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Inkasso

Lexikon · Durchsetzung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Inkasso bezeichnet die Einziehung fremder Forderungen durch ein Inkassounternehmen im Auftrag des Gläubigers, mit Informationspflichten gegenüber dem Schuldner.

Erklärung

Inkasso ist die professionelle Einziehung offener Forderungen. Ein Inkassounternehmen handelt im Auftrag des Gläubigers oder kauft Forderungen auf. Es darf nur tätig werden, wenn es als Rechtsdienstleister registriert ist (§ 10 RDG). Ein Inkassoschreiben ist weder ein Gerichtsbescheid noch ein Vollstreckungstitel. Es zwingt dich zu nichts, löst aber Handlungsdruck aus. Nach § 13e RDG muss ein Inkassodienstleister dir bestimmte Angaben machen, unter anderem den Namen des Auftraggebers, den Forderungsgrund und die Höhe der einzelnen Forderungsbestandteile einschließlich Zinsen und Kosten. Du kannst die Forderung dem Grunde und der Höhe nach bestreiten und Nachweise verlangen. Prüfe, ob die Forderung besteht, ob sie verjährt ist und ob die geltend gemachten Kosten angemessen sind. Zu hohe Gebühren musst du nicht bezahlen. Zahle nichts aus Angst, und reagiere trotzdem schriftlich innerhalb der gesetzten Frist.

Beispiel

Du erhältst ein Inkassoschreiben über eine Forderung, die du nicht kennst. Du verlangst schriftlich eine Aufstellung von Forderungsgrund, Gläubiger und Kosten, bestreitest die Forderung vorsorglich und zahlst erst, wenn die Angaben nachvollziehbar sind und du die Berechtigung geprüft hast. Aufbewahrte Belege helfen dir bei jeder späteren Klärung.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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