinsen aus dem getrennt angelegten Kautionskonto an dich zurück. |
|---|---|
| Frist | Der Rückzahlungsanspruch unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren. Ersatzansprüche des Vermieters verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung. |
| Rechtsgrundlage | § 551 BGB, § 548 BGB, §§ 195, 199 BGB, § 288 BGB |
Kaum ein Thema sorgt nach dem Auszug so häufig für Streit wie die Kaution. Viele Mieter warten Monate auf ihr Geld, ohne zu wissen, ab wann sie Druck machen dürfen. Der Vermieter darf die Sicherheit behalten, solange er berechtigte Ansprüche prüft, etwa wegen Schäden oder Nachzahlungen. Er muss sie aber getrennt von seinem Vermögen angelegt haben und zahlt sie mit Zinsen zurück. Hier erfährst du, wie lange Vermieter üblicherweise warten dürfen, welche Abzüge zulässig sind, wie du formulierst, wenn die Auszahlung stockt, und welche Wege es bei Ablehnung oder Teilauszahlung gibt. Das Muster kannst du direkt anpassen. Lies zuerst den Mietvertrag, denn dort steht, wie und wann die Kaution geleistet wurde.
Voraussetzungen
- Das Mietverhältnis ist beendet, und die Wohnung wurde an den Vermieter zurückgegeben.
- Die Kaution wurde tatsächlich gezahlt, etwa durch Überweisung oder Hinterlegung auf einem Kautionskonto.
- Es bestehen keine berechtigten Forderungen des Vermieters aus Schäden, Mietrückständen oder offenen Nebenkosten.
- Eine angemessene Prüfungsfrist ist abgelaufen oder die Forderung des Vermieters ist unbegründet.
- Deine neue Anschrift und Bankverbindung sind dem Vermieter bekannt.
Rechtslage
Die Mietsicherheit ist in § 551 BGB geregelt. Sie darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenpauschalen betragen, und der Mieter darf sie in drei Raten zahlen. Der Vermieter muss die Geldsumme getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Satz anlegen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter einen angemessenen Zeitraum, um eigene Ansprüche zu prüfen. Wie lang dieser sein darf, entscheiden die Gerichte im Einzelfall, meist sind es einige Monate und bei komplizierten Nebenkosten auch länger. Behalten darf er nur Beträge für berechtigte Forderungen. Nach § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache sechs Monate nach Rückgabe. Dein Anspruch auf Rückzahlung verjährt binnen dreier Jahre nach den §§ 195, 199 BGB. Kommt der Vermieter in Verzug, kannst du Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen. Ein Rückzahlungsverlangen sollte schriftlich und mit einer klaren Frist erfolgen, damit der Verzug nachweisbar ist. Bei einem Eigentümerwechsel tritt der Erwerber nach § 566a BGB in die Pflichten des Vermieters ein, du kannst dich also auch an ihn wenden.
So holst du dein Geld zurück
- Rückgabe dokumentieren. Lass dir die Rückgabe der Wohnung im Übergabeprotokoll bestätigen und fotografiere den Zustand. Ein unterschriebenes Protokoll mit Datum bildet die Grundlage für den Nachweis, dass keine Schäden vorlagen.
- Kautionskonto abfragen. Frage beim Vermieter nach Kontoverbindung und aktuellem Stand inklusive Zinsen. Er ist verpflichtet, die Sicherheit getrennt anzulegen, und muss Auskunft über Betrag und Zinsen geben können.
- Schriftlich zur Zahlung auffordern. Setze eine Frist von etwa zwei Wochen, nenne den Betrag und die Kontodaten und bitte um schriftliche Bestätigung. Das Schreiben dient als Nachweis, falls später Verzugszinsen oder eine Klage nötig werden.
- Abzüge prüfen. Lass dir Posten, die der Vermieter einbehält, belegen. Nur berechtigte Forderungen dürfen abgezogen werden, etwa Schäden über normale Abnutzung hinaus. Fordere Rechnungen und Fotos an.
- Rechtsweg vorbereiten. Zahlt der Vermieter weiter nicht, kommen Mahnbescheid oder Klage in Betracht. Vorher kann eine Beratung durch den Mieterverein klären, ob die Erfolgsaussichten gut sind. Lege dafür Unterlagen und Fristen geordnet bereit.
Diese Unterlagen brauchst du
- Mietvertrag mit Kautionsvereinbarung
- Zahlungsnachweis der Kaution
- Übergabeprotokoll und Fotos
- Kündigungsbestätigung des Vermieters
- Schriftverkehr zur Rückzahlung
So kann dein Schreiben aussehen
Betreff: Rückzahlung der Mietkaution, Mietverhältnis [Anschrift der Wohnung]
Sehr geehrte Damen und Herren, das Mietverhältnis über die Wohnung [Anschrift] endete am [Datum], die Wohnung habe ich am [Datum] laut Übergabeprotokoll zurückgegeben. Ich bitte Sie, die Mietkaution in Höhe von [Betrag] Euro zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum [Datum, in 14 Tagen] auf das Konto [IBAN] zu überweisen. Sollten Sie Forderungen geltend machen, bitte ich um eine nachvollziehbare Aufstellung mit Belegen. Nach Fristablauf behalte ich mir vor, Verzugszinsen und rechtliche Schritte zu verlangen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [neue Anschrift]
Wenn die Erstattung abgelehnt wird
Zahlt der Vermieter trotz Aufforderung nicht oder behält er Beträge ohne Beleg ein, kannst du das gerichtliche Mahnverfahren beantragen, wenn die Forderung unstreitig ist. Bestreitet er sie, ist eine Klage beim Amtsgericht am Ort der Wohnung der übliche Weg. Mietervereine und Fachanwälte für Mietrecht beraten zu den Erfolgsaussichten. Prüfe vorab, ob der Vermieter mit einer Gegenforderung aufrechnen darf. Bei einem Eigentümerwechsel tritt der Erwerber in die Pflicht ein. Bewahre alle Schreiben auf, denn sie beweisen den Zeitpunkt der Aufforderung.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Nach der Rechtsprechung darf er einige Monate prüfen, ob Ansprüche bestehen. Bei überschaubaren Fällen gilt eine kürzere Zeit, bei offenen Nebenkostenabrechnungen kann sie länger sein. Fordere schriftlich zur Zahlung auf und setze eine Frist.
Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?
Ja. Der Vermieter muss die Kaution anlegen, die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit. Bei der Rückzahlung muss er sie mit den angefallenen Erträgen auszahlen. Fehlen Angaben zur Anlage, kannst du Auskunft über das Konto und die Zinsentwicklung verlangen.
Darf der Vermieter für Schönheitsreparaturen einbehalten?
Nur, wenn er einen wirksamen Anspruch darauf hat. Klauseln im Mietvertrag sind häufig unwirksam, etwa starre Fristen. Normale Abnutzung geht nicht zu deinen Lasten. Lass dir Belege zeigen und prüfe die Klauseln im Mietvertrag oder beim Mieterverein. Auch Vergleiche über die Höhe sind möglich, wenn beide Seiten nachgeben.
Kann der Vermieter die Kaution für künftige Nebenkosten zurückhalten?
Er darf einen angemessenen Teil für eine zu erwartende Nachzahlung einbehalten, bis die Abrechnung vorliegt. Das gilt nur in realistischer Höhe, nicht pauschal für die ganze Kaution. Bitte um die Abrechnung und verlange den restlichen Betrag nach Fristablauf. Frage nach der Berechnung, damit der Rest freigegeben wird.
Was passiert, wenn der Vermieter insolvent ist oder die Kaution nicht getrennt angelegt hat?
Die getrennte Anlage dient deinem Schutz. Fehlt sie, kannst du dich auf deinen Anspruch aus § 551 BGB berufen und notfalls Klage erheben. Im Insolvenzfall meldest du die Forderung beim Insolvenzverwalter an. Lass dich dabei rechtlich beraten, weil Fristen gelten. Auch eine Bürgschaft statt Barkaution unterliegt eigenen Regeln.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
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