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Hotelstornierung: Erstattung, Stornogebühren und Muster

Erstattung · Reise und Mobilität · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Erstattung nach Hotelstornierung

Die Antwort

Ob du bei einer Hotelstornierung Geld zurückbekommst, hängt von den vereinbarten Stornobedingungen ab. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Beherbergung mit festem Termin in der Regel nicht. Sagt das Hotel ab, kannst du die Anzahlung zurückverlangen. Pauschale Stornogebühren sind nur wirksam, wenn sie angemessen sind.

Wer zahltDas Hotel zahlt die Anzahlung oder den Preis zurück; bei Buchung über ein Portal kann dieses vermittelnd mitwirken.
FristDie Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren ab Jahresende. Stornierungsfristen stehen in den Buchungsbedingungen und sind einzuhalten.
Rechtsgrundlage§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, §§ 326, 346 BGB, § 309 Nr. 5 BGB, § 307 BGB

Eine Hotelbuchung ist schnell gemacht und genauso schnell bereut: Der Urlaub fällt aus, die Reise wird krank abgesagt, oder das Hotel storniert selbst. Dann stellt sich die Frage, wie viel Geld zurückkommt. Weil Hotelverträge kein gesetzliches Widerrufsrecht kennen, wenn sie einen festen Termin vorsehen, kommt es auf die Stornobedingungen an. Diese sind aber nicht beliebig: Sie unterliegen der Kontrolle als Allgemeine Geschäftsbedingungen, und Hotels müssen ersparte Aufwendungen berücksichtigen. Wenn sie selbst absagen, schulden sie die Rückzahlung. Dieser Beitrag erklärt die Regeln, zeigt dir den Weg bei Portalbuchungen und gibt ein Muster für die Forderung nach Rückzahlung. Auch Kulanz und Reiserücktrittsversicherung werden angesprochen.

Voraussetzungen

  • Du hast eine Hotelbuchung vorgenommen und storniert oder das Hotel hat selbst abgesagt.
  • Die Stornierung erfolgte nach den vereinbarten Bedingungen oder das Hotel kann nicht leisten.
  • Du hast eine Anzahlung oder den vollen Preis bereits geleistet.
  • Stornogebühren, die das Hotel verlangt, sind nach Höhe und Berechnung unangemessen.
  • Du hast die Stornierung schriftlich erklärt und eine Bestätigung erhalten.

Rechtslage

Bei Hotelbuchungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde. Ob und zu welchen Kosten du stornieren kannst, regeln deshalb die vertraglichen Stornobedingungen. Diese sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen nach den §§ 307 ff. BGB kontrollierbar. Pauschale Entschädigungen sind nach § 309 Nr. 5 BGB nur zulässig, wenn sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen und dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht. Hotels müssen sich insbesondere ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung anrechnen lassen. Sagt das Hotel die gebuchte Leistung ab, entfällt nach § 326 Abs. 1 BGB der Anspruch auf die Gegenleistung. Bereits Gezahltes kannst du nach § 326 Abs. 4 in Verbindung mit § 346 BGB zurückverlangen. Bei Buchung über ein Portal gelten dessen Bedingungen zusätzlich. Die Verjährung beträgt drei Jahre. Eine Reiserücktrittsversicherung kann bei Krankheit Kosten übernehmen, nach ihren Bedingungen. Praktisch solltest du Stornofristen in Tagen vor Anreise genau beachten, weil kostenlose Stornierung oft bis zu einem Stichtag gilt. Bewahre die Bestätigung der Stornierung auf, denn sie belegt, wann du erklärt hast.

So holst du dein Geld zurück

  1. Buchungsbedingungen prüfen. Suche die Bestätigung und die Stornobedingungen heraus. Prüfe, ob kostenlose Stornierung bis zu einem Datum vereinbart ist. Notiere Fristen, Gebühren und die Art des Tarifs, etwa flexibel oder nicht erstattbar.
  2. Stornierung erklären. Storniere schriftlich über Portal oder Mail innerhalb der Frist und bitte um Bestätigung. Nenne Buchungsnummer, Reisedaten und gewünschte Rückzahlung. Bewahre die Bestätigung auf. Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.
  3. Gebühren hinterfragen. Verlangt das Hotel eine hohe Stornogebühr, bitte um Berechnung und frage nach ersparten Aufwendungen. Prüfe, ob das Zimmer anderweitig vergeben wurde. Pauschalen müssen angemessen sein.
  4. Rückzahlung einfordern. Fordere Anzahlung oder Differenz schriftlich zurück und setze eine Frist von etwa zwei Wochen. Bei Buchung über ein Portal wende dich zugleich an dessen Kundenservice.
  5. Versicherung prüfen. Bei Krankheit oder Unfall prüfe eine Reiserücktrittsversicherung. Reiche Atteste und Belege nach den Bedingungen ein. Frage nach Fristen, sonst kann der Schutz verfallen. Nenne dem Versicherer Datum und Grund der Verhinderung.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Buchungsbestätigung mit Stornobedingungen
  • Zahlungsnachweis oder Anzahlungsbeleg
  • Stornierungsbestätigung
  • Schriftverkehr mit dem Hotel
  • Atteste oder Belege bei Verhinderung

Muster für dein Schreiben

Betreff: Stornierung und Rückzahlung, Buchung [Buchungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am [Datum] für den Zeitraum [Zeitraum] ein Zimmer in Ihrem Hotel gebucht, Buchungsnummer [Nummer], und [Betrag] Euro angezahlt. Mit Schreiben vom [Datum] habe ich fristgerecht storniert. Nach den Buchungsbedingungen ist mir [Betrag] Euro zu erstatten. Hilfsweise bitte ich um Mitteilung, wie Sie die Stornogebühr berechnet haben und welche ersparten Aufwendungen Sie angerechnet haben. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum] auf mein Konto [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Verweigert das Hotel die Rückzahlung, fordere eine schriftliche Begründung und eine nachvollziehbare Berechnung der Gebühr. Bei Portalbuchungen hilft der Kundenservice des Portals und oft ein Beschwerdeformular. Daneben kannst du eine Verbraucherzentrale ansprechen, und bei Hotels im EU-Ausland das Europäische Verbraucherzentrum. Hilft das nicht, bleiben Mahnbescheid und Klage am Gerichtsstand des Hotels oder am Wohnort, je nach Vertrag und Rechtslage. Prüfe, ob eine Reiseversicherung oder Kreditkartenversicherung einspringt. Sichere alle Schreiben mit Datum.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Habe ich bei Hotelbuchungen ein Widerrufsrecht?

In der Regel nicht, wenn die Buchung einen festen Termin oder Zeitraum vorsieht, auch bei Online-Buchung. Das ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Du bist daher auf vereinbarte Stornomöglichkeiten angewiesen. Prüfe das Kleingedruckte vor der Buchung.

Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?

Sie müssen angemessen sein und dürfen den typischen Schaden des Hotels nicht übersteigen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung sind zu berücksichtigen. Verlange eine Berechnung. Pauschalen sind nur zulässig, wenn du einen geringeren Schaden nachweisen kannst. Frage nach, wie das Hotel die Zimmer nach deiner Absage genutzt hat.

Was gilt, wenn das Hotel selbst absagt?

Dann entfällt dein Zahlungsanspruch, und du kannst bereits Gezahltes zurückverlangen. Das Hotel muss nach den Regeln über die Rückabwicklung zahlen. Bestehe auf einer Auszahlung statt eines Gutscheins, wenn du kein neues Zimmer buchen möchtest. Ein Gutschein ist nur eine Alternative.

Wie läuft es bei Portalbuchungen?

Du hast oft eine Buchung über ein Portal, das den Preis einzieht. Erstattungen laufen dann häufig über das Portal, auch wenn das Hotel storniert. Wende dich zuerst dorthin und parallel an das Hotel. Dokumentiere alle Antworten mit Datum. Frage zusätzlich nach, ob das Portal Gebühren einbehält.

Kann ich Geld zurückverlangen, wenn ich krank werde?

Eine gesetzliche Pflicht des Hotels besteht nicht. Es kann aber Kulanz geben oder eine Reiserücktrittsversicherung greifen. Reiche Atteste und Belege nach den Bedingungen ein. Frage das Hotel nach einer Umbuchung, die sich oft leichter durchsetzen lässt. Auch eine Teilerstattung ist manchmal möglich.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.