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Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete zurückfordern und Rüge richtig formulieren

Erstattung · Wohnen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Rückforderung nach der Mietpreisbremse

Die Antwort

In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung in der Regel höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, vorbehaltlich Ausnahmen. Ist sie höher, kannst du den Verstoß rügen und die zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Rügst du innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, bekommst du sie ab Mietbeginn zurück, sonst erst ab Zugang der Rüge.

Wer zahltZurückzahlen muss der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung, an die du die überhöhte Miete gezahlt hast.
FristRügst du den Verstoß innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, ist die Miete ab Beginn des Mietverhältnisses zu erstatten, andernfalls erst ab Zugang der Rüge.
Rechtsgrundlage§§ 556d bis 556g BGB

In angespannten Wohnungsmärkten greift die Mietpreisbremse. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietung, damit Wohnraum bezahlbar bleibt. Trotzdem verlangen manche Vermieter mehr, als erlaubt ist. Mieter merken das oft erst später. Dann fragt sich, ob das Geld zurückkommt. Das Gesetz sieht dafür ein Verfahren vor, das über die sogenannte Rüge läuft. Wer rechtzeitig rügt, kann die Differenz für die gesamte Mietzeit zurückverlangen. Wer zu spät reagiert, verliert Rückforderungsansprüche für die Vergangenheit. Diese Seite zeigt dir, wann die Mietpreisbremse gilt, welche Ausnahmen es gibt, wie du die Rüge formulierst und wie du Auskunft über Vormiete und Modernisierungen verlangst. Den Eurobetrag deiner Wohnung nennen wir nicht, denn er hängt von der örtlichen Vergleichsmiete ab.

Voraussetzungen

  • Die Wohnung liegt in einem Gebiet, in dem die Landesregierung die Mietpreisbremse per Verordnung eingeführt hat.
  • Es handelt sich um eine Neuvermietung und keine der gesetzlichen Ausnahmen greift.
  • Die vereinbarte Miete liegt über der zulässigen Höchstmiete.
  • Du rügst den Verstoß in Textform gegenüber dem Vermieter.

Rechtslage

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Landesregierungen durch Verordnung bestimmen. Dort darf die Miete bei Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für die Miete des Vormieters, wenn sie bereits höher war, für umfassend modernisierte Wohnungen und für die erste Vermietung nach Neubau. Auch bei nach 2014 erstmals genutzten und vermieteten Wohnungen gilt die Bremse nicht.

Ist die vereinbarte Miete zu hoch, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. Damit du Geld zurückbekommst, musst du den Verstoß gegenüber dem Vermieter rügen. Die Rüge ist in Textform zu erklären und soll auf Tatsachen gestützt sein, die den Verstoß erkennen lassen. Rügst du innerhalb von dreißig Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses und vor dessen Ende, kannst du die zu viel gezahlte Miete ab Beginn des Mietverhältnisses zurückverlangen. Rügst du später, gilt der Anspruch erst für die Zeit nach Zugang der Rüge. Es kommt also auf Schnelligkeit an.

Der Vermieter muss dir auf Verlangen Auskunft geben über Tatsachen, die für Ausnahmen relevant sind, etwa die Höhe der Vormiete oder durchgeführte Modernisierungen. Verweigert er sie, kann das die Ausnahme ausschließen. Den Rückzahlungsanspruch kannst du mit künftigen Mieten verrechnen, solltest dies aber mit einer Beratung abstimmen.

So holst du dein Geld zurück

  1. Gebiet und Geltung prüfen. Kläre, ob deine Gemeinde in der Landesverordnung zur Mietpreisbremse aufgeführt ist und ob die Verordnung bei Mietbeginn galt. Beachte die Ausnahmen für Neubau und umfassende Modernisierung.
  2. Vergleichsmiete ermitteln. Suche im Mietspiegel deiner Stadt die ortsübliche Vergleichsmiete für Lage, Größe und Ausstattung. Berechne den zulässigen Höchstbetrag mit dem Zuschlag von zehn Prozent. Mietrechner von Mietervereinen helfen bei der Einschätzung.
  3. Auskunft verlangen. Fordere vom Vermieter Auskunft über Vormiete, Modernisierungen und andere Umstände, die für Ausnahmen relevant sein könnten. Setze eine Frist. Verweigert er die Auskunft, kann das zu deinen Gunsten wirken.
  4. Verstoß rügen. Schreibe in Textform, dass du die Miete rügst. Nenne Mietbeginn, vereinbarte Miete, Vergleichsmiete und den Grund für den Verstoß. Sende das Schreiben nachweisbar und innerhalb der Frist von dreißig Monaten nach Mietbeginn.
  5. Rückzahlung verlangen. Fordere die zu viel gezahlte Miete zurück und bitte um Anpassung der künftigen Miete. Setze eine Frist. Bei Ablehnung hilft ein Mieterverein, eine Anwältin oder das gerichtliche Verfahren.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Mietvertrag mit Mietbeginn
  • Mietspiegel oder Vergleichsmiete der Gemeinde
  • Landesverordnung zur Mietpreisbremse
  • Rügeschreiben mit Zugangsnachweis
  • Kontoauszüge mit Mietzahlungen

So kann dein Schreiben aussehen

Betreff: Rüge nach § 556g BGB und Rückforderung überhöhter Miete, Wohnung [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am [Datum] das Mietverhältnis über die Wohnung [Adresse] begonnen. Die vereinbarte Nettokaltmiete beträgt [Betrag] Euro. Nach dem Mietspiegel beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete [Betrag] Euro, sodass die zulässige Höchstmiete nach den Vorschriften der Mietpreisbremse bei [Betrag] Euro liegt. Die vereinbarte Miete überschreitet diese Grenze.

Ich rüge hiermit den Verstoß gegen die §§ 556d ff. BGB und fordere Sie auf, mir die zu viel gezahlte Miete zurückzuerstatten und künftig nur die zulässige Miete zu verlangen. Bitte geben Sie mir zudem Auskunft über die Höhe der Vormiete und etwaige Modernisierungen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Beruft sich der Vermieter auf eine Ausnahme, verlange Nachweise, etwa zur Vormiete oder zu Modernisierungen. Auskünfte müssen nachprüfbar sein. Lehnt er die Rückzahlung ab, hilft ein Mieterverein, der Mietspiegel und Rüge prüft. Auch Rechtsberatung oder eine Beratungsstelle kann den Einzelfall bewerten. Bei klarem Verstoß kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, teilweise im Mahnverfahren. Beachte, dass das Mietrecht kompliziert ist und die Rüge formal korrekt sein muss. Heb alle Schreiben auf und achte auf die Verjährung der Rückforderung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten häufig erst nach einer Wartezeit. Überlege außerdem, wie sich eine Auseinandersetzung auf dein Mietverhältnis auswirken kann, und nutze Beratung, bevor du eskalierst.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Nur in Gebieten, die die Landesregierung per Verordnung als angespannte Wohnungsmärkte festgelegt hat. Welche Gemeinden das sind, ergibt sich aus der jeweiligen Landesverordnung, die zeitlich befristet und gelegentlich geändert wird. Prüfe, ob die Verordnung bei deinem Mietbeginn galt, bevor du eine Rüge schreibst.

Wie hoch darf die Miete höchstens sein?

Bei Neuvermietung darf sie die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten etwa für eine höhere Vormiete, umfassende Modernisierung und Neubau nach Oktober 2014. Die Vergleichsmiete findest du im örtlichen Mietspiegel. Rechne den Zuschlag auf die Vergleichsmiete für deine Wohnung nach.

Muss die Rüge begründet werden?

Die Rüge ist in Textform zu erklären und soll auf Tatsachen gestützt sein, aus denen sich der Verstoß ergibt. Eine ausführliche juristische Begründung ist nicht nötig, aber die wesentlichen Angaben wie Mietbeginn, Miete und Vergleichsmiete solltest du nennen. Ein Mieterverein kann das Schreiben prüfen.

Wie weit rückwirkend bekomme ich Geld?

Rügst du innerhalb von dreißig Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses und vor dessen Ende, kannst du die zu viel gezahlte Miete ab Mietbeginn zurückverlangen. Rügst du später, gilt der Anspruch erst ab Zugang der Rüge. Deshalb solltest du bei Verdacht nicht zögern, sondern sofort handeln.

Kann der Vermieter mir kündigen?

Eine Kündigung allein wegen einer berechtigten Rüge ist rechtlich problematisch. Dennoch kann sich das Verhältnis verschlechtern. Hole Beratung ein, bevor du eskalierst, und dokumentiere alles sorgfältig. Ein Mieterverein kennt typische Reaktionen von Vermietern und kann dich bei der Formulierung und Kommunikation unterstützen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.