Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Kurzdefinition
Mit der Wiedereinsetzung kannst du eine unverschuldet versäumte gesetzliche Frist nachholen, wenn du sie rechtzeitig beantragst und die Handlung nachholst.
Erklärung
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erlaubt es, eine Frist nachzuholen, die ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Voraussetzung ist, dass du gehindert warst, die Frist einzuhalten, etwa wegen schwerer Krankheit oder eines Postfehlers, den du nicht zu vertreten hast. Du musst den Antrag innerhalb einer bestimmten Frist nach Wegfall des Hindernisses stellen, die je nach Verfahrensordnung verschieden lang ist, und die versäumte Handlung, zum Beispiel den Widerspruch, gleichzeitig nachholen. Rechtsgrundlagen sind unter anderem § 67 SGG, § 60 VwGO und § 110 AO. Außerdem musst du die Gründe glaubhaft machen. Nach § 41 Absatz 3 SGB X gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet, wenn eine erforderliche Anhörung oder Begründung fehlte und deshalb die rechtzeitige Anfechtung versäumt wurde. Bei Rechtsanwälten oder Vertretern ist deren Verschulden dir zuzurechnen. Die Hürden sind hoch, deshalb gilt: Fristen lieber früh wahren.
Beispiel
Du warst bei Ablauf der Widerspruchsfrist wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht in der Lage, zu reagieren. Nach der Entlassung legst du sofort Widerspruch ein und beantragst Wiedereinsetzung. Du fügst eine ärztliche Bescheinigung bei, die den Verhinderungszeitraum belegt. Fristnachweise und Krankenbelege hebst du sorgfältig auf.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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