Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Ombudsmann

Lexikon · Verfahren · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Ein Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsperson, die bei Streit mit Banken oder Versicherungen vermittelt und eine Lösung vorschlägt.

Erklärung

Der Ombudsmann ist eine unabhängige Beschwerdestelle für bestimmte Branchen, vor allem Banken, Versicherungen und Zahlungsdienste. Er prüft Beschwerden von Verbrauchern, bewertet den Sachverhalt rechtlich und unterbreitet einen Vorschlag oder entscheidet in begrenztem Umfang auch verbindlich. Für Versicherungsverträge erlaubt § 214 VVG dem Bundesamt für Justiz, private Einrichtungen als Schlichtungsstelle anzuerkennen, wobei das Recht, die Gerichte anzurufen, unberührt bleibt. Voraussetzung ist in der Regel, dass du das Unternehmen zuvor zur Stellungnahme aufgefordert hast. Das Verfahren ist für Verbraucher meist kostenlos und schriftlich. Während der Beschwerde kann die Verjährung gehemmt sein. Ein Verfahren vor dem Ombudsmann ersetzt weder eine Klage noch hindert es dich daran, später zu klagen, es sei denn, du hast dich einer verbindlichen Entscheidung unterworfen. Es kann ein effizienter Weg sein, strittige Rückerstattungen durchzusetzen.

Beispiel

Deine Versicherung lehnt eine Beitragsrückerstattung ab, die du für berechtigt hältst. Nach einer erfolglosen Beschwerde wendest du dich mit Vertrag, Schreiben und kurzer Schilderung an den zuständigen Ombudsmann. Er prüft den Fall und schlägt dir und der Versicherung eine Lösung vor.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.