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Zwangsvollstreckung

Lexikon · Durchsetzung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren, mit dem ein Gläubiger seinen titulierten Anspruch notfalls gegen den Willen des Schuldners durchsetzt.

Erklärung

Zwangsvollstreckung bedeutet, dass der Staat auf Antrag des Gläubigers einen Anspruch durchsetzt. Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel, etwa ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil (§ 704 ZPO) oder ein Vollstreckungsbescheid und andere Titel nach § 794 ZPO. Der Titel muss außerdem mit einer Vollstreckungsklausel versehen und dem Schuldner zugestellt worden sein (§ 750 ZPO). Als Vollstreckungsorgane handeln Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht und Grundbuchamt. Mögliche Maßnahmen sind die Pfändung von Sachen, Forderungen oder Konten, die Zwangsversteigerung von Grundstücken und die Vermögensauskunft. Der Schuldner kann sich mit Rechtsbehelfen wehren, etwa mit der Vollstreckungserinnerung, und Schutzvorschriften nutzen. Ohne Titel darf ein Gläubiger nicht vollstrecken, auch ein Inkassounternehmen nicht. Beachte Fristen auf Titeln, lass sie prüfen und suche früh das Gespräch über Raten.

Beispiel

Ein Gläubiger hat ein Urteil gegen dich erstritten und lässt es zustellen. Danach beauftragt er den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung. Du lässt den Titel von einer Beratungsstelle prüfen, bietest eine Ratenzahlung an und schützt dein Konto mit einem Pfändungsschutzkonto. Jede Reaktion solltest du schriftlich festhalten.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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