Chargeback
Kurzdefinition
Ein Chargeback ist die Rückbuchung einer Kartenzahlung über die Bank, wenn eine Leistung nicht erbracht oder die Zahlung nicht autorisiert wurde.
Erklärung
Der Chargeback, deutsch Rückbuchung, ist ein Verfahren der Kartenorganisationen. Nutzer einer Kredit- oder Debitkarte können ihrer Bank melden, dass eine Zahlung nicht ordnungsgemäß war, etwa weil Ware nicht geliefert wurde oder die Abbuchung nicht von ihnen stammt. Die Bank prüft den Fall und fordert den Betrag über das Netzwerk vom Händler zurück. Das Verfahren beruht auf den Regeln der Kartenorganisationen und den Bedingungen deiner Bank, nicht auf einem gesetzlichen Anspruch auf Rückbuchung. Daneben gibt es gesetzliche Rechte: Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen muss dir der Zahlungsdienstleister den Betrag nach § 675u BGB erstatten, sofern du ihn rechtzeitig unterrichtest. Nach § 676b BGB sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn du spätestens 13 Monate nach der Belastung nicht unterrichtet hast. Chargebacks haben interne Fristen, die kürzer sein können. Melde Probleme deshalb schnell und bewahre Belege und Schriftverkehr mit dem Händler auf.
Beispiel
Du bezahlst eine Online-Bestellung mit Kreditkarte, doch die Ware kommt nie an, und der Händler antwortet nicht. Du dokumentierst deine Anfragen, meldest den Fall zügig deiner Bank und bittest um Rückbuchung. Die Bank prüft und kann den Betrag über das Kartennetzwerk zurückfordern.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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