Bußgeld zurückbekommen: Erstattung nach Einspruch, Einstellung oder Freispruch

Die Antwort
Hast du ein Bußgeld gezahlt und der Bescheid wird später aufgehoben oder das Verfahren eingestellt, bekommst du den Betrag von der Bußgeldbehörde zurück. Notwendige Auslagen wie Anwaltskosten trägt bei Freispruch oder Einstellung unter Umständen die Staatskasse. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Sammle Bescheid, Zahlungsbeleg und Entscheidung.
| Wer zahlt | Zurückzahlen muss die Bußgeldbehörde oder die Staatskasse; über Auslagen entscheidet die Behörde oder das Gericht. |
|---|---|
| Frist | Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einzulegen. |
| Rechtsgrundlage | § 67 OWiG (Einspruch); § 46 OWiG i. V. m. § 467 StPO (Kosten und Auslagen) |
Ein Bußgeldbescheid landet im Briefkasten, und manche zahlen ihn sofort, um Ruhe zu haben. Später stellt sich heraus, dass der Bescheid fehlerhaft war oder die Messung nicht stimmte. Dann stellt sich die Frage, ob das Geld zurückkommt. Die Antwort lautet: Ja, wenn der Bescheid aufgehoben oder das Verfahren eingestellt wird. Dasselbe gilt, wenn das Gericht dich freispricht. Dabei kommt es auf Fristen und Formalien an. Ein Einspruch muss rechtzeitig und schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Diese Seite erklärt, wie das Verfahren abläuft, wer Kosten und Auslagen trägt und wie du Rückzahlung und Auslagenerstattung beantragst. Beträge von Geldbußen nennen wir nicht, sie richten sich nach dem Bußgeldkatalog.
Voraussetzungen
- Gegen dich wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, den du angefochten hast oder anfechten willst.
- Der Bescheid wurde aufgehoben, das Verfahren eingestellt oder du wurdest freigesprochen.
- Du hast die Geldbuße bereits gezahlt oder notwendige Auslagen gehabt.
- Du kannst Bescheid, Zahlungsnachweis und Entscheidung vorlegen.
Rechtslage
Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig, es sei denn, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist möglich. Die Behörde prüft den Einspruch und kann den Bescheid zurücknehmen. Hält sie ihn aufrecht, gibt sie die Sache an die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht ab.
Wird der Bescheid zurückgenommen oder das Verfahren eingestellt, ist eine bereits gezahlte Geldbuße zu erstatten. Die Behörde zahlt den Betrag in der Regel zurück, du solltest aber den Zahlungsbeleg und die Kontoverbindung mitteilen. Hat das Gericht dich freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, richtet sich die Kostenentscheidung nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, die im Bußgeldverfahren entsprechend gelten. Danach trägt grundsätzlich die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen, zu denen auch Anwaltskosten gehören können, soweit sie notwendig waren.
Eine Ausnahme gilt bei Einstellungen aus Opportunitätsgründen, bei denen die Kosten anders verteilt werden können. Auch wer sein Verhalten selbst verursacht hat, kann ganz oder teilweise auf Kosten sitzen bleiben. Die Erstattung von Anwaltskosten ist ein häufiger Streitpunkt, daher lohnt es sich, den Kostenantrag früh zu stellen. Die Entscheidung kann teilweise mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten häufig ab.
So holst du dein Geld zurück
- Frist notieren. Notiere das Datum der Zustellung und rechne zwei Wochen dazu. Bis dahin muss der Einspruch bei der Behörde eingehen. Ein Einwurf in letzter Minute ist riskant, daher sende den Einspruch früh und nachweisbar ab.
- Einspruch einlegen. Schreibe an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Nenne Aktenzeichen und Datum des Bescheids und erkläre, dass du Einspruch einlegst. Eine Begründung ist nicht zwingend, kann aber später nachgereicht werden.
- Akteneinsicht beantragen. Beantrage Einsicht in die Bußgeldakte, am besten über eine Anwältin oder einen Anwalt. So prüfst du Messprotokolle, Fotos und Eichnachweise. Fehler in der Akte sind häufig der Grund, warum Verfahren eingestellt werden.
- Rückzahlung beantragen. Hast du bereits gezahlt und wurde der Bescheid aufgehoben, bitte die Behörde schriftlich um Rückzahlung. Nenne Zahlungsdatum, Betrag und Kontoverbindung und füge den Zahlungsbeleg bei.
- Auslagenerstattung beantragen. Beantrage die Erstattung deiner notwendigen Auslagen, insbesondere Anwaltskosten, nach Abschluss des Verfahrens. Reiche die Rechnung ein und setze eine Frist. Prüfe, ob die Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss ausdrücklich ergangen ist.
Diese Unterlagen brauchst du
- Bußgeldbescheid mit Zustelldatum
- Zahlungsbeleg oder Kontoauszug
- Einspruchsschreiben mit Versandnachweis
- Einstellungsbescheid, Aufhebung oder Urteil
- Rechnung des Rechtsanwalts, falls Anwaltskosten entstanden sind
So kann dein Schreiben aussehen
Betreff: Rückzahlung der Geldbuße, Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], wurde gegen mich eine Geldbuße von [Betrag] Euro festgesetzt, die ich am [Zahlungsdatum] gezahlt habe. Der Bescheid wurde inzwischen aufgehoben beziehungsweise das Verfahren eingestellt. Die entsprechende Entscheidung vom [Datum] liegt bei. Ich bitte Sie, mir den gezahlten Betrag bis zum [Fristdatum] auf das Konto [IBAN] zurückzuerstatten. Zugleich beantrage ich die Festsetzung und Erstattung meiner notwendigen Auslagen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname]
Wenn die Erstattung abgelehnt wird
Verweigert die Behörde die Rückzahlung oder die Erstattung der Auslagen, verlange einen schriftlichen Bescheid. Gegen die Kostenentscheidung kannst du je nach Verfahrensstand Rechtsmittel einlegen, zum Beispiel die sofortige Beschwerde, wofür kurze Fristen gelten. Prüfe, ob die Entscheidung ausdrücklich zu deinen Gunsten ergangen ist und welche Auslagen anerkannt wurden. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann die Kostenfestsetzung durchsetzen. Bei Streit über die Rückzahlung ist die Bußgeldbehörde der erste Ansprechpartner, danach kommt eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde infrage. Bewahre sämtliche Schreiben und Belege auf. Wäge ab, ob sich weitere Schritte bei kleinen Beträgen lohnen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Maßgeblich ist das Datum der Zustellung, nicht das Datum auf dem Bescheid. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen. Wer die Frist versäumt, kann nur in echten Ausnahmefällen, etwa bei unverschuldeter Verhinderung, Wiedereinsetzung beantragen.
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein, eine Begründung ist nicht zwingend. Du kannst den Einspruch zunächst ohne Begründung einlegen und später nach Akteneinsicht begründen. In der Praxis lohnt es sich, die Akte zu prüfen, bevor du dich zur Sache äußerst. So vermeidest du Aussagen, die dir später schaden können.
Bekomme ich Anwaltskosten erstattet?
Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens trägt die Staatskasse grundsätzlich die notwendigen Auslagen, dazu können Anwaltskosten zählen. Voraussetzung ist eine entsprechende Kostenentscheidung. Bei Einstellung aus Opportunitätsgründen kann die Erstattung ausgeschlossen werden. Kläre das vorab mit deiner Anwältin oder deinem Anwalt.
Wird das gezahlte Bußgeld automatisch zurückerstattet?
Bei Aufhebung des Bescheids erstattet die Behörde in der Regel, doch automatisch muss das nicht in jedem Fall geschehen. Melde dich mit Zahlungsbeleg und Kontoverbindung bei der Behörde und bitte schriftlich um Rückzahlung. Setze eine angemessene Frist und kontrolliere danach den Zahlungseingang auf deinem Konto.
Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?
Wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegst, wird der Bescheid rechtskräftig. Eintragungen im Fahreignungsregister erfolgen in der Regel erst nach Rechtskraft. Ein rechtzeitiger Einspruch verhindert die Rechtskraft zunächst. Frage bei Unsicherheit bei der zuständigen Behörde nach dem Verfahrensstand und lass dir Fristen bestätigen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.