Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Strom- und Gasnachzahlung: Rechnung prüfen, Einwände erheben, Raten

Rückforderung · Wohnen und Energie · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Nachzahlung bei Strom und Gas

Die Antwort

Eine Nachzahlung entsteht, wenn der Verbrauch höher war als die Abschläge. Prüfe Zählerstände, Zeitraum, Preise und Abschläge. Einwände schiebt die Zahlung nur in engen Fällen auf. Frage früh nach Ratenzahlung, damit es nicht zu Mahnung und Sperrandrohung kommt, und nutze bei Streit die Schlichtungsstelle Energie.

Wer fordertDein Strom- oder Gaslieferant fordert den Fehlbetrag aus der Jahresabrechnung von dir.
FristRechnungen sind zu dem vom Versorger angegebenen Termin fällig, bei Grundversorgung frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung.
Rechtsgrundlage§§ 40, 41 EnWG; § 17 StromGVV und GasGVV; §§ 195, 199 BGB

Die Jahresabrechnung kommt, und der Betrag liegt weit über dem, was du monatlich gezahlt hast. Gestiegene Preise, ein defekter Zähler, eine falsch geschätzte Ablesung oder zu niedrig angesetzte Abschläge können dahinterstecken. Du musst nicht blind zahlen, aber auch nicht abwarten, bis Mahnungen und eine Sperrandrohung folgen. Mit Zählerfotos, Vergleich der Vorjahre und einem klaren Schreiben klärst du die meisten Fälle. Und falls die Nachzahlung stimmt, lässt sich oft eine Ratenvereinbarung treffen. Dazu kommt, dass viele Haushalte im Jahresverlauf kaum merken, wie sich der Verbrauch entwickelt, bis die Jahresrechnung eintrifft. Ein defektes Gerät, ein neuer Heizlüfter oder eine Wärmepumpe verändern die Zahlen deutlich. Wer Zählerstände regelmäßig notiert, kann Abweichungen früh erkennen. Und wer bei Zahlungsproblemen schnell das Gespräch mit dem Versorger sucht, hat meist bessere Chancen auf eine Einigung als nach der Mahnung.

Das solltest du prüfen

  • Stimmen Anfangs- und Endzählerstand mit deinen eigenen Ablesungen oder Fotos überein?
  • War der Abrechnungszeitraum richtig, und wurden Preisänderungen korrekt zeitanteilig berücksichtigt?
  • Wurden alle Abschläge und Zahlungen vollständig angerechnet?
  • Ist der Verbrauch ohne ersichtlichen Grund deutlich höher als in den Vorjahren?
  • Wurde der Preis angewendet, den du vertraglich vereinbart hast, und wurden Preiserhöhungen wirksam angekündigt?

Rechtslage

Rechnungen für Energielieferungen müssen nach § 40 EnWG einfach und verständlich sein und unter anderem Zählerstände, den ermittelten Verbrauch, Preise und Fälligkeitsdatum deutlich ausweisen. In der Grundversorgung werden Rechnungen und Abschläge nach § 17 Absatz 1 der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Einwände gegen die Rechnung berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder der angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie im Vorjahreszeitraum, du eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangst und solange diese nicht abgeschlossen ist. Für Sonderverträge gelten die vereinbarten Bedingungen und die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Bei Streitigkeiten mit dem Versorger kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, deren Verfahren in § 111b EnWG geregelt ist. Unabhängig davon solltest du Zahlungen, die du für überhöht hältst, unter Vorbehalt leisten. Preiserhöhungen müssen dem Kunden rechtzeitig und verständlich mitgeteilt werden, und die Rechnung muss die angewendeten Preise erkennen lassen. Fehlt eine wirksame Mitteilung oder weicht der Preis vom Vertrag ab, kannst du die Abrechnung beanstanden und eine Korrektur verlangen.

So gehst du vor

  1. Zählerstände selbst prüfen. Lies den Zähler ab oder prüfe deine gespeicherten Fotos. Vergleiche die Werte mit der Abrechnung und mit früheren Abrechnungen. Notiere Zählernummer, Datum und Stand. Abweichungen sind die häufigste Fehlerquelle.
  2. Rechnung und Verträge vergleichen. Prüfe Preise, Grundpreis, Abrechnungszeitraum und Preisänderungsmitteilungen. Sonderverträge und Grundversorgung folgen teils unterschiedlichen Regeln. Fehlt dir eine Angabe, fordere sie schriftlich vom Versorger an. Notiere dir Fundstellen.
  3. Schriftlich Einwände erheben. Teile dem Versorger deine Einwände mit Belegen schriftlich mit und bitte um Prüfung, bei Verdacht auf einen Zählerfehler auch um Nachprüfung der Messeinrichtung. Zahle strittige Beträge nur unter Vorbehalt.
  4. Raten oder Abschlagsanpassung vereinbaren. Bitte um eine Ratenvereinbarung für die Nachzahlung und um Anpassung der künftigen Abschläge an den realen Verbrauch. So vermeidest du, dass im nächsten Jahr wieder ein hoher Betrag auftritt.
  5. Schlichtung nutzen. Kommt es zu keiner Einigung, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Das Verfahren ist für Verbraucher in der Regel kostenfrei. Zuvor solltest du dem Versorger eine Frist setzen und die Beschwerde dokumentieren.

Raten, Stundung, Erlass

Frage deinen Versorger schriftlich nach einer Ratenzahlung für die Nachzahlung. Ein genereller gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht, viele Versorger bieten sie aber an, vor allem wenn du dich vor Fälligkeit meldest und eine konkrete Rate vorschlägst. Lass dir die Vereinbarung bestätigen und halte sie ein, denn bei Zahlungsverzug drohen Mahnkosten und gegebenenfalls eine Unterbrechung der Versorgung. Beziehst du Sozialleistungen, kann die Nachzahlung für Heizkosten oder Haushaltsstrom bei der Berücksichtigung der Kosten für Unterkunft und Heizung eine Rolle spielen, sprich mit dem zuständigen Amt. Bei Wohngeld lohnt der Hinweis, wenn die Heizkosten stark gestiegen sind. Passe zusätzlich deinen Abschlag an, damit sich die Summe nicht wiederholt.

Musterschreiben

Betreff: Einwände gegen die Jahresabrechnung [Zeitraum], Kundennummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihre Abrechnung vom [Datum] für den Zeitraum [Zeitraum] mit einer Nachforderung von [Betrag] Euro erhebe ich Einwände. Der von Ihnen angegebene Endzählerstand von [Wert] weicht von meiner Ablesung am [Datum] ([Wert]) ab. Ich bitte um Überprüfung der Abrechnung und um Übersendung der Berechnungsgrundlagen. Den strittigen Betrag zahle ich nur unter Vorbehalt. Hilfsweise bitte ich um eine Ratenzahlung von [Betrag] Euro monatlich und um Anpassung meiner Abschläge. Sollten wir uns nicht einigen, behalte ich mir vor, die Schlichtungsstelle Energie anzurufen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname], [Anschrift], [Zählernummer]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Darf ich die Zahlung wegen Einwänden verweigern?

Nur eingeschränkt. In der Grundversorgung berechtigen Einwände zum Zahlungsaufschub nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder der Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie im Vorjahreszeitraum und du eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangst. Sonst zahle den strittigen Teil lieber unter Vorbehalt und kläre die Sache parallel.

Warum ist meine Nachzahlung so hoch?

Häufige Gründe sind gestiegene Preise, ein höherer Verbrauch, zu niedrig angesetzte Abschläge oder eine Schätzung statt echter Ablesung. Prüfe Zählerstand, Abrechnungszeitraum und Preisänderungen. Liegt der Verbrauch ohne Grund weit über dem Vorjahr, sprich den Versorger an und verlange gegebenenfalls eine Prüfung des Zählers.

Kann der Versorger mir Strom oder Gas sperren?

Bei erheblichem Zahlungsverzug ist eine Unterbrechung der Versorgung nach den Regeln der Grundversorgungsverordnungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, vor allem nach Mahnung und Androhung. Das ist die Ausnahme. Wende dich deshalb früh an den Versorger und vereinbare Raten, damit es nicht zu einer Sperre kommt.

Wer hilft bei Streit mit dem Versorger?

Die Schlichtungsstelle Energie kann eingeschaltet werden, wenn eine Beschwerde beim Versorger nicht zum Erfolg geführt hat. Das Verfahren ist gesetzlich in § 111b EnWG geregelt und für Verbraucher grundsätzlich kostenfrei. Ergänzend beraten Verbraucherzentralen zu Abrechnung, Preiserhöhungen und Zahlungsproblemen. Dokumentiere vorher deine Beschwerde.

Wie lange kann der Versorger nachfordern?

Es gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, die am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versorger davon erfuhr. Ob und in welchem Umfang Nachforderungen etwa bei Messfehlern begrenzt sind, richtet sich nach den Verordnungen und dem Vertrag. Frage im Einzelfall nach der Rechtsgrundlage.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.