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Aussetzung der Vollziehung

Lexikon · Verfahren · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Aussetzung der Vollziehung stoppt vorläufig die Durchsetzung eines angefochtenen Bescheids, zum Beispiel einer Zahlungsforderung, bis über den Rechtsbehelf entschieden ist.

Erklärung

Weil ein Widerspruch oder Einspruch nicht immer automatisch verhindert, dass ein Bescheid durchgesetzt wird, gibt es die Aussetzung der Vollziehung. Im Steuerrecht regelt § 361 AO, dass der Einspruch die Vollziehung nicht hemmt, die Finanzbehörde sie aber auf Antrag aussetzen soll, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Im Sozial- und Verwaltungsrecht bestimmen § 86a SGG und § 80 VwGO, wann ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat und wie sie angeordnet werden kann. Du stellst den Antrag bei der Behörde, bei Ablehnung kann ein gerichtlicher Eilantrag folgen. Die Aussetzung ist häufig mit Zinsen verbunden, wenn sich später herausstellt, dass die Forderung berechtigt war. Sie gibt dir Zeit, ohne dass Vollstreckung droht, löst aber nicht das Grundproblem.

Beispiel

Du legst gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, der hohe Nachzahlungen verlangt. Zugleich beantragst du schriftlich, die Vollziehung auszusetzen, und erklärst, warum du Zweifel an der Berechnung hast. Das Finanzamt kann daraufhin die Zahlung bis zur Entscheidung zurückstellen. Den Antrag begründest du schriftlich und belegst deine Lage.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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