Zum Inhalt springen
rueckzahlungen.de

Grunderwerbsteuer zurückfordern: Rückabwicklung, Frist und Antrag

Erstattung · Steuern · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Grunderwerbsteuer zurückfordern

Die Antwort

Wenn ein Grundstückskauf rückabgewickelt wird, bevor das Eigentum übergeht, hebt das Finanzamt die Steuerfestsetzung auf Antrag auf. Eine Erstattung ist auch möglich, wenn der Vertrag wegen nicht erfüllter Bedingungen rückgängig gemacht wird oder die Steuer fehlerhaft festgesetzt wurde. Maßgeblich ist § 16 GrEStG mit einer Zweijahresfrist.

Wer zahltDas für den Erwerb zuständige Finanzamt erstattet die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer an den Erwerber.
FristBei Rückgängigmachung durch Vereinbarung oder Rücktritt gilt eine Zweijahresfrist seit Entstehung der Steuer. Der Antrag sollte unverzüglich nach der Rückabwicklung gestellt werden.
Rechtsgrundlage§ 16 GrEStG, § 37 Abs. 2 AO

Wer ein Grundstück kauft, zahlt Grunderwerbsteuer. Platzt der Kauf oder wird er später rückabgewickelt, ist das Geld damit nicht automatisch weg. Das Gesetz sieht unter bestimmten Bedingungen vor, dass die Steuer nicht festgesetzt oder zurückgezahlt wird. Entscheidend sind der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, der Grund der Rückabwicklung und die Zweijahresfrist. Der Erwerber muss in der Regel selbst aktiv werden und einen Antrag stellen, den das Finanzamt prüft. Auf dieser Seite stehen die Voraussetzungen, die typischen Konstellationen wie Vertragsrücktritt oder Anfechtung und ein Muster für den Antrag. Auch der Weg nach einer Ablehnung wird beschrieben. Wichtig sind auch Vertragsklauseln, die ein Rücktrittsrecht vorbehalten, denn sie entscheiden darüber, ob die Zweijahresfrist überhaupt eröffnet ist.

Voraussetzungen

  • Der Erwerbsvorgang wird rückgängig gemacht, bevor das Eigentum auf den Erwerber übergegangen ist.
  • Die Rückgängigmachung geschieht durch Vereinbarung oder Rücktritt innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer.
  • Alternativ wird der Vertrag wegen nicht erfüllter Vertragsbedingungen aufgrund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht.
  • Ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Finanzamt liegt vor.
  • Die Steuer ist bereits gezahlt oder festgesetzt.

Rechtslage

§ 16 Abs. 1 GrEStG regelt, dass bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor dem Eigentumsübergang auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt oder die Festsetzung aufgehoben wird. Zwei Fallgruppen sind genannt. Nach Nummer 1 muss die Rückgängigmachung durch Vereinbarung, Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufsrechts innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer erfolgen. Nach Nummer 2 genügt es, wenn Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden und der Erwerbsvorgang deshalb aufgrund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht wird. Absatz 2 behandelt die Fälle, in denen der Veräußerer das Eigentum zurückerwirbt, auch nach dem Übergang des Eigentums. Hier gelten besondere Voraussetzungen und Fristen, die du dem Gesetz entnimmst. Die Erstattung folgt dem Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO. Das Finanzamt prüft die Vertragsunterlagen und die Aufhebungsvereinbarung. Fehlt ein rechtlicher Grund für die Rückabwicklung, bleibt die Steuer bestehen. Ein später geänderter Kaufpreis wirkt sich nach den allgemeinen Regeln auf die Bemessungsgrundlage aus. Bei Zweifeln über die Frist, den Zeitpunkt der Steuerentstehung oder die Wirksamkeit der Aufhebung lohnt sich vorab eine Rücksprache mit dem Notar und dem zuständigen Finanzamt, weil verspätete Anträge regelmäßig scheitern.

So holst du dein Geld zurück

  1. Rückabwicklung dokumentieren. Lass die Aufhebungsvereinbarung oder die Rücktrittserklärung notariell oder schriftlich fixieren. Datiere sie und sorge dafür, dass sie vor dem Eigentumsübergang wirksam ist, soweit § 16 Abs. 1 GrEStG greift.
  2. Zweijahresfrist beachten. Rechne vom Datum der Steuerentstehung, meist dem Kaufvertragsabschluss, zwei Jahre vor. Die Rückgängigmachung muss innerhalb dieses Zeitraums stattfinden, der Antrag folgt umgehend. Verlasse dich nicht auf das Rechtsgefühl anderer Beteiligter, sondern halte Fristen schriftlich fest.
  3. Antrag beim Finanzamt stellen. Stelle den Antrag schriftlich oder über ELSTER mit Steuernummer und Aktenzeichen des Bescheids. Füge den Kaufvertrag und die Aufhebungsunterlagen bei. Gib außerdem Datum und Aktenzeichen des Festsetzungsbescheids an, damit das Amt den Vorgang eindeutig findet.
  4. Bescheid prüfen. Das Amt erlässt einen Aufhebungsbescheid oder lehnt ab. Prüfe, ob Zinsen und Nebenleistungen mit behandelt wurden, und lege bei Fehlern Einspruch ein. Nutze die Rückfrage, wenn Begründung oder Berechnung nicht nachvollziehbar sind.
  5. Auszahlung kontrollieren. Kontrolliere den Zahlungseingang. Wurde der Betrag verrechnet, lasse dir die Verrechnung erläutern und frage bei Unstimmigkeiten schriftlich nach. Behalte Bescheid und Überweisungsbeleg als Nachweis, bis der Vorgang vollständig abgeschlossen ist.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Kaufvertrag und Steuerbescheid
  • Aufhebungsvereinbarung oder Rücktrittserklärung
  • Zahlungsnachweis der Steuer
  • Grundbuchauszug
  • Schriftverkehr mit Notar und Finanzamt

So kann dein Schreiben aussehen

Betreff: Antrag auf Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung, Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Notarvertrag vom [Datum] habe ich das Grundstück [Lage] erworben, mit Bescheid vom [Datum] wurde Grunderwerbsteuer in Höhe von [Betrag] Euro festgesetzt und von mir gezahlt. Der Kaufvertrag wurde am [Datum] durch [Aufhebungsvereinbarung/Rücktritt] rückgängig gemacht, bevor das Eigentum auf mich übergegangen ist. Ich beantrage nach § 16 GrEStG die Aufhebung der Festsetzung und die Erstattung auf das Konto [IBAN]. Die Unterlagen füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Lehnt das Finanzamt die Aufhebung ab, lege Einspruch ein, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Erläutere, warum die Voraussetzungen von § 16 GrEStG vorliegen, und füge die Unterlagen zur Rückabwicklung bei. Das Amt entscheidet über den Einspruch durch Einspruchsentscheidung, gegen die du Klage beim Finanzgericht erheben kannst. Ein Rechtsstreit über Fristen oder Abgrenzungen ist schwierig, deshalb ist eine Beratung durch Steuerberatung oder einen Fachanwalt für Steuerrecht ratsam. Notarielle Beratung hilft bei der richtigen Gestaltung der Aufhebung.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Bekomme ich die Grunderwerbsteuer zurück, wenn der Kauf platzt?

Ja, wenn die Voraussetzungen des § 16 GrEStG erfüllt sind. Das Eigentum darf noch nicht übergegangen sein, und die Rückgängigmachung muss innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer erfolgen oder auf einem Rechtsanspruch beruhen. Das Amt prüft das auf Antrag.

Was gilt, wenn das Eigentum schon übergegangen ist?

Dann greift § 16 Abs. 2 GrEStG nur in besonderen Fällen, etwa bei Rückerwerb durch den Veräußerer unter bestimmten Bedingungen. Meist bleibt die Steuer bestehen. Lass die Konstellation vor der Rückabwicklung prüfen, damit du keine Fristen verpasst. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Finanzamt auf Grundlage des Vertrags und des Grundbuchstands.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Ja, die Aufhebung erfolgt nur auf Antrag. Informiere das Finanzamt sofort nach der Rückabwicklung. Der Notar zeigt Erwerbsvorgänge an, kennt aber nicht immer die spätere Aufhebung, sodass du dich eigenständig kümmern musst. Verlasse dich daher nicht auf andere Beteiligte, sondern frage selbst beim Amt nach dem Stand.

Wie lange dauert die Erstattung?

Das hängt vom Finanzamt und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nach dem Aufhebungsbescheid wird der Betrag meist zeitnah ausgezahlt. Fragen zur Dauer klärst du am besten schriftlich mit Verweis auf Steuernummer und Datum. Frage nach, wenn das Geld nach der Aufhebung nicht eingeht, und nenne Steuernummer und Datum des Bescheids.

Werden auch Notar- und Grundbuchkosten erstattet?

Nein, die Steuererstattung betrifft nur die Grunderwerbsteuer. Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gebührenrecht und nach der Vereinbarung mit den Beteiligten. Frage den Notar nach Möglichkeiten zur Kostenreduzierung bei der Rückabwicklung. Eine Anfrage beim Notar zeigt, welche Gebühren bereits entstanden sind und welche bei einer Aufhebung noch anfallen können.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.