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Studienkredit zurückzahlen: Vertrag prüfen und Luft verschaffen

Rückforderung · Bildung · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Rückzahlung des Studienkredits

Die Antwort

Ein Studienkredit ist ein normales Darlehen. Wann und in welchen Raten du zahlst, steht in deinem Vertrag und in der Rückzahlungsmitteilung des Kreditgebers. Anders als beim BAföG gibt es keine gesetzliche Freistellung, aber du kannst Stundung oder angepasste Raten anfragen. Prüfe zuerst Zinssatz, Restschuld und den vereinbarten Beginn der Tilgung.

Wer fordertDer Kreditgeber, bei dem du das Darlehen aufgenommen hast, etwa eine Förderbank oder ein Kreditinstitut.
FristFälligkeit und Raten ergeben sich aus deinem Darlehensvertrag. Eine gesetzliche Widerspruchsfrist wie bei Behörden gibt es nicht, Einwände solltest du aber zeitnah schriftlich erheben.
Rechtsgrundlage§§ 488, 271, 490 BGB sowie dein Darlehensvertrag

Der Studienkredit hat dir geholfen, Miete und Lebenshaltung während des Studiums zu stemmen. Jetzt beginnt die Rückzahlungsphase, und die monatliche Rate kollidiert vielleicht mit dem Berufseinstieg oder einer Phase mit wenig Einkommen. Wichtig zu wissen: Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vertrag. Das Sozialverwaltungsrecht mit Anhörung, Vertrauensschutz und Widerspruch gilt hier nicht, dafür gilt dein Vertrag. Du bist dem Kreditgeber aber nicht schutzlos ausgeliefert, denn viele Anbieter besprechen Ratenänderungen, wenn du frühzeitig und ehrlich auf sie zugehst. Dazu kommt, dass beim Studienkredit häufig Zinsen laufen, die sich in der Rückzahlungsphase bemerkbar machen. Deshalb lohnt es sich, nicht nur die Rate, sondern auch die gesamte Restschuld und die Laufzeit zu betrachten. Eine kurze Rückfrage beim Kreditgeber klärt meist, welche Optionen dein Vertrag tatsächlich kennt und welche nicht.

Das solltest du prüfen

  • Entspricht die Rückzahlungsmitteilung den Konditionen aus deinem Darlehensvertrag?
  • Sind Zinssatz, Zinsbindung und eventuelle Zinsanpassungen nachvollziehbar abgerechnet?
  • Stimmt die Restschuld mit der Summe aller bisherigen Auszahlungen plus Zinsen überein?
  • Wurden alle Zahlungen verbucht, die du bereits geleistet hast?
  • Sieht dein Vertrag Sondertilgungen, Tilgungsaussetzung oder Ratenanpassung vor?

Rechtslage

Ein Studienkredit ist ein Darlehensvertrag nach § 488 BGB. Du schuldest die vereinbarten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens zum vereinbarten Zeitpunkt. Wann eine Leistung zu erbringen ist, richtet sich nach § 271 BGB zunächst nach der Vereinbarung, hier also nach deinem Vertrag. Der Kreditgeber kann das Darlehen nur unter den im Gesetz und im Vertrag genannten Voraussetzungen kündigen, etwa bei erheblichem Zahlungsrückstand. Zu den Rechten des Darlehensnehmers gehört, dass du eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen kannst. Wichtig ist die Abgrenzung zum BAföG: Die Regeln der Freistellung oder des Teilerlasses nach dem BAföG gelten für den Studienkredit nicht. Ob Stundung, Aussetzung oder niedrigere Raten möglich sind, richtet sich allein nach den Vertragsbedingungen und der Kulanz des Kreditgebers. Gerätst du mit der Zahlung in Verzug, können Verzugszinsen und Kosten entstehen. Deshalb gilt: lieber früh das Gespräch suchen, als Raten auflaufen zu lassen. Ergänzend ist zu beachten, dass Studienkredite oft über Banken oder Förderinstitute ausgereicht werden, die ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden. Diese darfst du nach den allgemeinen Regeln über Vertragsbedingungen prüfen lassen, wenn sie dich unangemessen benachteiligen. Gesetzliche Verbraucherrechte beim Darlehen, etwa Informations- und Abrechnungspflichten, gelten auch hier, sodass du eine nachvollziehbare Aufstellung von Zinsen und Tilgung verlangen kannst.

So gehst du vor

  1. Vertrag und Bescheinigungen sammeln. Suche Kreditvertrag, Auszahlungsübersicht und die letzte Rückzahlungsmitteilung heraus. Ohne diese Unterlagen kannst du weder Zinsen noch Restschuld prüfen. Fehlende Dokumente kannst du beim Kreditgeber anfordern.
  2. Restschuld nachrechnen. Lass dir eine aktuelle Forderungsaufstellung mit Zinsen und Zahlungseingängen geben. Vergleiche sie mit deinen Kontoauszügen. Abweichungen meldest du schriftlich und bittest um Korrektur. Notiere dir Datum und Ansprechpartner.
  3. Frühzeitig Raten anpassen lassen. Schildere deine Einkommenslage und frage nach Stundung, Tilgungsaussetzung oder niedrigerer Rate. Ein Anspruch besteht nur, wenn dein Vertrag das vorsieht, aber viele Kreditgeber gehen auf Gespräche ein.
  4. Zusagen schriftlich festhalten. Lass dir jede Änderung per Brief oder E-Mail bestätigen. Mündliche Absprachen helfen dir nicht, wenn später ein Rückstand gemeldet wird. Bewahre die Bestätigung bei deinen Unterlagen auf.
  5. Bei Rückstand nicht abtauchen. Kommt eine Mahnung, antworte innerhalb der gesetzten Frist und biete eine realistische Ratenzahlung an. Unbeantwortete Mahnungen können zur Kündigung des Kredits und zu zusätzlichen Kosten führen.

Raten, Stundung, Erlass

Eine gesetzliche Stundung oder Freistellung wie beim BAföG gibt es für den Studienkredit nicht. Entlastung bekommst du nur über das, was dein Vertrag vorsieht oder was der Kreditgeber freiwillig anbietet. Frage ausdrücklich nach einer befristeten Aussetzung der Tilgung, nach einer Verlängerung der Laufzeit mit kleinerer Rate oder nach einer Stundung für einzelne Monate. Belege dein Anliegen mit Gehaltsnachweisen oder einem Bescheid über Arbeitslosigkeit. Rechne damit, dass in solchen Phasen weiter Zinsen anfallen können und die Gesamtkosten steigen. Vereinbare nichts, was du nicht schriftlich bekommst, und achte darauf, dass keine neuen Gebühren entstehen.

Muster für dein Schreiben

Betreff: Bitte um Anpassung der Rückzahlung, Darlehensnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem Studienkredit mit der Darlehensnummer [Nummer] bitte ich um Anpassung der Rückzahlung. Wegen [Grund, zum Beispiel Berufseinstieg oder Arbeitslosigkeit] kann ich die derzeitige Rate von [Betrag] Euro nicht dauerhaft tragen. Ich schlage eine Rate von [Betrag] Euro für die Dauer von [Zeitraum] vor und bitte hilfsweise um eine Stundung für diesen Zeitraum. Meine Einkommensnachweise füge ich bei. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob und zu welchen Bedingungen Sie zustimmen, und bestätigen Sie mir bis zur Entscheidung, dass keine Mahnkosten entstehen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname], [Anschrift]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Gilt für den Studienkredit die BAföG-Freistellung?

Nein. Die einkommensabhängige Freistellung ist im BAföG geregelt und betrifft nur dieses staatliche Darlehen. Ein Studienkredit folgt seinen eigenen Vertragsbedingungen. Wer einen BAföG-Teil und zusätzlich einen Studienkredit hat, muss die beiden Verpflichtungen getrennt betrachten und getrennt Anträge stellen. Frage bei Unsicherheit schriftlich nach.

Kann der Kreditgeber mir einfach kündigen?

Nicht beliebig. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn Gesetz oder Vertrag dafür einen Grund vorsehen, etwa bei erheblichem Zahlungsrückstand und nach einer Mahnung mit Fristsetzung. Lies deine Vertragsbedingungen und reagiere auf Mahnungen schriftlich, damit es gar nicht erst zu diesem Punkt kommt.

Darf ich den Kredit früher zurückzahlen?

Ob und zu welchen Bedingungen du Sondertilgungen leisten darfst, steht im Vertrag. Viele Studienkredite lassen Sondertilgungen zu. Fragst du vorher nach einer Abrechnung der Restschuld, siehst du genau, wie viel Zinsen du durch die frühere Zahlung sparst, und kannst entscheiden, ob es sich lohnt.

Was passiert, wenn ich die Raten nicht zahlen kann?

Melde dich vor dem Zahlungstermin beim Kreditgeber und erkläre die Lage. Mit Nachweisen lässt sich oft eine Anpassung vereinbaren. Wartest du ab, kommen Mahnungen, Verzugszinsen und möglicherweise eine Kündigung hinzu. Eine frühzeitige schriftliche Vereinbarung ist fast immer günstiger als ein Rückstand.

Verjährt ein Studienkredit?

Darlehensrückzahlungsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren, die erst am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kreditgeber davon Kenntnis hatte. Solange du regelmäßig zahlst oder Raten vereinbarst, spielt das praktisch keine Rolle. Verlass dich nicht darauf, dass sich eine Schuld von selbst erledigt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.