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Bausparvertrag Gebühren zurückfordern: Abschlussgebühr und Darlehensgebühr prüfen

Erstattung · Bank und Finanzen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Abschlussgebühr beim Bausparvertrag

Die Antwort

Eine Abschlussgebühr beim Bausparvertrag ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zulässig. Eine Darlehensgebühr in der Darlehensphase hat der Bundesgerichtshof dagegen beanstandet. Wer eine solche Gebühr gezahlt hat, kann sie unter Umständen zurückfordern. Prüfe, welche Gebühren dein Vertrag vorsah, wann du gezahlt hast und ob Verjährung droht, und fordere die Rückzahlung schriftlich an.

Wer zahltZurückzahlen müsste die Bausparkasse, an die du die Gebühr gezahlt hast.
FristDer Rückforderungsanspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem du Kenntnis erlangt hast. Ältere Zahlungen können bereits verjährt sein.
Rechtsgrundlage§§ 812 ff. BGB; § 195, § 199 BGB (Verjährung); Rechtsprechung des BGH

Bausparverträge sind für viele ein Weg zum Eigenheim. Sie sind aber auch ein Feld voller Gebühren. Beim Abschluss wird eine Abschlussgebühr fällig, später in der Darlehensphase mitunter eine weitere Gebühr. Gerade um die zweite Gebühr gab es Streit, weil Gerichte sie als unzulässige Preisnebenabrede ansahen. Wer sie gezahlt hat, fragt sich, ob er das Geld zurückbekommt. Die Antwort hängt davon ab, wann und wofür gezahlt wurde und ob Ansprüche inzwischen verjährt sind. Diese Seite hilft dir, die Gebühren in deinem Vertrag einzuordnen, die Rechtslage zu verstehen und eine Rückforderung zu formulieren. Beträge nennen wir nicht, da Gebühren je Tarif und Vertragssumme stark variieren.

Voraussetzungen

  • Du hast einen Bausparvertrag, für den Abschluss- oder Darlehensgebühren gezahlt wurden.
  • Die Gebühr betraf die Darlehensphase oder eine nach der Rechtsprechung unzulässige Klausel.
  • Du kannst Vertrag, Gebührenabrechnung und Zahlung nachweisen.
  • Die Verjährungsfrist ist für die betreffende Zahlung noch nicht abgelaufen.

Rechtslage

Bausparkassen erheben bei Vertragsabschluss üblicherweise eine Abschlussgebühr, die in der Regel einen bestimmten Prozentsatz der Bausparsumme beträgt. Diese Gebühr hat die Rechtsprechung für die Ansparphase grundsätzlich als zulässig angesehen, weil sie den Aufwand der Bausparkasse für Vertragsabschluss und Vermittlung abdeckt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Abschlussgebühr besteht daher in der Regel nicht, sofern nicht besondere Umstände hinzukommen.

Anders beurteilt hat der Bundesgerichtshof eine zusätzliche Gebühr, die beim Bauspardarlehen für die Gewährung des Darlehens erhoben wird, die sogenannte Darlehensgebühr. Der Gerichtshof sah in ihr eine Klausel, die den Kunden unangemessen benachteiligt und die deshalb unwirksam ist. Wer eine solche Gebühr gezahlt hat, kann sie nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern. Das gilt vorbehaltlich der Verjährung und der konkreten Ausgestaltung deines Vertrags.

Die Verjährung beträgt nach der Regelverjährung drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du Kenntnis erlangt hast. Weil Rechtsprechung zur Darlehensgebühr bereits mehrere Jahre zurückliegt, sind viele Fälle inzwischen verjährt. Für zeitlich jüngere Zahlungen oder besondere Konstellationen kann es noch Chancen geben. Lass daher Vertrag und Zahlungsdatum genau prüfen. Eine pauschale Aussage über deine Aussichten ist nicht möglich.

So holst du dein Geld zurück

  1. Vertrag und Gebühren prüfen. Lies Bausparvertrag, Bedingungen und Gebührenabrechnungen. Notiere, welche Gebühren erhoben wurden, wann sie fällig waren und für welche Phase sie galten. Unterscheide klar zwischen Abschlussgebühr und Darlehensgebühr.
  2. Zahlung nachweisen. Suche Kontoauszüge, Jahreskontoauszüge der Bausparkasse und Darlehensabrechnungen heraus. Sie belegen, wann und in welcher Höhe du gezahlt hast. Ohne Nachweis fällt die Durchsetzung eines Anspruchs schwer.
  3. Verjährung klären. Rechne aus, wann die Zahlung erfolgte und ob die Frist von drei Jahren ab Jahresende bereits abgelaufen ist. Frage im Zweifel eine Beratungsstelle, ob Besonderheiten die Verjährung hemmen oder verlängern.
  4. Rückforderung schreiben. Fordere die Bausparkasse schriftlich zur Rückzahlung der Darlehensgebühr auf. Nenne Vertragsnummer, Betrag und Zahlungsdatum. Setze eine Frist von etwa zwei Wochen und bitte um schriftliche Stellungnahme.
  5. Beratung nutzen. Lehnt die Bausparkasse ab, hilft die Verbraucherzentrale. Außerdem kann die Schlichtungsstelle der Bausparkassen angerufen werden, deren Verfahren für Verbraucher in der Regel kostenfrei ist. Bei höheren Beträgen lohnt anwaltliche Beratung.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Bausparvertrag und Allgemeine Bedingungen
  • Gebührenabrechnungen der Bausparkasse
  • Kontoauszüge mit Gebührenzahlung
  • Darlehensvertrag oder Darlehensabrechnung
  • Schriftverkehr mit der Bausparkasse

So kann dein Schreiben aussehen

Betreff: Rückforderung von Darlehensgebühren, Bausparvertrag [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meinem Bausparvertrag Nr. [Vertragsnummer] haben Sie am [Datum] eine Gebühr in Höhe von [Betrag] Euro für die Gewährung des Bauspardarlehens erhoben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Gebühr in den Allgemeinen Bedingungen unwirksam, sodass ich sie ohne Rechtsgrund gezahlt habe.

Ich fordere Sie auf, den Betrag von [Betrag] Euro bis zum [Fristdatum] auf das Konto [IBAN] zurückzuzahlen. Falls Sie meinen Anspruch bestreiten, bitte ich um eine schriftliche Begründung. Ich behalte mir weitere Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Lehnt die Bausparkasse die Rückzahlung ab, verlange eine schriftliche Begründung. Häufig wird Verjährung eingewandt oder die Gebühr als zulässig bezeichnet. Prüfe, ob deine Zahlung innerhalb der Frist lag und welche Art von Gebühr vorlag. Die Verbraucherzentrale kann Vertragsklauseln prüfen. Außerdem gibt es die Schlichtungsstelle der Bausparkassen, die Beschwerden von Kunden bearbeitet. Bei höheren Beträgen kommt eine Klage in Betracht, wobei das Prozessrisiko zu bedenken ist. Eine Rechtsschutzversicherung kann Anwaltskosten übernehmen, meist nach Deckungsanfrage. Achte auf alle Fristen und bewahre sämtliche Unterlagen über die Vertragslaufzeit auf. Frage auch, ob Verjährung durch Verhandlungen gehemmt wurde, falls bereits Schriftwechsel stattgefunden hat.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Ist die Abschlussgebühr beim Bausparen erlaubt?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Abschlussgebühr in der Ansparphase grundsätzlich zulässig. Sie deckt den Aufwand für Abschluss und Vermittlung. Eine Rückforderung hat deshalb in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Anders kann es bei Gebühren aussehen, die in der Darlehensphase erhoben wurden.

Was ist eine Darlehensgebühr?

Das ist ein Entgelt, das manche Bausparkassen bei Auszahlung des Bauspardarlehens erhoben haben. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche Klausel Kunden unangemessen benachteiligt. Wer sie gezahlt hat, kann sie unter Umständen zurückfordern, vorausgesetzt, dass der Anspruch noch nicht verjährt ist.

Wie lange kann ich Gebühren zurückfordern?

Der Anspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du Kenntnis erlangt hast. Weil die Rechtsprechung zur Darlehensgebühr schon länger bekannt ist, sind viele Ansprüche bereits verjährt. Prüfe das Zahlungsdatum und lass die Frist berechnen, bevor du Aufwand betreibst.

Kann ich auch bei Kündigung Gebühren zurückbekommen?

Bei Kündigung eines Bausparvertrags werden bereits gezahlte Abschlussgebühren in der Regel nicht erstattet. Je nach Vertrag kann es Ausnahmen geben, etwa bei unwirksamen Klauseln. Lies die Bedingungen, bevor du kündigst, und prüfe, ob andere Optionen wie Beitragsfreistellung für dich günstiger sind.

Wer kann mir bei Streit helfen?

Die Verbraucherzentrale prüft Verträge und Klauseln. Außerdem gibt es eine Schlichtungsstelle der Bausparkassen, die Beschwerden kostenfrei bearbeitet. Bei höheren Streitwerten kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bankrecht sinnvoll sein. Sammle Verträge, Abrechnungen und Kontoauszüge, bevor du dich meldest, und notiere dir alle Daten der Zahlungen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.