Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Parkgebühren und Abschleppkosten zurückfordern: Wann Erstattung möglich ist

Erstattung · Reise und Mobilität · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Erstattung von Parkgebühren und Abschleppkosten

Die Antwort

Parkgebühren und Abschleppkosten kannst du zurückfordern, wenn sie zu Unrecht erhoben wurden, etwa bei defektem Automaten, fehlerhaftem Schild oder überhöhten Kosten. Auf öffentlichen Straßen entscheidet die Behörde per Bescheid, den du mit Widerspruch angreifen kannst. Auf Privatgrund geht es um Vertrags- und Besitzstörungsrecht. Sammle Fotos und Belege und fordere die Erstattung schriftlich.

Wer zahltErstatten muss die Behörde oder der Parkplatzbetreiber beziehungsweise Abschleppunternehmer, der das Geld kassiert hat.
FristGegen Bescheide gilt meist eine Frist von einem Monat für den Widerspruch, bei Bußgeldern zwei Wochen für den Einspruch. Zivilrechtliche Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren.
Rechtsgrundlage§ 858 BGB; §§ 812 ff. BGB; Landesrecht (Verwaltungsvollstreckung); § 67 OWiG (Einspruch)

Ein Parkschein am Automaten, ein Knöllchen unterm Scheibenwischer, im schlimmsten Fall ein leerer Parkplatz, weil das Auto abgeschleppt wurde. Dann kommen schnell Gebühren und Kosten zusammen. Nicht jede ist berechtigt. Schilder sind manchmal unklar, Automaten defekt, Kontrollgebühren auf Privatparkplätzen zu hoch angesetzt. Wer sich wehren will, muss wissen, wer gegenüber wem zuständig ist. Im öffentlichen Straßenraum entscheidet die Behörde, auf Privatgelände der Betreiber. Diese Seite hilft dir, die Lage einzuordnen, Beweise zu sichern und eine Erstattung zu verlangen. Konkrete Beträge für das Abschleppen nennen wir nicht, weil sie je nach Gemeinde, Entfernung und Unternehmen erheblich voneinander abweichen und sich regelmäßig ändern.

Voraussetzungen

  • Du hast Parkgebühr, Kontrollgebühr oder Abschleppkosten gezahlt und hältst den Betrag für nicht geschuldet oder überhöht.
  • Du hast Fotos, Belege oder Zeugen für Beschilderung, Umstände und Zahlung.
  • Du kannst Parkschein, Gebührenbescheid oder Rechnung vorlegen.
  • Du hast Fristen für Widerspruch oder Einspruch im Blick.

Rechtslage

Im öffentlichen Straßenraum beruht das Abschleppen auf Landesrecht und dient der Gefahrenabwehr. Die Behörde kann die Kosten durch Bescheid erheben, wobei die Abschleppmaßnahme verhältnismäßig sein muss. Fehlt es daran, etwa weil die Beschilderung nicht erkennbar war oder keine Behinderung vorlag, kann der Bescheid rechtswidrig sein. Gegen Gebührenbescheide kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Für Verwarnungen und Bußgelder gilt eine kürzere Einspruchsfrist von zwei Wochen.

Auf Privatgrund gelten andere Regeln. Parkt jemand unberechtigt, kann der Besitzer des Grundstücks die Besitzstörung beseitigen und angemessene Kosten verlangen. Das Gesetz erlaubt die Selbsthilfe gegen verbotene Eigenmacht, doch die Kosten müssen sich in vertretbarem Rahmen halten. Parkplatzbetreiber erheben zudem Kontrollgebühren oder Vertragsstrafen. Ob sie wirksam sind, hängt von deutlicher Beschilderung und von der Angemessenheit der Höhe ab. Intransparente oder überhöhte Beträge sind angreifbar.

Hast du am Parkautomaten gezahlt und konntest wegen eines Defekts keinen Parkschein erhalten, ist die Lage nicht immer eindeutig. Dokumentiere den Defekt, fotografiere Automaten und Beschilderung und melde den Fall sofort dem Betreiber. Gezahlte Beträge ohne Rechtsgrund kannst du nach den §§ 812 ff. BGB zurückfordern. Für Gebühren auf Grundlage von Bescheiden ist zunächst der Rechtsbehelf gegen den Bescheid maßgeblich.

So holst du dein Geld zurück

  1. Beweise sichern. Mache sofort Fotos von Beschilderung, Automaten, Fahrzeugstandort und Umgebung. Notiere Uhrzeit, Ort und mögliche Zeugen. Bewahre Parkschein, Rechnung oder Quittung auf. Gute Beweise entscheiden später über Erfolg oder Misserfolg.
  2. Zuständigkeit klären. Finde heraus, ob die Gemeinde, die Polizei oder ein privater Betreiber gehandelt hat. Davon hängt ab, ob du Widerspruch gegen einen Bescheid einlegst oder zivilrechtlich Erstattung verlangst. Lies den Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung genau.
  3. Fristen einhalten. Lege gegen Gebührenbescheide innerhalb eines Monats Widerspruch ein, gegen Bußgeldbescheide innerhalb von zwei Wochen Einspruch. Gib die Frist in deinen Kalender ein. Eine verpasste Frist lässt den Bescheid bestandskräftig werden.
  4. Schriftlich Erstattung verlangen. Fordere bei privaten Betreibern die Rückzahlung der überhöhten Beträge schriftlich. Begründe sachlich, was fehlerhaft war, und füge Fotos bei. Setze eine Frist von etwa zwei Wochen und bitte um Stellungnahme.
  5. Rat einholen. Bei Streit helfen Verbraucherzentrale oder Automobilclub. Höhere Beträge rechtfertigen eine anwaltliche Prüfung. Eine Rechtsschutzversicherung kann Verfahren abdecken. Bewahre alle Unterlagen auf, auch nach einer gezahlten Forderung.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Fotos von Beschilderung und Fahrzeugstandort
  • Parkschein, Quittung oder Rechnung
  • Gebühren- oder Kostenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung
  • Kontoauszug als Zahlungsnachweis
  • Schriftverkehr mit Behörde oder Betreiber

Vorlage zum Kopieren

Betreff: Rückforderung von Abschleppkosten, Vorgang vom [Datum], Kennzeichen [Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] wurde mein Fahrzeug mit dem Kennzeichen [Kennzeichen] in [Ort] abgeschleppt. Die Kosten von [Betrag] Euro habe ich unter Vorbehalt gezahlt. Ich halte die Maßnahme beziehungsweise die Höhe der Kosten für nicht gerechtfertigt, weil [Begründung, zum Beispiel unzureichende Beschilderung]. Fotos füge ich bei.

Ich bitte Sie, mir den Betrag bis zum [Fristdatum] auf das Konto [IBAN] zu erstatten und mir die Rechtsgrundlage der Forderung darzulegen. Gegen einen etwaigen Bescheid lege ich bereits jetzt vorsorglich Widerspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Lehnt die Behörde oder der Betreiber die Erstattung ab, bitte um eine schriftliche Begründung. Bei Behörden erhältst du einen Widerspruchsbescheid, gegen den du Klage erheben kannst, in der Regel innerhalb eines Monats. Bei privaten Betreibern kommt ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht, wobei das Kostenrisiko zu bedenken ist. Prüfe, ob Beschilderung und Höhe der Kosten angemessen waren, und ziehe Verbraucherzentrale oder Automobilclub zurate. Eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten tragen. Sichere Beweise wie Fotos und Zeugenaussagen, denn sie sind oft entscheidend. Bei kleinen Beträgen lohnt eine nüchterne Abwägung des Aufwands. Halte alle Fristen ein, auch wenn du Verhandlungen führst, damit Ansprüche nicht verfallen.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Wer darf mein Auto abschleppen lassen?

Im öffentlichen Straßenraum kann die Behörde Fahrzeuge entfernen lassen, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden oder verbotswidrig stehen. Auf Privatgrund darf der Besitzer gegen unberechtigtes Parken vorgehen. In beiden Fällen müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein und die Kosten angemessen bleiben. Prüfe Beschilderung und Umstände.

Wie hoch dürfen Kontrollgebühren auf Privatparkplätzen sein?

Das Gesetz nennt keine feste Grenze. Maßgeblich ist, ob die Höhe angemessen ist und ob auf die Gebühr deutlich hingewiesen wurde. Zu hohe oder versteckte Beträge sind angreifbar. Prüfe das Schild genau und fotografiere es. Lass bei Streit die Klausel von einer Verbraucherzentrale prüfen.

Was tun bei defektem Parkautomaten?

Fotografiere den Automaten mit der Störungsmeldung und die Umgebung. Nutze Alternativen wie Handy-Parken, wenn vorhanden, oder dokumentiere, dass keine Zahlung möglich war. Melde den Defekt dem Betreiber. So kannst du später bei einer Gebührenforderung belegen, dass du dich bemüht hast.

Wie lange habe ich für Einspruch oder Widerspruch Zeit?

Gegen Bußgeldbescheide beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen, gegen Gebührenbescheide meist einen Monat. Die Frist beginnt mit Zustellung. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Versäumst du sie, wird der Bescheid bindend. Handle deshalb sofort, trage die Frist in den Kalender ein und bewahre den Zustellnachweis sowie den Briefumschlag mit dem Poststempel auf.

Kann ich unter Vorbehalt zahlen?

Ja. Wer die Auslösung des Fahrzeugs benötigt, kann den Betrag unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen und später gegen die Forderung vorgehen. Vermerke den Vorbehalt schriftlich und lass dir die Zahlung quittieren. So bleibt die Möglichkeit erhalten, den Betrag zurückzuverlangen, ohne auf eine freiwillige Zahlung verwiesen zu werden.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.