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Urlaubsabgeltung bei Kündigung: Resturlaub auszahlen lassen

Erstattung · Arbeit · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Die Antwort

Endet dein Arbeitsverhältnis und du hast noch Urlaub offen, den du nicht mehr nehmen kannst, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen. Grundlage ist § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes. Prüfe, wie viele Tage dir zustehen, ob der Urlaub bereits verfallen ist und ob Ausschlussfristen gelten. Fordere die Abgeltung schriftlich und mit Frist ein.

Wer zahltDie Urlaubsabgeltung zahlt der bisherige Arbeitgeber zusammen mit der Schlussabrechnung.
FristPrüfe Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne sie gilt die dreijährige Regelverjährung; die Abgeltung wird mit Ende des Arbeitsverhältnisses fällig.
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 3 und 4 BUrlG; § 11 BUrlG (Berechnung)

Am letzten Arbeitstag ist der Urlaub oft das letzte offene Thema. Hast du noch Tage übrig, willst du sie entweder nehmen oder dafür Geld bekommen. Weil Kündigungsfristen eng sein können und der Arbeitgeber keine Freistellung erklärt, bleibt häufig nur die Auszahlung. Sie heißt Urlaubsabgeltung. Wie viele Tage abzugelten sind, wie du den Betrag berechnest und ob der Urlaub verfallen sein kann, wird immer wieder streitig. Dazu hat die Rechtsprechung die Rolle des Arbeitgebers in den letzten Jahren gestärkt. Diese Seite hilft dir, deinen Anspruch zu berechnen und durchzusetzen, ohne dich in Einzelheiten zu verlieren. Für konkrete Fristen deines Vertrags lohnt ein Blick in die Vertragsunterlagen.

Voraussetzungen

  • Das Arbeitsverhältnis ist beendet oder endet in absehbarer Zeit.
  • Du hast noch Urlaubstage, die du bis zum Vertragsende nicht mehr nehmen kannst.
  • Der Urlaubsanspruch ist nicht bereits wirksam verfallen oder verjährt.
  • Du kennst deinen Urlaubsanspruch aus Vertrag, Tarifvertrag und gesetzlicher Regelung.

Rechtslage

Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub in Natur zu gewähren. Kann er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten. Der Abgeltungsanspruch entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und tritt an die Stelle des Anspruchs auf Freizeit. Er umfasst den gesetzlichen Mindesturlaub und, soweit vertraglich vereinbart, auch den Mehrurlaub. Die Berechnung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden und verfällt am Jahresende oder bei einer Übertragung zum 31. März des Folgejahres. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfällt der Anspruch aber nur, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheit erfüllt hat. Er muss den Arbeitnehmer rechtzeitig und konkret auffordern, den Urlaub zu nehmen, und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Hat er das nicht getan, kann der Urlaub über das Jahresende hinaus bestehen bleiben. Für die Verjährung des Urlaubsanspruchs gelten ebenfalls Besonderheiten, die dieselbe Hinweispflicht berücksichtigen.

Für die Abgeltung können Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag gelten. Ob sie auf den gesetzlichen Mindesturlaub anwendbar sind, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt und hängt vom Einzelfall ab. Mach den Anspruch deshalb vorsorglich rechtzeitig schriftlich geltend.

So holst du dein Geld zurück

  1. Resturlaub ermitteln. Rechne aus, wie viele Urlaubstage dir im Austrittsjahr zustehen und wie viele du genommen hast. Berücksichtige Übertrag aus Vorjahren und Sonderurlaub. Gleiche die Zahlen mit der Urlaubsliste oder Gehaltsabrechnung ab.
  2. Verfall prüfen. Kläre, ob der Arbeitgeber dich rechtzeitig aufgefordert hat, Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, kann alter Urlaub noch bestehen. Sammle dazu alle Schreiben und Mails.
  3. Betrag berechnen. Bestimme den durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen und rechne ihn auf den Urlaubstag um. Frage bei Unsicherheit bei der Personalabteilung nach der Berechnung und bitte um eine schriftliche Aufstellung der Tage.
  4. Schriftlich geltend machen. Fordere die Abgeltung in Textform bis zu einem konkreten Datum. Nenne die Zahl der Tage und den Betrag. Das wahrt Ausschlussfristen, soweit sie Textform genügen lassen.
  5. Schlussabrechnung kontrollieren. Prüfe in der letzten Gehaltsabrechnung, ob die Abgeltung enthalten ist. Fehlt sie oder ist sie zu niedrig, reklamiere sofort schriftlich und bewahre die Abrechnung auf.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Tarifvertrag
  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Urlaubsübersicht oder Urlaubsanträge
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Schreiben des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall, falls vorhanden

Musterschreiben

Betreff: Geltendmachung der Urlaubsabgeltung zum [Ende des Arbeitsverhältnisses]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitsverhältnis endet am [Datum]. Zu diesem Zeitpunkt stehen mir noch [Anzahl] Urlaubstage zu, die ich aufgrund der Beendigung nicht mehr nehmen kann. Einen Hinweis darauf, dass dieser Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt verfällt, habe ich nach meinen Unterlagen nicht erhalten.

Ich mache daher die Abgeltung dieser Urlaubstage geltend und bitte Sie, den Betrag von [Betrag] Euro brutto mit der Schlussabrechnung, spätestens bis zum [Fristdatum], auf mein Konto zu überweisen. Bitte bestätigen Sie mir die Anzahl der abzugeltenden Tage schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Verweigert der Arbeitgeber die Abgeltung, frage nach der Begründung. Typische Argumente sind Verfall zum Jahresende, abgelaufene Ausschlussfristen oder bereits gewährte Freistellung. Prüfe, ob der Arbeitgeber dich ordnungsgemäß zur Urlaubsnahme aufgefordert hat. Falls nicht, stärkt das deine Position erheblich. Berufe dich dann ausdrücklich darauf und verlange eine Neuberechnung. Zahlt er weiterhin nicht, kannst du den Anspruch beim Arbeitsgericht einklagen. Für die Beratung kommen Gewerkschaft, Betriebsrat oder eine Anwaltskanzlei in Betracht. Beachte unbedingt alle Fristen aus Vertrag und Tarifvertrag. Eine Freistellung unter Anrechnung auf Resturlaub wirkt nur, wenn sie eindeutig erklärt wurde, daher lohnt der Blick in das Kündigungsschreiben und eventuelle Vereinbarungen.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Wie wird ein Urlaubstag berechnet?

Maßgeblich ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenvergütung. Daraus ergibt sich ein Tagessatz, den du mit den abzugeltenden Tagen multiplizierst. Bei Teilzeit oder wechselnden Arbeitszeiten ist die Rechnung etwas komplizierter. Lass dir im Zweifel die Berechnung vom Arbeitgeber erläutern.

Verfällt Urlaub am Jahresende immer?

Nicht immer. Nach der Rechtsprechung verfällt er nur, wenn der Arbeitgeber dich rechtzeitig und klar aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt das, kann der Anspruch fortbestehen und beim Ausscheiden abgegolten werden. Prüfe deshalb, ob du entsprechende Schreiben erhalten hast.

Gilt die Abgeltung auch für Mehrurlaub?

Das hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Der gesetzliche Mindesturlaub ist abzugelten. Für zusätzlichen vertraglichen Urlaub können Arbeits- oder Tarifvertrag abweichende Regeln vorsehen, solange der gesetzliche Teil unberührt bleibt. Schau deshalb in deinen Vertrag und frage bei Unklarheiten bei der Personalabteilung nach.

Kann der Arbeitgeber mich freistellen und den Urlaub anrechnen?

Er kann dich unter Anrechnung von Resturlaub freistellen, wenn er das ausdrücklich erklärt und die Freistellung ausreicht. Dann wird der Urlaub in Natur genommen und es bleibt nichts abzugelten. Fehlt eine klare Erklärung, bleibt der Anspruch bestehen. Bewahre das Kündigungsschreiben dafür auf.

Wann muss die Abgeltung gezahlt werden?

Der Anspruch entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und wird dann fällig. In der Praxis wird er mit der letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Zahlt der Arbeitgeber nicht, mahne ihn schriftlich und setze eine Frist. Ausschlussfristen aus Vertrag oder Tarifvertrag solltest du dabei nicht aus dem Blick verlieren.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.