Bahn-Fahrgastrechte: Fahrpreis erstatten lassen bei Verspätung und Ausfall

Die Antwort
Kommt dein Zug mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Ziel an, bekommst du 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Entschädigungen unter vier Euro werden nicht gezahlt. Bei absehbarer Verspätung am Ziel von mehr als 60 Minuten kannst du außerdem die Erstattung des vollen Fahrpreises verlangen. Stelle den Antrag mit Fahrkarte und Daten.
| Wer zahlt | Das Eisenbahnunternehmen, das die Beförderung durchgeführt oder verkauft hat, zahlt die Entschädigung. |
|---|---|
| Frist | Die Antragsfristen legt der Beförderer nach den Beförderungsbedingungen fest. Das Unternehmen muss nach EU-Angaben binnen eines Monats nach Antrag zahlen. |
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2021/782 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr), §§ 195, 199 BGB |
Wer häufig mit der Bahn fährt, kennt Verspätungen. Weniger bekannt ist, dass bei einer Ankunftsverspätung ab einer Stunde ein Teil des Fahrpreises erstattet wird, und das gilt nicht nur für Fernverkehrstickets. Die Fahrgastrechte folgen einer europäischen Verordnung und den Beförderungsbedingungen der Unternehmen. Entscheidend ist die Verspätung am Zielort, nicht am Startbahnhof. Manche entscheiden sich bei Verspätung für die Weiterreise, andere brechen die Fahrt ab. Hier erfährst du, wie du Entschädigung und Erstattung geltend machst, was du dafür brauchst und wie du vorgehst, wenn das Unternehmen zu wenig zahlt. Das Muster ist für das Antragsschreiben gedacht, wenn du kein Online-Formular nutzen willst.
Voraussetzungen
- Du hast einen gültigen Fahrschein für die Fahrt, die verspätet war.
- Die Verspätung am Zielort betrug mindestens 60 Minuten.
- Der Fahrpreis ist nicht durch ein Rabattticket vollständig entwertet, und die Entschädigung erreicht den Mindestbetrag von vier Euro.
- Du hast den Antrag beim Beförderer mit Fahrschein und Reisedaten gestellt.
- Die Verspätung beruht nicht auf Umständen, die der Beförderer nach den Regeln nicht zu vertreten hat und die die Ausnahme tragen.
Rechtslage
Die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gibt dir bei Verspätung und Ausfall Rechte. Ist bei der Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten zu rechnen, hast du die Wahl zwischen Erstattung des Fahrpreises, Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen oder späterer Weiterreise. Erreichst du das Ziel mit Verspätung, hast du Anspruch auf eine Entschädigung: 25 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten und 50 Prozent ab 120 Minuten. Beträge unter vier Euro werden nicht ausgezahlt. Die Entschädigung wird auf den Fahrpreis der gesamten Fahrkarte bezogen, bei Rückfahrkarten auf die jeweilige Strecke. Bei Zeitkarten gelten Pauschalen nach den Beförderungsbedingungen. Die Frist für den Antrag und die Form regeln die Beförderer. Ausnahmen bestehen bei Verspätungen durch außergewöhnliche Umstände, auf die der Beförderer keinen Einfluss hatte. Maßgeblich sind die Bedingungen des Unternehmens und die Verordnung. Das Unternehmen muss die Entschädigung nach den Angaben der EU innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zahlen, eine Erstattung des Fahrscheins soll nach Zugausfall binnen 30 Tagen erfolgen. Ob eine Antragsfrist besteht, erfährst du beim Beförderer.
So holst du dein Geld zurück
- Verspätung dokumentieren. Fotografiere Anzeigetafeln oder speichere Screenshots der App mit Zeitstempel. Notiere Zugnummer, geplante und tatsächliche Ankunft. Der Zielbahnhof zählt, nicht eine Zwischenstation. Auch Taxi- oder Hotelbelege solltest du sammeln.
- Fahrschein aufbewahren. Hebe Ticket, Reservierung und Zahlungsbeleg auf. Bei Online-Tickets speicherst du die Buchung als PDF. Ohne Fahrschein kann der Anspruch nicht zugeordnet werden, daher sorgfältig sichern. Hast du ein Handyticket, mache Screenshots.
- Antrag stellen. Nutze das Fahrgastrechte-Formular oder das Online-Angebot des Beförderers. Gib Zeit, Strecke, Ticketnummer und Kontoverbindung an. Wähle Überweisung statt Gutschein, wenn du Geld willst. Frage nach, ob für deinen Anbieter eine Antragsfrist gilt.
- Bescheid prüfen. Vergleiche die Entschädigung mit den Prozentsätzen. Bei Rabatttickets und Sparpreisen wird vom bezahlten Preis berechnet. Fehlt ein Teil, frage mit einer Begründung nach. Auch Bagatellbeträge unter vier Euro werden nicht gezahlt.
- Beschwerde einlegen. Zahlt das Unternehmen nicht oder zu wenig, widerspreche schriftlich. Danach kannst du die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr anrufen, die kostenlos vermittelt. Vorher solltest du alle Belege sortieren.
Diese Unterlagen brauchst du
- Fahrkarte oder Buchungsbestätigung
- Fotos oder Screenshots der Verspätung
- Fahrplanauskunft zur geplanten Ankunft
- Zahlungsnachweis des Fahrpreises
- Bescheid des Beförderers
Musterschreiben
Betreff: Antrag auf Fahrgastentschädigung, Ticket [Ticketnummer], Fahrt am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fahrt am [Datum] von [Start] nach [Ziel] mit dem Zug [Zugnummer] kam mit einer Verspätung von [Minuten] Minuten am Zielbahnhof an. Planmäßige Ankunft war [Uhrzeit], tatsächliche Ankunft [Uhrzeit]. Nach der Verordnung (EU) 2021/782 beantrage ich die Fahrpreisentschädigung in Höhe von [Prozent] Prozent des Fahrpreises. Ticket und Zahlungsbeleg liegen bei. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto [IBAN] und bestätigen Sie den Eingang meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Anschrift]
Wenn die Erstattung abgelehnt wird
Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig bewilligt, widerspreche mit Begründung und Belegen. Reagiert das Unternehmen nicht, kannst du die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr anrufen, die für Verbraucher kostenlos ist. Die Schlichtung setzt voraus, dass du zuvor erfolglos beim Unternehmen reklamiert hast. Bleibt auch das ohne Ergebnis, ist die Klage bei Gericht möglich. Beschwerden kannst du außerdem an die zuständige Aufsichtsbehörde richten. Bei hohen Fahrpreisen oder Folgekosten, etwa Hotel, lohnt eine rechtliche Beratung durch Verbraucherzentrale oder Anwalt.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Verspätung?
Bei 60 bis 119 Minuten Verspätung am Ziel 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent. Beträge unter vier Euro werden nicht ausgezahlt. Die Berechnung bezieht sich auf den bezahlten Fahrpreis, nicht auf einen höheren regulären Preis. Die Zahlung soll binnen eines Monats nach Antrag erfolgen.
Bekomme ich auch Geld, wenn die Verspätung nur auf einer Teilstrecke entstand?
Entscheidend ist die Verspätung am Endziel deiner Reise. Eine Verspätung unterwegs, die du am Ziel aufholst, zählt nicht. Bei Anschlussverlust durch Verspätung eines Zuges gilt die verspätete Ankunft am Zielort. Dokumentiere Ankunftszeit am Endziel. Das ist bei Anschlüssen besonders wichtig.
Kann ich bei Verspätung auch den vollen Fahrpreis zurückverlangen?
Ja, wenn bereits absehbar ist, dass du mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Ziel ankommst, und du die Reise abbrichst oder nicht antrittst. Dann kannst du Erstattung verlangen. Eine zusätzliche Entschädigung entfällt, wenn du nicht fährst. Die Erstattung soll innerhalb von 30 Tagen folgen.
Gibt es Entschädigung bei Verspätung wegen Streik oder Wetter?
Das hängt von den Bedingungen und Ausnahmen der Verordnung ab. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Entschädigung entfallen, das Unternehmen muss die Gründe nachweisen. Frage nach, wenn der Beförderer ohne Begründung ablehnt, und prüfe die konkreten Umstände. Die Beweislast liegt beim Unternehmen.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Die genaue Antragsfrist steht in den Beförderungsbedingungen des Unternehmens. Sie unterscheidet sich je nach Anbieter. Stelle den Antrag möglichst sofort nach der Reise und bewahre die Unterlagen auf. Rechtlich verjähren Ansprüche außerdem nach der Regelverjährung von drei Jahren. Hebe die Antwort des Unternehmens auf.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.