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Pfändungsfreigrenze

Lexikon · Durchsetzung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar ist und dem Schuldner zum Lebensunterhalt verbleibt.

Erklärung

Pfändungsfreigrenzen schützen das Existenzminimum bei einer Lohnpfändung. Sie ergeben sich aus § 850c ZPO und der zugehörigen Tabelle. Ein bestimmter Grundbetrag des Nettoeinkommens bleibt unpfändbar, bei Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag für jede unterhaltsberechtigte Person. Über den unpfändbaren Betrag hinaus bleibt zusätzlich ein Teil des Mehrverdienstes frei, bis eine Obergrenze erreicht ist, ab der das Einkommen voll pfändbar ist. Die Beträge werden regelmäßig angepasst, meist zum 1. Juli eines Jahres. Aktuelle Werte findest du in der amtlichen Bekanntmachung oder bei Schuldnerberatungen, deshalb nennen wir hier keine Zahlen. Manche Einkünfte sind besonders geschützt oder nur eingeschränkt pfändbar, etwa Teile von Weihnachtsgeld oder Mehrarbeitsvergütung nach § 850a ZPO. Dein Arbeitgeber muss die Grenze beachten. Bei Unsicherheit lässt du die Berechnung in einer Schuldnerberatung prüfen.

Beispiel

Dein Arbeitgeber erhält einen Pfändungsbeschluss. Er rechnet aus deinem Nettolohn und der Zahl deiner Unterhaltspflichten den pfändbaren Teil aus und führt nur diesen ab. Du lässt die Berechnung in einer Schuldnerberatung prüfen und meldest eine geänderte Unterhaltspflicht rechtzeitig. Ändern sich deine Verhältnisse, informierst du den Arbeitgeber.

Passende Fälle

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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