Quittung
Kurzdefinition
Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung des Gläubigers, dass er eine Zahlung erhalten hat; du kannst sie nach § 368 BGB verlangen.
Erklärung
Nach § 368 BGB hat der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen, die Quittung. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass sie in anderer Form erteilt wird, kann er auch das verlangen. Die Quittung beweist, dass geleistet wurde, und schützt dich vor Doppelforderungen. Bei Überweisungen ersetzt der Kontoauszug in der Praxis die Quittung, bei Barzahlungen ist sie wichtig. Eine gute Quittung nennt Datum, Betrag, Zahlungsgrund, Namen von Zahler und Empfänger und ist unterschrieben. Wer eine Schuld in Raten begleicht, sollte eine Schlussquittung verlangen, die bestätigt, dass nichts mehr offen ist. Verweigert der Gläubiger die Quittung, darfst du nach den allgemeinen Regeln unter Umständen die Leistung zurückhalten, bis er sie ausstellt. Bewahre sie so lange auf, wie Forderungen noch geltend gemacht werden könnten.
Beispiel
Du zahlst eine kleine Restforderung an einen Handwerker in bar. Er gibt dir keine Bestätigung, und später behauptet ein Inkassounternehmen, die Rechnung sei offen. Hättest du dir eine Quittung geben lassen, könntest du mit einem Dokument beweisen, dass die Zahlung geleistet wurde.
Passende Fälle
- Anzahlung vom Handwerker zurückfordern: Rücktritt, Kündigung und Rückzahlung
- Zu viel gezahlte Inkassokosten zurückfordern: Höhe prüfen und Widerspruch
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.