Guthaben
Kurzdefinition
Ein Guthaben ist der Betrag, den du nach einer Abrechnung zu viel gezahlt hast und der dir ausgezahlt oder verrechnet werden muss.
Erklärung
Ein Guthaben entsteht, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die geleisteten Vorauszahlungen, zum Beispiel bei Nebenkosten, Strom oder Gas. Nach der Abrechnung steht dir die Differenz zu. Bei Mietverhältnissen muss der Vermieter nach § 556 Absatz 3 BGB spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, und ein Guthaben ist dann auszuzahlen. Bei Energieversorgern ergibt sich die Pflicht aus Vertrag und Verordnungen. Auch bei Konten, Prepaid-Karten oder Online-Diensten spricht man von Guthaben. Du kannst die Auszahlung verlangen, und wenn der Anbieter nicht reagiert, kannst du ihn in Verzug setzen und nach Fristsetzung weitere Schritte einleiten. Prüfe immer, ob die Abrechnung korrekt ist, denn auch ein ausgewiesenes Guthaben kann zu niedrig berechnet sein.
Beispiel
Dein Stromversorger schickt die Jahresabrechnung und weist ein Guthaben aus, zahlt es aber nicht aus, sondern verrechnet es mit künftigen Abschlägen. Du kannst schriftlich um Auszahlung bitten und eine angemessene Frist setzen. Reagiert er nicht, kannst du Verzugszinsen und weitere Schritte prüfen.
Passende Fälle
- Nebenkostenguthaben auszahlen lassen: Frist, Anspruch und Muster
- Stromguthaben und Abschlagsüberzahlung: Auszahlung binnen zwei Wochen
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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