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Gerichtskosten und Anwaltskosten erstattet bekommen: Kostenfestsetzung erklärt

Erstattung · Staat und Gebühren · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Gerichtskosten und Anwaltskosten erstattet bekommen

Die Antwort

Wer einen Prozess ganz oder überwiegend gewinnt, bekommt seine notwendigen Kosten von der unterlegenen Partei erstattet. Den Betrag legt das Gericht auf Antrag im Kostenfestsetzungsverfahren fest. Du musst den Antrag stellen und die Kosten belegen. Gegen die Festsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich. Bei Vergleichen oder Teilerfolgen gelten Besonderheiten.

Wer zahltZahlen muss die Partei, der das Gericht die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat.
FristGegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich. Der titulierte Erstattungsanspruch verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren.
Rechtsgrundlage§§ 91, 103, 104 ZPO; § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB

Wer einen Prozess gewinnt, hat zwar recht, aber noch nicht automatisch sein Geld. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren hat er zunächst selbst getragen, und die Kostenentscheidung im Urteil sagt zunächst nur, wer sie am Ende tragen muss. Bis das Geld fließt, braucht es einen weiteren Schritt, die Kostenfestsetzung. Viele Betroffene kennen diesen Schritt nicht und verschenken Ansprüche oder sehen sich Fristen gegenüber. Diese Seite erklärt, wie du Kosten erstattet bekommst, welche Positionen erstattungsfähig sind und wie du mit Beschwerden und Vollstreckung umgehst. Sie beschreibt den Ablauf im Zivilprozess. In anderen Verfahrensarten, etwa vor Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgerichten, gelten teils andere Regeln, auf die wir hier nicht eingehen.

Voraussetzungen

  • Es liegt eine gerichtliche Kostenentscheidung zu deinen Gunsten vor, im Urteil, Beschluss oder Vergleich.
  • Du hast Gerichtskosten oder Anwaltskosten selbst getragen.
  • Die Kosten waren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.
  • Du kannst Rechnungen, Zahlungsbelege und Gebührenberechnung vorlegen.

Rechtslage

Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits. Das regelt die Zivilprozessordnung. Zu den Kosten zählen Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und weitere notwendige Auslagen wie Reisekosten oder Zeugenentschädigung. Hat jede Partei teilweise gewonnen, werden die Kosten nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen verteilt, etwa im Verhältnis zueinander oder gegeneinander aufgehoben. Die Kostengrundentscheidung steht im Urteil oder Beschluss.

Welche Beträge konkret zu erstatten sind, wird auf Antrag im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Das Gericht des ersten Rechtszugs setzt die zu erstattenden Kosten durch Beschluss fest. Dafür reichst du eine Kostenrechnung mit Belegen ein. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel, aus dem du gegen die zahlungspflichtige Partei vollstrecken kannst. Der Anspruch aus einem solchen Titel verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich.

Vergleiche enthalten meist eine eigene Kostenregelung, die vorgeht. Fehlt sie, trägt jede Partei ihre Kosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt. Auch Rechtsschutzversicherungen können Kosten tragen, wobei Erstattungen von der Gegenseite an die Versicherung weitergegeben werden können. Gerichtskostenvorschüsse, die nicht verbraucht sind, werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgezahlt. Wichtig ist, die Belege vollständig und rechtzeitig einzureichen.

So holst du dein Geld zurück

  1. Kostenentscheidung prüfen. Lies das Urteil oder den Beschluss und suche den Ausspruch über die Kosten. Er legt fest, ob du alle, einen Teil oder keine Kosten erstattet bekommst. Bei Zweifeln frage deine Anwältin oder deinen Anwalt.
  2. Kosten zusammenstellen. Sammle Gerichtskostenrechnungen, Anwaltsrechnung und weitere Belege, etwa Reisekosten oder Gutachterkosten. Notiere Zahlungsdaten und Rechnungsdaten. Nur notwendige Kosten sind erstattungsfähig, deshalb prüfe vorab, welche Positionen später von der Gegenseite angegriffen werden könnten.
  3. Kostenfestsetzungsantrag stellen. Stelle beim Gericht des ersten Rechtszugs den Antrag auf Festsetzung der Kosten. Füge die Kostenberechnung samt Belegen bei. Meist übernimmt das dein Anwalt. Als Partei ohne Anwalt kannst du den Antrag schriftlich oder zu Protokoll stellen.
  4. Beschluss prüfen. Kontrolliere, ob alle beantragten Posten berücksichtigt wurden. Streiche Fehler an. Gegen unvollständige Festsetzung kannst du sofortige Beschwerde einlegen, die Frist beträgt zwei Wochen. Prüfe außerdem, ob Zinsen festgesetzt wurden.
  5. Vollstrecken. Zahlt die Gegenseite nicht, kannst du aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstrecken lassen, etwa durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung. Setze vorher eine Zahlungsfrist. Bewahre Beschluss und Schriftverkehr als Nachweis auf.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Urteil oder Beschluss mit Kostenentscheidung
  • Gerichtskostenrechnung und Zahlungsbeleg
  • Rechnung des Rechtsanwalts
  • Belege über sonstige Auslagen
  • Kostenberechnung für den Festsetzungsantrag

So kann dein Schreiben aussehen

Betreff: Antrag auf Kostenfestsetzung, Aktenzeichen [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Rechtsstreit [Parteien], Aktenzeichen [Aktenzeichen], wurden der Gegenseite durch das Urteil vom [Datum] die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Ich beantrage, die von mir zu erstattenden Kosten festzusetzen. Die Kostenberechnung mit Belegen füge ich bei. Die Gesamtsumme beträgt [Betrag] Euro.

Ich beantrage zugleich, die festgesetzten Kosten ab Eingang des Festsetzungsantrags zu verzinsen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und senden Sie mir den Kostenfestsetzungsbeschluss zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Setzt das Gericht weniger fest, als du beantragt hast, prüfe die Begründung. Häufig werden Positionen als nicht notwendig gestrichen. Du kannst innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen und die Notwendigkeit der Kosten erläutern. Zahlt die Gegenseite trotz Titel nicht, kannst du vollstrecken lassen, etwa durch den Gerichtsvollzieher oder eine Kontopfändung. Dein Anwalt kann dich dabei unterstützen. Prüfe, ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und ob eine Erstattung an sie abzuführen ist. Bewahre Beschluss, Rechnungen und Schriftverkehr auf. Bei kleineren Streitwerten lohnt eine nüchterne Abwägung, ob weitere Schritte den Aufwand rechtfertigen.

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Häufige Fragen

Was gehört zu den erstattungsfähigen Kosten?

Gerichtskosten, Anwaltsgebühren nach dem Vergütungsrecht und notwendige Auslagen wie Reisekosten oder Kosten für Zeugen und Sachverständige. Nicht jede Ausgabe wird anerkannt. Maßgeblich ist, ob die Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Im Streitfall entscheidet das Gericht im Kostenfestsetzungsverfahren, das auf Antrag stattfindet und mit einem Beschluss endet, den du kontrollieren solltest.

Muss ich einen Antrag stellen?

Ja. Die Kostenentscheidung im Urteil regelt nur, wer die Kosten trägt. Die konkrete Höhe wird erst auf Antrag im Kostenfestsetzungsverfahren festgelegt. Ohne diesen Antrag kannst du aus dem Urteil nicht wegen der Kosten vollstrecken. Meist übernimmt deine Anwältin oder dein Anwalt den Antrag.

Wie lange habe ich Zeit?

Für den Kostenfestsetzungsantrag gibt es keine kurze Ausschlussfrist, trotzdem solltest du nicht lange warten. Der titulierte Erstattungsanspruch verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Gegen den Beschluss selbst gilt eine Beschwerdefrist von zwei Wochen. Halte sie ein, sonst wird der Beschluss bindend.

Was passiert bei Teilerfolg?

Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen verteilt oder gegeneinander aufgehoben. Das steht im Urteil. Wie sich das auswirkt, wird bei der Kostenfestsetzung ausgerechnet. Bei Zweifeln lass dir von deiner Anwältin oder deinem Anwalt die Berechnung erläutern.

Bekomme ich einen Vorschuss zurück?

Nicht verbrauchte Gerichtskostenvorschüsse werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgezahlt, etwa bei früher Klagerücknahme oder wenn Kosten niedriger ausfallen. Bei Rücknahme kann sich die Gebühr ermäßigen. Frage bei der Gerichtskasse oder der Geschäftsstelle nach, falls du nach Abschluss des Verfahrens keine Rückzahlung erhalten hast, und nenne das Aktenzeichen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.