Kontoführungsgebühren zurückfordern: BGH-Urteil, Frist und Muster

Die Antwort
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 (XI ZR 26/20) sind Klauseln unwirksam, die Änderungen von Entgelten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erlauben. Zu viel gezahlte Gebühren kannst du zurückfordern, soweit sie nicht verjährt sind. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre ab Jahresende.
| Wer zahlt | Deine Bank oder Sparkasse zahlt zu viel gezahlte Entgelte zurück, auf Wunsch samt Zinsen. |
|---|---|
| Frist | Es gilt die Regelverjährung von drei Jahren nach Jahresende. Entgelte aus dem Jahr 2023 verjähren grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2026. |
| Rechtsgrundlage | BGH XI ZR 26/20 (27.04.2021), §§ 307, 812 BGB, §§ 195, 199 BGB |
Banken haben die Preise für Girokonten in den vergangenen Jahren stark erhöht, oft nur mit einem Schreiben, in dem stand, dass Schweigen als Zustimmung gelte. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis am 27. April 2021 im Verfahren XI ZR 26/20 beanstandet: Kunden müssen ausdrücklich zustimmen. Wer dem nicht zugestimmt hat, kann Entgelte zurückfordern, die auf der Erhöhung beruhen. In der Praxis haben viele Banken später Zustimmungen eingeholt, sodass sich die Rechtslage je nach Fall unterscheidet. Hier erfährst du, wie du erkennst, ob dein Fall betroffen sein kann, welche Unterlagen du brauchst, wie du Rückzahlung verlangst und bis wann du handeln musst. Das Muster ist an die Bank gerichtet.
Voraussetzungen
- Die Bank hat Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass du ausdrücklich zugestimmt hast.
- Du hast nicht später ausdrücklich zugestimmt, etwa durch Unterschrift oder aktive Bestätigung im Online-Banking.
- Die Rückforderung betrifft Zeiträume, die noch nicht verjährt sind.
- Du kannst die Entgelte aus Kontoauszügen oder Preisverzeichnissen nachweisen.
- Du hast die Rückforderung schriftlich bei der Bank geltend gemacht.
Rechtslage
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2021 (XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken unwirksam sind, die Änderungen von Entgelten und Bedingungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zulassen, wenn der Kunde schweigt. Rechtsgrundlage ist die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, weil die Klauseln den Kunden unangemessen benachteiligen. Wer aufgrund einer unwirksamen Preiserhöhung mehr gezahlt hat, kann den Mehrbetrag als ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB zurückverlangen. Der Anspruch unterliegt der Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB von drei Jahren, die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und du Kenntnis hattest. Zahlungen aus dem Jahr 2023 verjähren damit grundsätzlich zum 31.12.2026. Hat die Bank nachträglich eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt, gilt die Erhöhung für die Zukunft. Ob sie die Rückforderung früherer Zeiträume ausschließt, hängt vom Einzelfall und dem Wortlaut der Erklärung ab. Wichtig ist deshalb, wie du reagiert hast. Zur Sicherheit kannst du die Verjährung durch einen schriftlichen Verzicht der Bank oder durch gerichtliche Schritte hemmen. Vermerke in deinem Schreiben das Datum jeder Erhöhung, denn dadurch kannst du die Rückforderung nach Jahren staffeln. Wer unsicher ist, ob er zugestimmt hat, fragt die Bank nach den Unterlagen, auf die sie sich stützt.
So holst du dein Geld zurück
- Preisverzeichnisse sammeln. Besorge alle Preis- und Leistungsverzeichnisse und Mitteilungen der Bank zu Gebührenerhöhungen. Notiere, wann jede Änderung in Kraft trat, und ob du ausdrücklich zugestimmt hast. Vermerke auch Briefe und Mails.
- Kontoauszüge auswerten. Liste die bezahlten Kontoführungsentgelte nach Jahren auf. Kontoauszüge kannst du in der Regel online abrufen. Stelle die Summe der Mehrbeträge gegenüber der ursprünglichen Gebühr zusammen.
- Zustimmung prüfen. Prüfe, ob du Zustimmungserklärungen unterschrieben oder digital bestätigt hast. Eine nur stillschweigende Weiternutzung des Kontos gilt nach der Rechtsprechung nicht als ausdrückliche Zustimmung. Erinnere dich genau an Briefe der Bank.
- Rückforderung schreiben. Fordere die Bank schriftlich auf, die Mehrbeträge zu erstatten. Setze eine Frist von zwei bis drei Wochen und bitte um Bestätigung der Verjährungshemmung, wenn Ansprüche des Jahres 2023 betroffen sind.
- Schlichtung oder Klage erwägen. Lehnt die Bank ab, kannst du das Schlichtungsverfahren nutzen oder gerichtlich vorgehen. Fristen und Verjährung im Blick behalten, bei älteren Zahlungen hilft eine Beratung durch die Verbraucherzentrale.
Diese Unterlagen brauchst du
- Kontoauszüge der betroffenen Jahre
- Preis- und Leistungsverzeichnisse
- Mitteilungen der Bank über Gebührenänderungen
- Zustimmungserklärungen, falls vorhanden
- Schriftverkehr mit der Bank
Muster für dein Schreiben
Betreff: Rückforderung unwirksam erhöhter Kontoführungsentgelte, Konto [IBAN]
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Entgelte für mein Konto [IBAN] zum [Datum] von [Betrag] Euro auf [Betrag] Euro erhöht. Eine ausdrückliche Zustimmung habe ich nicht erteilt. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 (XI ZR 26/20) sind Klauseln unwirksam, die ein Schweigen als Zustimmung werten. Ich fordere Sie auf, die auf dieser Grundlage gezahlten Mehrbeträge in Höhe von [Betrag] Euro bis zum [Datum] zu erstatten und mir eine Aufstellung zu übersenden. Zugleich bitte ich Sie, bis dahin auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Anschrift]
Wenn die Erstattung abgelehnt wird
Lehnt die Bank ab oder behauptet sie, du habest zugestimmt, verlange einen Nachweis der Zustimmung. Du kannst die Schlichtungsstelle der Bank anrufen oder bei der BaFin Beschwerde einlegen. Die Verbraucherzentrale berät zur Einordnung und führt teils Musterverfahren. Bleibt die Bank bei der Ablehnung, ist die Klage vor dem Amtsgericht oder Landgericht je nach Streitwert möglich. Handle vor Ablauf der Verjährung, weil die Frist nicht von allein stoppt. Ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt sie und ist bei klarer Beweislage ein einfacher Weg.
Häufige Fragen
Kann ich alle Kontoführungsgebühren zurückverlangen?
Nein, nur die Erhöhungen oder Entgelte, die auf einer unwirksamen Änderung beruhen. Die ursprünglich vereinbarte Grundgebühr bleibt geschuldet. Entscheidend ist, ob und wie du einer Erhöhung zugestimmt hast. Eine pauschale Rückforderung aller Gebühren wäre unbegründet. Nur der strittige Aufschlag steht im Raum.
Wie weit kann ich zurückrechnen?
Die Regelverjährung beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem du gezahlt hast und Kenntnis hattest. Entgelte aus 2023 verjähren Ende 2026. Ältere Zahlungen sind in vielen Fällen verjährt. Eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ohne Kenntnis nach § 199 BGB ist die Höchstgrenze.
Was gilt, wenn ich später einer Erhöhung zugestimmt habe?
Dann gilt die Erhöhung ab Zustimmung für die Zukunft. Ob sie auch frühere Zeiträume berührt, hängt vom Wortlaut der Erklärung ab. Lass dir die Unterlagen der Bank geben und prüfe, was genau du bestätigt hast. Bei Zweifeln hilft die Verbraucherzentrale.
Muss ich das Konto kündigen, um Geld zurückzubekommen?
Nein, du kannst die Rückforderung stellen und das Konto behalten. Manche Kunden wechseln parallel die Bank, um künftig geringere Gebühren zu zahlen. Beachte, dass nach einer Kündigung die Auskunftspflichten der Bank bestehen bleiben und du Kontoauszüge weiter abrufen kannst. Die Rückforderung bleibt davon unberührt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das ist unterschiedlich und hängt von der Bank ab. Manche prüfen innerhalb weniger Wochen, andere melden sich kaum. Setze eine Frist und halte nach Ablauf mit einem Hinweis auf die Verjährung nach. Ein Mahnbescheid zeigt Ernsthaftigkeit und hemmt die Verjährung zuverlässig.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.verbraucherzentrale.de
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