Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Wohngeldstelle fordert Wohngeld zurück: prüfen, widersprechen, Raten

Rückforderung · Sozialleistungen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Rückforderung von Wohngeld

Die Antwort

Wohngeld wird zurückgefordert, wenn sich Einkommen, Haushaltsgröße oder Miete verändert haben und du das nicht gemeldet hast, oder wenn du ausgezogen bist. Die Behörde hebt den Bewilligungsbescheid auf und setzt die Erstattung fest. Gegen den Bescheid kannst du binnen eines Monats Widerspruch einlegen und Ratenzahlung beantragen.

Wer fordertDie Wohngeldbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises verlangt die Erstattung zu viel gezahlten Wohngeldes.
FristDer Widerspruch ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, gilt eine Jahresfrist.
Rechtsgrundlage§§ 27, 28 WoGG i. V. m. §§ 45, 48, 50 SGB X

Wohngeld soll die Miete tragbar halten. Wenn die Behörde Monate später einen Bescheid schickt, der einen Teil davon zurückfordert, wirkt das hart, vor allem wenn du dich auf die Bewilligung verlassen hast. Meist hängt die Rückforderung mit Änderungen zusammen: ein neues Gehalt, ein Haushaltsmitglied zieht aus, die Miete sinkt oder du ziehst um. Das Gesetz verlangt, dass solche Änderungen mitgeteilt werden, und sieht zugleich Grenzen und Schutzregeln für die Behörde vor. Hier siehst du, wie du den Bescheid prüfst und handlungsfähig bleibst. Hinzu kommt, dass Wohngeld über einen Bewilligungszeitraum gezahlt wird und Änderungen während dieser Zeit leicht in Vergessenheit geraten. Eine Gehaltserhöhung oder ein Auszug fühlt sich im Alltag klein an, hat für die Berechnung aber Gewicht. Wenn du die Zusammenhänge kennst, kannst du den Bescheid besser einordnen und Rückfragen der Wohngeldstelle gezielt beantworten.

Das solltest du prüfen

  • Welcher Änderungsgrund wird genannt, etwa Einkommenserhöhung, Auszug oder Mietsenkung?
  • Ab welchem Monat wird aufgehoben, und passt der Zeitpunkt zu dem Ereignis?
  • Liegt die Einkommenserhöhung über der gesetzlichen Schwelle, und wurde sie nicht nur vorübergehend erzielt?
  • Hast du die Änderung rechtzeitig mitgeteilt, und kannst du das belegen?
  • Wurde dir Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bevor der Bescheid erging?

Rechtslage

Das Wohngeldgesetz regelt in § 27, wann ein Bewilligungsbescheid bei Änderungen der Verhältnisse anzupassen ist. Die Behörde entscheidet von Amts wegen neu und hebt den Bescheid auf, wenn sich nicht nur vorübergehend die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert, die zu berücksichtigende Miete um mehr als 15 Prozent sinkt oder das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sinkt. Nach § 28 wird der Bescheid unwirksam, wenn die Wohnung nicht mehr genutzt wird, und der Wohngeldanspruch kann bei zweckwidriger Verwendung entfallen. Ergänzend gelten die Regeln des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch über Rücknahme, Aufhebung und Erstattung (§§ 45, 48, 50 SGB X). Die Erstattung wird durch Verwaltungsakt festgesetzt und verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dieser Bescheid unanfechtbar geworden ist. Vertrauensschutz kommt in Betracht, wenn du Wohngeld im Vertrauen auf den Bescheid verbraucht hast und keine falschen Angaben gemacht hast. Gegen den Bescheid ist der Widerspruch nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats möglich. Die Behörde ist verpflichtet, ihre Entscheidung nachvollziehbar zu begründen und die Berechnung offenzulegen. Fehlt das, ist das ein Ansatzpunkt für den Widerspruch, denn ohne Begründung kannst du die Rechtmäßigkeit kaum beurteilen.

So gehst du vor

  1. Änderungsereignis zeitlich einordnen. Notiere, wann dein Einkommen gestiegen, die Miete gesunken oder ein Haushaltsmitglied ausgezogen ist. Vergleiche das Datum mit dem Zeitpunkt, ab dem die Behörde aufhebt. Abweichungen sind oft der Hebel für einen Widerspruch.
  2. Meldung belegen. Suche nach Schreiben, E-Mails oder Online-Nachrichten, mit denen du die Änderung mitgeteilt hast. Hast du rechtzeitig gemeldet, spricht das für schutzwürdiges Vertrauen. Ohne Nachweis hilft eine schriftliche Erklärung mit Datum.
  3. Widerspruch einlegen. Schicke innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch an die Wohngeldbehörde, mit Eingangsnachweis. Du kannst die Begründung nachreichen. Beantrage Einsicht in die Berechnung des Wohngeldes für die betroffenen Monate.
  4. Neuberechnung beantragen. Ist dein Einkommen gesunken oder die Miete gestiegen, kannst du nach § 27 WoGG eine Neubewilligung beantragen. Das kann die Rückforderung mindern. Reiche aktuelle Nachweise gleich mit ein.
  5. Ratenzahlung abstimmen. Bleibt die Forderung bestehen, bitte schriftlich um Ratenzahlung. Beschreibe Einnahmen und Ausgaben und nenne eine feste Rate. Zahle pünktlich, damit die Behörde nicht vollstreckt. Frage nach einer Bestätigung.

Raten, Stundung, Erlass

Die Wohngeldbehörde kann Ratenzahlung oder Stundung gewähren, wenn die sofortige Zahlung für dich eine erhebliche Härte wäre. Einen festen Anspruch auf eine bestimmte Rate gibt es nicht, du musst deine finanzielle Lage nachvollziehbar darlegen. Hilfreich ist eine Aufstellung von Einkommen, Miete, Unterhalt und laufenden Verpflichtungen. Ein Erlass ist nur in besonderen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn die Rückzahlung deine Existenz gefährden würde. Beziehst du daneben andere Sozialleistungen, kann sich eine Neuberechnung ergeben, die den Bedarf berücksichtigt. Wichtig ist, dass du dich sofort meldest, statt abzuwarten, und alles schriftlich vereinbarst, damit keine Mahnkosten entstehen.

Musterschreiben

Betreff: Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom [Datum], Wohngeldnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom [Datum], mit dem Sie den Bewilligungsbescheid vom [Datum] aufgehoben und die Erstattung von [Betrag] Euro festgesetzt haben, lege ich Widerspruch ein. Ich habe die Änderung meiner Verhältnisse am [Datum] mitgeteilt. Ich bitte um Akteneinsicht und um eine neue Berechnung des Wohngeldes für den Zeitraum ab [Datum]. Die Begründung reiche ich nach. Sollte die Forderung bestehen bleiben, bitte ich um Ratenzahlung in Höhe von [Betrag] Euro monatlich und um Bestätigung, dass bis zur Entscheidung keine Vollstreckung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname], [Anschrift]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Wann muss ich Wohngeld zurückzahlen?

Wenn die Voraussetzungen für den Bewilligungsbescheid nachträglich weggefallen sind oder nie vorlagen und die Behörde den Bescheid daher aufhebt. Typische Fälle sind höheres Einkommen, ein Auszug oder eine gesunkene Miete. Entscheidend ist, ob die Änderung wesentlich war und ob du sie rechtzeitig mitgeteilt hast.

Muss ich Änderungen von mir aus melden?

Ja. Das Gesetz verlangt, dass du wesentliche Änderungen der Verhältnisse der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilst, zum Beispiel den Auszug aus der Wohnung. Wer das unterlässt, riskiert eine Rückforderung rückwirkend. Mitteilungen solltest du schriftlich machen und dir den Eingang bestätigen lassen. Dokumentiere alles schriftlich.

Kann ich mich auf Vertrauensschutz berufen?

Möglich, wenn du den Bescheid für richtig halten durftest und die Leistung verbraucht hast. Das gilt nicht, wenn du falsche Angaben gemacht oder die Änderung nicht gemeldet hast. Je klarer du belegen kannst, dass du alles richtig gemeldet hast, desto besser stehen deine Chancen.

Wie lege ich Widerspruch ein?

Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wohngeldbehörde, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Du kannst die Begründung nachreichen. Wichtig sind Datum und Aktenzeichen des Bescheids, dein Name und der Hinweis, dass du Widerspruch einlegst. Bewahre eine Kopie und den Nachweis der Absendung auf.

Was, wenn ich die Summe nicht auf einmal zahlen kann?

Beantrage Ratenzahlung oder Stundung und lege deine Einnahmen und Ausgaben offen. Die Behörde entscheidet nach Ermessen. Eine kleine, dafür sicher zahlbare Rate ist besser als ein Angebot, das du nicht einhalten kannst. Lass dir jede Vereinbarung schriftlich bestätigen. Bleibe dabei ehrlich.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.

Geld zurück? · Ersteinschätzung kostenlos

Ersteinschätzung zu deiner Rückforderung

Gebühren, Kautionen oder Beiträge zu viel gezahlt? Beschreib kurz deinen Fall. Ein spezialisierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

  • Ersteinschätzung kostenlos
  • Spezialisierte Partner
  • Keine Verpflichtung

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Fall prüfen lassen