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Zollgebühren zurückfordern: Erstattung von Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer

Erstattung · Staat und Gebühren · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Zollgebühren zurückfordern

Die Antwort

Hast du Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer gezahlt, obwohl sie nicht geschuldet waren, etwa bei Rücksendung mangelhafter Ware oder falscher Tarifierung, kannst du die Erstattung beim Zoll beantragen. Nach dem Unionszollkodex beträgt die Frist in der Regel drei Jahre ab Mitteilung der Zollschuld. Gegen den Abgabenbescheid ist zudem der Einspruch innerhalb eines Monats möglich.

Wer zahltErstattet wird von der Zollverwaltung, die den Abgabenbescheid erlassen hat, meist vom zuständigen Hauptzollamt.
FristDer Erstattungsantrag ist in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der Zollschuld zu stellen; Einspruch gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats möglich.
RechtsgrundlageArt. 116, 121 Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013); § 355 AO (Einspruch)

Du hast Ware aus einem Drittland bestellt und beim Import Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. Dann kommt es zu einem Problem: Die Ware ist beschädigt, du schickst sie zurück, oder der Zollbescheid ist fehlerhaft. Dann fragt sich, ob die Abgaben erstattet werden. Das Zollrecht sieht dafür Verfahren vor, die allerdings Fristen und Nachweise verlangen. Viele Verbraucher wissen davon nichts und bleiben auf den Kosten sitzen. Auch bei Paketsendungen, die Post- oder Kurierdienste für dich abwickeln, kommt eine Erstattung in Betracht. Diese Seite zeigt dir die wichtigsten Konstellationen, nennt die gesetzlichen Fristen und erklärt, wie du den Antrag stellst. Konkrete Zollsätze nennen wir nicht, weil sie von Ware und Herkunft abhängen.

Voraussetzungen

  • Du hast Einfuhrabgaben, also Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer, an die Zollverwaltung oder über einen Dienstleister gezahlt.
  • Es besteht ein Erstattungsgrund, etwa falsche Berechnung, Rücksendung mangelhafter Ware oder Irrtum bei der Tarifierung.
  • Du kannst Abgabenbescheid, Rechnung und Nachweis über Rücksendung oder Fehler vorlegen.
  • Du stellst den Antrag innerhalb der Frist.

Rechtslage

Das Zollrecht der Europäischen Union regelt die Erstattung und den Erlass von Einfuhrabgaben im Unionszollkodex. Danach werden Einfuhrabgaben auf Antrag erstattet, wenn der entrichtete Betrag nicht gesetzlich geschuldet war oder wenn Waren zurückgewiesen wurden, weil sie mangelhaft sind oder nicht den Vertragsbedingungen entsprechen. Ein Erstattungsantrag ist grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der Zollschuld an den Schuldner zu stellen. Diese Frist ist wichtig, denn nach Ablauf besteht in der Regel kein Anspruch mehr.

Die Erstattung setzt voraus, dass die Ware gegebenenfalls ausgeführt oder unter zollamtlicher Überwachung vernichtet wird, sofern das Gesetz dies verlangt. Bei Rücksendung musst du also den Versand dokumentieren. Für die Einfuhrumsatzsteuer, die zusammen mit dem Zoll erhoben wird, gelten ähnliche Regeln, die an das Zollverfahren anknüpfen. Hast du die Abgaben über einen Paketdienstleister gezahlt, ist oft zunächst dieser Ansprechpartner, der die Beträge verauslagt und weiterberechnet hat.

Gegen den Abgabenbescheid der Zollverwaltung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Der Einspruch ist ein davon unabhängiger Weg und sollte genutzt werden, wenn du den Bescheid für fehlerhaft hältst, etwa wegen falscher Warenwerte oder falscher Zolltarifnummer. Hat die Zollverwaltung Fehler gemacht, kann sie den Bescheid auch ändern. Prüfe die Angaben im Bescheid daher sorgfältig und notiere Fristen. Bei höheren Beträgen lohnt eine Beratung durch eine Zollberatung oder einen Steuerberater.

So holst du dein Geld zurück

  1. Bescheid und Gründe prüfen. Kontrolliere den Abgabenbescheid: Warenwert, Zolltarif, Herkunftsland und Steuersätze. Notiere, ob ein Fehler vorliegt oder ob die Ware zurückgesandt wurde. Prüfe außerdem, wer die Abgaben tatsächlich bezahlt hat, etwa Paketdienst oder Zoll.
  2. Frist notieren. Rechne die Fristen aus: einen Monat für den Einspruch gegen den Bescheid ab Bekanntgabe und in der Regel drei Jahre für den Erstattungsantrag ab Mitteilung der Zollschuld. Setze dir Erinnerungen, damit du nichts verpasst.
  3. Unterlagen sammeln. Besorge Rechnung, Zahlungsnachweis, Abgabenbescheid, Versandnachweis der Rücksendung und Korrespondenz mit dem Verkäufer. Bei Mängeln fotografiere die Ware und bewahre die Ablehnung oder Gutschrift des Händlers auf.
  4. Antrag oder Einspruch stellen. Stelle beim zuständigen Hauptzollamt den Antrag auf Erstattung oder lege Einspruch ein. Beschreibe den Sachverhalt kurz und nenne Aktenzeichen, Betrag und Grund. Füge Belege bei und bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs.
  5. Erstattung nachhalten. Frage nach, wenn nach angemessener Zeit keine Entscheidung vorliegt. Prüfe den Erstattungsbescheid auf Höhe und Zinsen. Bei Ablehnung lege Einspruch ein und lass dich gegebenenfalls zollrechtlich oder steuerlich beraten.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Abgabenbescheid der Zollverwaltung
  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Nachweis der Rücksendung, etwa Paketschein und Ausfuhrnachweis
  • Fotos oder Mängelnachweise
  • Schriftverkehr mit Verkäufer und Zollstelle

Vorlage zum Kopieren

Betreff: Antrag auf Erstattung von Einfuhrabgaben, Aktenzeichen [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Abgabenbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], wurden Einfuhrabgaben in Höhe von [Betrag] Euro festgesetzt und von mir gezahlt. Die Ware [Bezeichnung] wurde am [Datum] an den Absender zurückgesandt, weil sie mangelhaft war beziehungsweise weil [Begründung]. Den Versandnachweis füge ich bei.

Ich beantrage die Erstattung der entrichteten Einfuhrabgaben einschließlich Einfuhrumsatzsteuer auf das Konto [IBAN]. Hilfsweise lege ich gegen den Bescheid Einspruch ein. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Lehnt die Zollverwaltung ab, lies die Begründung und den Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Häufig fehlen Nachweise über die Rücksendung oder die Frist wurde versäumt. Du kannst innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und danach Klage beim Finanzgericht erheben. Prüfe vorab, ob du fehlende Nachweise nachreichen kannst. Bei Streit über die Zolltarifnummer oder den Warenwert kann eine verbindliche Auskunft oder eine Beratung hilfreich sein. Hast du über einen Paketdienstleister gezahlt, frage dort nach, welche Rückerstattungswege angeboten werden. Bei kleineren Beträgen wäge Aufwand und Nutzen ab. Bewahre sämtliche Bescheide und Belege sorgfältig auf und halte die Fristen in einem Kalender fest.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Zollgebühren zurückfordern?

Der Erstattungsantrag ist in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der Zollschuld zu stellen. Gegen den Abgabenbescheid kannst du daneben innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Warte nicht, denn Nachweise gehen leicht verloren. Notiere dir Bekanntgabedatum und Fristende gleich nach Erhalt des Bescheids.

Bekomme ich Zoll bei Rücksendung zurück?

Bei Rücksendung mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Ware kommt eine Erstattung der Einfuhrabgaben in Betracht. Du musst die Rücksendung belegen und die Ware oft unter zollamtlicher Überwachung ausführen. Informiere dich vor dem Versand beim Zoll, welche Nachweise nötig sind, und dokumentiere alles.

Wer erstattet bei Paketdiensten?

Hat ein Paketdienstleister die Abgaben für dich verauslagt und später mit Gebühr in Rechnung gestellt, ist er häufig zunächst dein Ansprechpartner. Er hat seinerseits Ansprüche gegen den Zoll. Frage bei ihm nach dem Verfahren und reiche Belege ein. Bei Streit kann die Zollverwaltung selbst helfen.

Was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer?

Sie wird zusammen mit dem Zoll bei der Einfuhr erhoben. Bei Erstattung der Abgaben wird in der Regel auch die Einfuhrumsatzsteuer erstattet, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Unternehmer können sie unter Umständen als Vorsteuer abziehen. Ob das für dich gilt, hängt von deiner Situation ab und sollte steuerlich geprüft werden.

Kann ich Zollfehler korrigieren lassen?

Ja, wenn der Bescheid fehlerhaft war, etwa wegen falscher Zolltarifnummer oder falschem Warenwert. Lege fristgerecht Einspruch ein und belege den Fehler mit Rechnung und Warenbeschreibung. Das Hauptzollamt prüft den Bescheid und ändert ihn, wenn er unrichtig war. Bei größeren Summen kann Beratung sinnvoll sein.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.