Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Schenkung zurückgefordert: Verarmung, grober Undank und deine Rechte

Rückforderung · Privat · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Rückforderung einer Schenkung

Die Antwort

Eine vollzogene Schenkung kann nur in bestimmten Fällen zurückverlangt werden: bei Verarmung des Schenkers, grobem Undank oder nicht erfüllter Auflage. Dafür gelten Fristen und Ausschlussgründe. Du kannst die Herausgabe außerdem manchmal durch Zahlung des nötigen Unterhalts abwenden. Prüfe deshalb Grund, Zeitpunkt und Kenntnisstand.

Wer fordertDer Schenker, in manchen Fällen ein Sozialhilfeträger, der Ansprüche des Schenkers auf sich übergeleitet hat.
FristDer Widerruf wegen groben Undanks ist ausgeschlossen, wenn seit Kenntnis ein Jahr vergangen ist. Der Rückforderungsanspruch wegen Verarmung ist nach zehn Jahren seit der Leistung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage§§ 527 bis 532 BGB; § 818 Abs. 3 BGB

Du hast von Eltern, Großeltern oder Freunden Geld oder einen Gegenstand geschenkt bekommen, und jetzt soll es zurück. Rechtlich ist eine Schenkung grundsätzlich endgültig, sobald sie vollzogen ist. Das Gesetz kennt aber einige Ausnahmen, die in der Praxis für Streit sorgen, vor allem wenn der Schenker bedürftig wird oder sich nach einem Streit gekränkt fühlt. Jeder Tatbestand hat enge Voraussetzungen und Fristen. Wer sie kennt, kann Forderungen einordnen und gelassen reagieren, statt aus Schuldgefühl vorschnell nachzugeben. Dazu kommt, dass Schenkungen innerhalb der Familie häufig mündlich erfolgen und niemand die Umstände dokumentiert hat. Später entstehen unterschiedliche Erinnerungen darüber, ob es ein Geschenk, ein Darlehen oder eine Gegenleistung war. Wenn du Nachweise, Nachrichten und Überweisungen sammelst, kannst du Behauptungen einordnen. Wichtig ist, nicht vorschnell etwas zuzusagen, sondern Forderungen ruhig und strukturiert zu prüfen.

Das solltest du prüfen

  • Handelt es sich überhaupt um eine Schenkung, also eine unentgeltliche Zuwendung, oder um ein Darlehen oder Entgelt?
  • Auf welchen Rückforderungsgrund beruft sich der Schenker: Verarmung, grober Undank oder Auflage?
  • Wann wurde das Geschenk übergeben, und ist die Zehn-Jahres-Frist bei Verarmung abgelaufen?
  • Seit wann kennt der Schenker die Umstände des Widerrufs, und ist ein Jahr vergangen?
  • Hat der Schenker dir verziehen, oder hat er seine Bedürftigkeit selbst grob fahrlässig verursacht?

Rechtslage

Nach § 528 Absatz 1 BGB kann der Schenker die Herausgabe nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen, soweit er nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen. Du kannst die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Der Anspruch ist nach § 529 BGB ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Leistung des Gegenstands zehn Jahre verstrichen sind. Er entfällt auch, soweit du bei Berücksichtigung deiner sonstigen Verpflichtungen außerstande bist, das Geschenk herauszugeben, ohne selbst deinen angemessenen Unterhalt zu gefährden. Nach § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn du dich durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen groben Undanks schuldig gemacht hast. Nach § 532 BGB ist der Widerruf ausgeschlossen, wenn der Schenker verziehen hat oder seit seiner Kenntnis ein Jahr verstrichen ist. Bei nicht vollzogener Auflage gilt § 527 BGB. Auf Entreicherung kannst du dich nach § 818 Absatz 3 BGB berufen, soweit das Bereicherungsrecht gilt.

So gehst du vor

  1. Rückforderungsgrund klären. Frage, auf welche Vorschrift sich der Schenker stützt, und lass dir die Gründe schriftlich nennen. Verarmung, grober Undank und Auflage haben ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Ohne konkreten Grund besteht kein Anspruch.
  2. Zeitpunkte zusammenstellen. Notiere, wann du das Geschenk erhalten hast, wann der Schenker bedürftig wurde und wann er von den Umständen des Widerrufs erfuhr. Mit diesen Daten prüfst du die Zehn-Jahres- und die Ein-Jahres-Frist.
  3. Eigene Lage darlegen. Stelle dein Einkommen, deine Verpflichtungen und das noch vorhandene Vermögen dar. Wenn du das Geschenk nicht herausgeben kannst, ohne selbst in Not zu geraten, kann der Anspruch ausgeschlossen sein.
  4. Abwendungsrecht prüfen. Bei Verarmung des Schenkers kannst du die Herausgabe abwenden, indem du den für den Unterhalt erforderlichen Betrag zahlst. Das kann günstiger sein als die Rückgabe des Gegenstands. Rechne beide Varianten durch.
  5. Beratung einholen. Bei größeren Summen oder wenn ein Sozialamt Ansprüche überleitet, hole anwaltlichen Rat ein. Beratungshilfe kommt bei geringem Einkommen in Betracht. Antworte auf Forderungen sachlich und in Textform, nie aus dem Affekt.

Raten, Stundung, Erlass

Rückforderungen aus Schenkung sind keine Behördenforderungen, deshalb gibt es keine gesetzliche Stundung oder einen Erlass durch ein Amt. Hilfreich sind drei Dinge. Erstens das Abwendungsrecht bei Verarmung: Statt das Geschenk herauszugeben, zahlst du nach § 528 Absatz 1 BGB den für den Unterhalt erforderlichen Betrag. Zweitens der Schutz deines eigenen Unterhalts: Wenn du das Geschenk nicht herausgeben kannst, ohne deinen angemessenen Unterhalt zu gefährden, kann der Anspruch ausgeschlossen sein. Drittens die Verhandlung: Sowohl der Schenker als auch ein Sozialhilfeträger kann Ratenzahlung vereinbaren. Halte jede Vereinbarung schriftlich fest und lass dir die vollständige Erledigung bestätigen.

Vorlage zum Kopieren

Betreff: Ihre Rückforderung der Schenkung vom [Datum]

Sehr geehrte/r [Name], Ihr Schreiben vom [Datum], mit dem Sie die Rückgabe der Schenkung vom [Datum] über [Betrag/Gegenstand] verlangen, habe ich erhalten. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, auf welche gesetzliche Grundlage Sie die Rückforderung stützen und welche Tatsachen Sie dafür anführen. Nach meinem Verständnis liegen die Voraussetzungen [zum Beispiel: eines Rückforderungsanspruchs wegen Verarmung / eines Widerrufs wegen groben Undanks] nicht vor. Hilfsweise weise ich darauf hin, dass ich das Geschenk nicht herausgeben kann, ohne meinen eigenen Unterhalt zu gefährden. Ich bin zu einem Gespräch bereit. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname], [Anschrift]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Kann man eine Schenkung einfach zurückverlangen?

Nein. Eine vollzogene Schenkung ist grundsätzlich endgültig. Zurückverlangt werden kann sie nur bei Verarmung des Schenkers, bei grobem Undank des Beschenkten oder wenn eine vereinbarte Auflage nicht erfüllt wird. Für jeden Fall gibt es enge Voraussetzungen und Fristen, die du prüfen solltest, bevor du reagierst.

Was bedeutet Rückforderung wegen Verarmung?

Wird der Schenker nach der Schenkung außerstande, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, kann er die Herausgabe verlangen, und zwar nach Bereicherungsrecht. Du kannst sie durch Zahlung des nötigen Unterhalts abwenden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn zehn Jahre seit der Leistung vergangen sind oder der Schenker die Bedürftigkeit grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Wann liegt grober Undank vor?

Er setzt eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen voraus, nicht jeden Streit. Gerichte verlangen Handlungen, die eine tiefe Missachtung zeigen. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker verziehen hat oder seit Kenntnis der Umstände ein Jahr verstrichen ist. Ein einfacher Zerwürfnisgrund genügt meist nicht.

Kann das Sozialamt eine Schenkung zurückfordern?

Wenn der Schenker Sozialhilfe bezieht, kann der Träger den Rückforderungsanspruch wegen Verarmung auf sich überleiten und gegen dich geltend machen. Du hast dann dieselben Einwände wie gegenüber dem Schenker, etwa die Fristen und den Schutz deines eigenen Unterhalts. Lass überleitende Schreiben immer prüfen und antworte nicht ohne Überblick.

Habe ich Entreicherung, wenn ich das Geld ausgegeben habe?

Bei der Rückforderung wegen Verarmung wird nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgegeben, deshalb kann der Einwand des Wegfalls der Bereicherung nach § 818 Absatz 3 BGB eine Rolle spielen. Er hilft dir nicht, wenn du die Rückgabe erwarten musstest. Dokumentiere, wofür du das Geld verwendet hast.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.