Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Energiepreispauschale 2022 nachträglich: Was heute noch möglich ist

Erstattung · Staat und Gebühren · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Energiepreispauschale nachträglich

Die Antwort

Die Energiepreispauschale war eine Einmalleistung des Jahres 2022. Ein eigenes Antragsverfahren für Studierende und Fachschüler ist inzwischen beendet. Wer als Erwerbstätiger nichts erhalten hat, konnte den Anspruch über die Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen, was nur noch bei Fristwahrung möglich ist. Prüfe deshalb zuerst, ob dein Anspruch bestand und ob die Frist für 2022 noch läuft.

Wer zahltAusgezahlt wurde die Pauschale je nach Gruppe vom Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder dem Finanzamt über die Steuer; Studierende erhielten sie über ein eigenes Verfahren.
FristDie Antragsplattform für Studierende wurde 2023 geschlossen. Für die Steuererklärung 2022 gilt grundsätzlich die vierjährige Festsetzungsfrist, die in der Regel Ende 2026 abläuft; prüfe deinen Fall.
Rechtsgrundlage§§ 112 ff. EStG; Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)

Im Jahr 2022 hat der Staat wegen der stark gestiegenen Energiepreise eine einmalige Pauschale ausgezahlt, die Energiepreispauschale. Sie erreichte nicht alle Berechtigten automatisch. Manche Beschäftigte gingen leer aus, etwa weil der Arbeitgeber sie nicht ausgezahlt hatte, oder Studierende und Fachschüler verpassten das Antragsverfahren. Heute stellt sich die Frage, ob man noch etwas holen kann. Die kurze Antwort lautet: Nur ausnahmsweise. Das Antragsportal ist geschlossen, und nachträgliche Ansprüche laufen allenfalls noch über die Steuererklärung für 2022, solange die gesetzliche Frist dafür nicht abgelaufen ist. Diese Seite ordnet ein, wer anspruchsberechtigt war, was heute noch geht und was nicht. Gesicherte Fristen prüfst du am besten beim Finanzamt.

Voraussetzungen

  • Du gehörtest 2022 zu einer anspruchsberechtigten Gruppe, etwa als Erwerbstätiger, Rentner oder Studierender.
  • Du hast die Pauschale nicht erhalten oder nur unvollständig.
  • Für eine Geltendmachung über die Steuer: Deine Einkommensteuererklärung 2022 ist noch nicht verjährt oder wird noch eingereicht.
  • Du kannst Beschäftigung oder Rentenbezug im Jahr 2022 belegen.

Rechtslage

Die Energiepreispauschale wurde 2022 durch Gesetz eingeführt. Erwerbstätige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft hatten einen Anspruch auf eine einmalige Zahlung, die im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Bei Arbeitnehmern zahlte sie in der Regel der Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung aus. Selbständige erhielten sie über die Minderung der Einkommensteuervorauszahlung. Die Pauschale war steuerpflichtig und wirkte sich damit auf die Steuerlast aus. Rentner und Versorgungsempfänger erhielten eine eigene Pauschale, die grundsätzlich automatisch durch den Rentenversicherungsträger oder die Bezügestelle gezahlt wurde.

Studierende und Fachschüler konnten eine Pauschale in anderer Höhe über ein digitales Antragsverfahren beantragen. Dieses Antragsverfahren ist abgeschlossen, und eine nachträgliche Antragstellung ist nicht mehr vorgesehen. Bist du hier leer ausgegangen, bestehen heute in der Regel keine Möglichkeiten mehr.

Wer als Erwerbstätiger die Pauschale nicht vom Arbeitgeber erhalten hat, konnte den Anspruch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2022 geltend machen. Für die Veranlagung gelten die allgemeinen Fristen der Abgabenordnung. Die Festsetzungsfrist beträgt in der Regel vier Jahre ab Ende des Jahres, für 2022 also bis Ende 2026, wobei Sonderfälle abweichen können. Ob dein Anspruch bestand und noch durchsetzbar ist, solltest du anhand deiner Lohnsteuerbescheinigung und des Steuerbescheids klären.

So holst du dein Geld zurück

  1. Anspruchsgruppe bestimmen. Kläre, ob du 2022 als Arbeitnehmer, Selbständiger, Rentner oder Studierender zu den Berechtigten gehörtest. Ordne dich einer Gruppe zu, denn davon hängt ab, wer die Pauschale ausgezahlt hat und welcher Weg offen war.
  2. Lohnabrechnung prüfen. Sieh in der Gehaltsabrechnung von September 2022 und in der Lohnsteuerbescheinigung nach, ob die Pauschale ausgewiesen ist. Fehlt sie, notiere dir, bei welchem Arbeitgeber und in welchem Zeitraum du beschäftigt warst.
  3. Steuererklärung 2022 prüfen. Schau nach, ob du für 2022 bereits eine Steuererklärung abgegeben hast. Falls nicht, kann eine freiwillige Abgabe bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist noch möglich sein. Frage beim Finanzamt nach der Frist für deinen Fall.
  4. Anspruch in der Erklärung geltend machen. Trage die Pauschale in der Steuererklärung ein, wenn dir der Anspruch zusteht und du sie nicht erhalten hast. Das Programm Elster führt dich durch die Felder. Bei Unsicherheit hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
  5. Bescheid kontrollieren. Prüfe nach Erhalt des Steuerbescheids, ob die Pauschale berücksichtigt wurde. Ist das nicht der Fall, lege innerhalb eines Monats Einspruch ein und verweise auf den Anspruch. Hebe alle Unterlagen dauerhaft auf.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Lohnsteuerbescheinigung 2022
  • Gehaltsabrechnung September 2022
  • Steuerbescheid 2022, falls vorhanden
  • Nachweis über Rentenbezug oder Beschäftigung
  • Nachweise zum Status als Studierender oder Fachschüler, falls relevant

Musterschreiben

Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2022, Steuernummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom [Datum], Steuernummer [Nummer], lege ich Einspruch ein. Die Energiepreispauschale wurde in der Festsetzung nicht berücksichtigt, obwohl ich im Jahr 2022 in einem aktiven Arbeitsverhältnis stand und die Pauschale von meinem Arbeitgeber nicht ausgezahlt wurde. Die Lohnsteuerbescheinigung füge ich bei.

Ich bitte Sie, den Bescheid zu ändern und die Pauschale zu berücksichtigen. Eine Bestätigung des Eingangs bitte ich zu senden.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Lehnt das Finanzamt die Berücksichtigung ab, bitte um eine schriftliche Begründung. Häufig wird eingewandt, die Pauschale sei bereits ausgezahlt worden, du gehörtest nicht zum berechtigten Personenkreis oder die Frist sei abgelaufen. Prüfe anhand der Lohnsteuerbescheinigung, ob die Auszahlung tatsächlich erfolgt ist. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und danach beim Finanzgericht klagen. Lass dich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung unterstützen. Wurde die Pauschale vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt, obwohl er dazu verpflichtet war, kann zudem ein Gespräch mit der Personalabteilung helfen. Bei einer abgelaufenen Frist bestehen in der Regel keine Chancen mehr, und weitere Schritte lohnen sich nur in Ausnahmefällen.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Kann ich die Energiepreispauschale heute noch beantragen?

Ein eigenes Antragsverfahren gibt es nicht mehr. Für Erwerbstätige kommt allenfalls die Geltendmachung über die Einkommensteuererklärung 2022 infrage, solange die Frist dafür nicht abgelaufen ist. Für Studierende und Fachschüler wurde das Antragsportal 2023 geschlossen, sodass sie in der Regel nichts mehr erhalten.

Wie lange gilt die Frist für die Steuererklärung 2022?

Für freiwillige Erklärungen beträgt die Festsetzungsfrist in der Regel vier Jahre ab dem Ende des Jahres 2022, also grundsätzlich bis Ende 2026. Für Pflichtveranlagte kann sie länger sein. Weil Ausnahmen bestehen, frage beim Finanzamt nach der Frist in deinem Fall, bevor du dich auf ein Datum verlässt.

Musste ich die Pauschale versteuern?

Ja, die Energiepreispauschale für Erwerbstätige war steuerpflichtig. Sie erhöhte die zu versteuernden Einkünfte und führte damit zu einer entsprechenden Steuerlast. Wie hoch der Nettovorteil war, hing vom persönlichen Steuersatz ab. Die konkreten Auswirkungen siehst du im Steuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung.

Was tun, wenn mein Arbeitgeber nicht gezahlt hat?

Prüfe die Lohnabrechnung und die Lohnsteuerbescheinigung. Fehlt die Pauschale, sprich den Arbeitgeber an und frage nach dem Grund. In vielen Fällen kann der Anspruch über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Bewahre Schriftverkehr auf und lass dir bei Zweifeln von einer Steuerberatung helfen.

Erhielten Rentner die Pauschale automatisch?

Rentner und Versorgungsempfänger erhielten die Pauschale grundsätzlich automatisch von der auszahlenden Stelle, ohne Antrag. Ist sie bei dir nicht angekommen, wende dich an die Rentenversicherung oder die Bezügestelle und frage nach dem Grund. Eine nachträgliche Auszahlung ist nur nach Prüfung des Einzelfalls möglich.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.