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Kaution

Lexikon · Grundlagen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter leistet und die nach Mietende zurückzuzahlen ist, soweit keine Ansprüche bestehen.

Erklärung

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis, etwa Mietrückstände oder Schäden. Nach § 551 BGB darf sie höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen, die Erträge erhöhen die Sicherheit. Nach Ende des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter eine angemessene Prüfzeit, bevor er die Kaution abrechnen muss. Er darf Beträge einbehalten, soweit berechtigte Forderungen bestehen. Zurückbehaltene Beträge muss er nachvollziehbar belegen. Eine Verrechnung mit Nebenkostennachzahlungen kann zulässig sein, wenn die Abrechnung noch aussteht.

Beispiel

Du ziehst aus deiner Wohnung aus und übergibst die Schlüssel. Nach einigen Wochen fragst du schriftlich nach der Kaution. Der Vermieter verweist auf die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung und behält einen Teil ein. Du bittest um eine nachvollziehbare Aufstellung und setzt eine Frist für die Auszahlung des übrigen Betrags.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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