Flug annulliert: Ticketpreis erstatten lassen, Frist und Ausgleich

Die Antwort
Wird dein Flug annulliert, hast du die Wahl zwischen Erstattung der Flugscheinkosten und einer anderweitigen Beförderung. Die Fluggesellschaft muss den Preis binnen sieben Tagen erstatten, wenn du Erstattung wählst. Zusätzlich kann ein Ausgleich zwischen 250 und 600 Euro fällig sein, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
| Wer zahlt | Die ausführende Fluggesellschaft erstattet den Ticketpreis; bei Vermittlern kann auch der Reisevermittler beteiligt sein. |
|---|---|
| Frist | Die Erstattung ist binnen sieben Tagen zu zahlen. Ansprüche verjähren in Deutschland nach der Regelverjährung von drei Jahren ab Jahresende. |
| Rechtsgrundlage | Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, §§ 195, 199 BGB |
Ein gestrichener Flug bringt Pläne durcheinander. Fluggäste haben nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Rechte, die über das Vertragsrecht hinausgehen: Sie können wählen, ob sie ihr Geld zurückbekommen oder anderweitig befördert werden, sie haben Anspruch auf Betreuungsleistungen und unter bestimmten Voraussetzungen auf einen pauschalen Ausgleich. Viele Airlines bieten zunächst Gutscheine oder Umbuchungen an, obwohl du auch die Erstattung verlangen kannst. Auf dieser Seite findest du, wann die Verordnung gilt, welche Fristen für die Erstattung gelten, wie du vorgehst und was du tust, wenn die Airline sich weigert. Ein Musterschreiben hilft bei der Forderung gegenüber der Fluggesellschaft. Prüfe auch, ob dir als Alternative eine kostenlose Umbuchung genügt.
Voraussetzungen
- Der Flug wurde von der ausführenden Fluggesellschaft annulliert.
- Der Flug startete von einem Flughafen in der EU oder wurde von einer EU-Airline in die EU durchgeführt.
- Du hast eine bestätigte Buchung und dich rechtzeitig zum Check-in eingefunden, soweit das noch möglich war.
- Du hast dich für Erstattung statt Ersatzbeförderung entschieden.
- Für den Ausgleich liegt kein Fall außergewöhnlicher Umstände vor und die Annullierung wurde nicht mindestens 14 Tage vorher angekündigt.
Rechtslage
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung. Bei Annullierung hat der Fluggast nach Artikel 5 Anspruch auf die in Artikel 8 vorgesehene Unterstützung. Er kann zwischen Erstattung der Flugscheinkosten, anderweitiger Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch wählen. Entscheidet er sich für Erstattung, erfolgt sie nach Artikel 8 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 3 binnen sieben Tagen. Zusätzlich besteht nach Artikel 7 ein pauschaler Ausgleich von 250, 400 oder 600 Euro je nach Entfernung des Fluges, wenn die Fluggesellschaft die Annullierung nicht rechtzeitig angekündigt hat und sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ein Gutschein ersetzt die Erstattung nur, wenn du zustimmst. Die Frist zur Geltendmachung folgt dem nationalen Recht, in Deutschland der Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB. Bei Buchung über Vermittler kann die Erstattung zusätzlich über diesen laufen, was Verzögerungen verursacht. Die Verordnung gilt für Flüge ab einem Flughafen in der EU sowie für Flüge von EU-Fluggesellschaften in die EU. Bei Nichtbeachtung kannst du dich an die nationale Durchsetzungsstelle wenden, in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt.
So holst du dein Geld zurück
- Annullierung dokumentieren. Bewahre die Mitteilung der Airline auf und mache Screenshots der Anzeigetafel oder App. Notiere Datum und Zeit, zu der du informiert wurdest. Das Ankündigungsdatum entscheidet über den Ausgleichsanspruch.
- Erstattung wählen. Teile der Fluggesellschaft schriftlich mit, dass du die Erstattung des Ticketpreises verlangst und keinen Gutschein. Nenne Buchungsnummer und Fluginformationen. Das sichert deine Wahl und setzt die Siebentagesfrist in Gang.
- Frist abwarten. Nach sieben Tagen ohne Zahlung kannst du nachfassen. Nutze das Formular der Airline oder schreibe an die dokumentierte Kontaktadresse. Hast du über einen Vermittler gebucht, schreibe auch dort an.
- Ausgleich prüfen. Prüfe, ob zusätzlich ein Ausgleich nach Artikel 7 zusteht. Entscheidend sind Entfernung des Fluges, rechtzeitige Ankündigung und Gründe der Annullierung. Fordere die Airline mit Fristsetzung zur Zahlung auf.
- Durchsetzung vorbereiten. Reagiert die Airline nicht, kommen Schlichtungsstelle, Beschwerdestelle oder Klage in Betracht. Die Verbraucherzentrale bietet eine Online-Prüfung für Flugärger an. Sammle Belege und Schriftverkehr geordnet. Sichere dir Nachweise zum Zeitpunkt der Information.
Diese Unterlagen brauchst du
- Buchungsbestätigung und Ticket
- Mitteilung über die Annullierung
- Boardingpass oder Check-in-Nachweis
- Zahlungsnachweis des Tickets
- Schriftverkehr mit der Airline
So kann dein Schreiben aussehen
Betreff: Erstattung Flugkosten, Buchung [Buchungsnummer], Flug [Flugnummer] am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Flug [Flugnummer] am [Datum] von [Start] nach [Ziel] wurde annulliert. Ich mache von meinem Wahlrecht nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Gebrauch und verlange die Erstattung der Flugscheinkosten in Höhe von [Betrag] Euro binnen sieben Tagen auf das Konto [IBAN]. Einen Gutschein lehne ich ab. Zusätzlich prüfe ich den Anspruch auf Ausgleich nach Artikel 7 und bitte um eine Stellungnahme zu den Gründen der Annullierung bis zum [Datum]. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Anschrift]
Wenn die Erstattung abgelehnt wird
Zahlt die Airline nicht oder nur teilweise, wende dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), die auch Flugreisende berät, und an das Luftfahrt-Bundesamt als Durchsetzungsstelle. Das Europäische Verbraucherzentrum hilft bei Airlines aus anderen Ländern. Verbraucherzentralen prüfen Fälle online. Nach Fristsetzung kann ein Mahnbescheid oder eine Klage am Gericht des Abflug- oder Ankunftsorts folgen. Fluggastrechte-Portale arbeiten auf Erfolgsbasis, behalten aber einen Teil der Entschädigung. Vergleiche Kosten und Aufwand. Prüfe vor jedem Schritt die Fristen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Gutschein akzeptieren?
Nein, du kannst auf der Erstattung in Geld bestehen. Ein Gutschein ist nur eine freiwillige Alternative, der du zustimmen musst. Erkläre deshalb schriftlich, dass du Rückzahlung wünschst. Nimm keinen Gutschein an, wenn du nicht sicher bist, dass du ihn einlösen kannst. Prüfe ihn genau auf Einlösbarkeit.
Wie schnell muss die Airline zahlen?
Die Erstattung ist binnen sieben Tagen zu leisten, wenn du dich dafür entschieden hast. Zahlt sie später, kannst du sie mit einer Mahnung in Verzug setzen und Zinsen verlangen. Halte Datum deiner Erklärung und die Antwort der Airline schriftlich fest.
Wann bekomme ich zusätzlich Ausgleich?
Wenn der Flug annulliert wurde, ohne dass dies mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt wurde, und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Höhe beträgt 250, 400 oder 600 Euro je nach Entfernung. Die Airline muss die Umstände belegen, wenn sie sich auf sie beruft.
Was gilt bei Buchung über ein Portal?
Du hast oft zwei Ansprechpartner: den Vermittler und die Airline. Die Airline schuldet die Erstattung, manche Vermittler kassieren aber zunächst und leiten das Geld später weiter. Frage beide an und dokumentiere die Antworten. Bei Verzögerungen dauert die Weiterleitung länger. Frage zuerst bei dem Anbieter nach, der dir das Ticket verkauft hat.
Kann ich Kosten für Hotel oder Verpflegung ersetzt verlangen?
Ja, bei Annullierung hat die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erbringen, etwa Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterbringung bei Übernachtung. Zahlst du selbst, bewahre die Belege auf und fordere Erstattung angemessener Kosten. Nenne Datum, Ort und Rechnung. Auch Fahrtkosten zum Ersatzflug können ersetzt werden, soweit sie angemessen sind.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.