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Ausländische Quellensteuer zurückholen: Anrechnung und Erstattung

Erstattung · Steuern · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Ausländische Quellensteuer zurückholen

Die Antwort

Ausländische Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen kannst du in der Steuererklärung anrechnen lassen, soweit sie auf deine deutsche Steuer entfällt. Den Teil, der über den Satz des Doppelbesteuerungsabkommens hinausgeht, erstattet der Quellenstaat auf Antrag. Maßgeblich sind § 32d Abs. 5 und § 34c EStG und das jeweilige Abkommen.

Wer zahltDer Staat, der die Steuer einbehalten hat, erstattet den Überschuss; das deutsche Finanzamt rechnet den anrechenbaren Teil an.
FristFür die Anrechnung in Deutschland gilt die vierjährige Festsetzungsfrist. Die Erstattungsfristen im Quellenstaat sind verschieden und teils kurz, deshalb rasch handeln.
Rechtsgrundlage§ 32d Abs. 5 EStG, § 34c EStG, Doppelbesteuerungsabkommen

Wer Aktien oder Fonds aus dem Ausland hält, merkt es an der Dividendenabrechnung: Der Quellenstaat behält oft einen Anteil direkt ein, bevor das Geld ankommt. Deutschland besteuert die Erträge ebenfalls, sodass eine doppelte Belastung droht. Damit das nicht passiert, gibt es zwei Wege. Der erste ist die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer, der zweite die Rückforderung des zu viel einbehaltenen Teils beim Quellenstaat. Welcher Weg offensteht, hängt vom Abkommen, vom Land und davon ab, ob deine Bank schon anrechnet. Diese Seite zeigt, wie du die Beträge findest, welche Formulare typisch sind und wo du bei Ablehnung ansetzt.

Voraussetzungen

  • Du hast ausländische Kapitalerträge, auf die im Quellenstaat Steuer einbehalten wurde.
  • Die einbehaltene Steuer ist festgesetzt und gezahlt und nicht bereits erstattbar.
  • Für die Anrechnung gibst du die Erträge in der Steuererklärung in der Anlage für Kapitalerträge und der Anlage Ausland an.
  • Für die Erstattung im Quellenstaat benötigst du eine Ansässigkeitsbescheinigung und das dortige Formular.
  • Die jeweiligen Antragsfristen des Quellenstaats sind noch nicht abgelaufen.

Rechtslage

Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt die Anrechnung ausländischer Steuern. Nach § 34c Abs. 1 EStG wird die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, soweit sie auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die mit dem Abgeltungsteuersatz besteuert werden, enthält § 32d Abs. 5 EStG eine eigene Regel: Die anrechenbare ausländische Steuer vermindert die Abgeltungsteuer, höchstens aber bis zu dem Betrag, den das Abkommen als Quellensteuersatz zulässt. Alles, was der Quellenstaat darüber hinaus einbehalten hat, kannst du dort zurückfordern. Die Banken rechnen die ausländische Steuer häufig automatisch an, wenn sie mit dem Abkommen vertraut sind. Prüfe die Jahressteuerbescheinigung und die Dividendenabrechnung. Fehlt eine Anrechnung, trägst du die Beträge selbst in die Steuererklärung ein. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, etwa die Quellensteuerbescheinigung. Die Festsetzungsfrist des § 169 AO von vier Jahren begrenzt die Nachforderung. Für den Quellenstaat entscheidet dessen Recht über Frist und Form. Beachte, dass die Erstattung des Überschusses beim Quellenstaat ein eigenes Verfahren ist, das mit deutschen Fristen nichts zu tun hat. Dokumentiere deshalb Datum, Betrag und Land jeder Dividende, damit du die Beträge später ohne Mühe zuordnen kannst.

So holst du dein Geld zurück

  1. Beträge ermitteln. Suche in der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank die Zeile für anrechenbare ausländische Quellensteuer und prüfe, welcher Teil schon angerechnet wurde. Notiere Land, Betrag und Abkommenssatz. Nutze dafür die Steuerbescheinigung des Kalenderjahres.
  2. Anlage KAP und Anlage AUS ausfüllen. Gib die Kapitalerträge und die ausländische Steuer in der Anlage KAP an, soweit die Bank nicht schon angerechnet hat. Ergänze bei Bedarf die Anlage AUS und lege Nachweise zur Hand.
  3. Formular des Quellenstaats besorgen. Auf der Seite der ausländischen Steuerbehörde findest du das Erstattungsformular für Ausländer. Dazu gehört meist eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung über deine Ansässigkeit. Beachte, dass die Bearbeitung beim Finanzamt einige Wochen dauern kann.
  4. Ansässigkeitsbescheinigung beantragen. Beantrage sie beim zuständigen Finanzamt, in der Regel mit dem Formular des ausländischen Staates. Gib das Jahr und den Staat an, damit die Bestätigung passt.
  5. Fristen und Zinsen im Blick behalten. Notiere die Frist des Quellenstaats und sende den Antrag per Einschreiben oder Portal. Frage nach, wenn Monate nach dem Antrag nichts passiert. Behalte Kopien aller Unterlagen, auch der Zahlungsnachweise.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Jahressteuerbescheinigung der Bank
  • Dividendenabrechnungen mit Quellensteuerausweis
  • Quellensteuerbescheinigung des ausländischen Staates
  • Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts
  • Antragsformular des Quellenstaates

Muster für dein Schreiben

Betreff: Bitte um Anrechnung ausländischer Quellensteuer, Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Einkommensteuererklärung [Jahr] habe ich Kapitalerträge aus [Land] angegeben. Dort wurde Quellensteuer in Höhe von [Betrag] Euro einbehalten, die Bankbescheinigung liegt bei. Ich bitte um Anrechnung der ausländischen Steuer nach § 32d Abs. 5 und § 34c EStG und um Prüfung, ob sie bereits berücksichtigt wurde. Zusätzlich beantrage ich die Ansässigkeitsbescheinigung für das Jahr [Jahr] für ein Erstattungsverfahren in [Land].

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Lehnt das Finanzamt die Anrechnung ab, lege Einspruch innerhalb eines Monats ein und füge die Nachweise bei. Hat der Quellenstaat die Erstattung verweigert, prüfe die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Schreiben. Viele Staaten sehen ein eigenes Einspruchsverfahren mit kurzen Fristen vor. Für grenzüberschreitende Fälle ist die Beratung durch eine Steuerberatung mit Auslandsschwerpunkt sinnvoll. Hilfreich ist die Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern zu den Abkommen, und deine Bank kann Auskunft zur einbehaltenen Steuer geben. Dokumentiere alle Schreiben und Fristen.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob meine Bank schon angerechnet hat?

In der Jahressteuerbescheinigung stehen die anrechenbare ausländische Quellensteuer und die einbehaltene Abgeltungsteuer. Ist die ausländische Steuer dort auf die deutsche Steuer angerechnet, musst du sie nicht noch einmal geltend machen. Fehlt der Eintrag, helfen Rückfrage bei der Bank und die Anlage KAP.

Kann ich die gesamte Quellensteuer zurückbekommen?

Nicht immer. Angerechnet wird nur der Teil, der dem Abkommenssatz entspricht und auf deine deutschen Erträge entfällt. Den Mehrbetrag fordert man beim Quellenstaat zurück. Eine vollständige Rückzahlung gibt es in der Regel nur, wenn der Staat die Steuer nicht zu Recht erhoben hat.

Brauche ich einen Steuerberater?

Für einfache Fälle genügt die Steuererklärung mit der Bankbescheinigung. Bei mehreren Staaten, hohen Beträgen oder Ablehnungen des Quellenstaates ist Fachberatung sinnvoll. Eine Steuerberatung hilft bei Abkommenssätzen, Formularen und Fristen, die von Land zu Land variieren. Auch ein Steuerberater im Zielland kann das Verfahren übernehmen, wenn sich der Aufwand lohnt.

Wie lange kann ich Erstattung im Ausland beantragen?

Das legt der Quellenstaat fest. Die Fristen reichen von kurzen bis zu mehrjährigen Zeiträumen und beginnen oft mit dem Ende des Jahres der Zahlung. Informiere dich auf der Seite der ausländischen Steuerbehörde und beantrage lieber früh als spät. Manche Staaten gewähren mehrere Jahre, andere verlangen den Antrag bereits kurz nach Jahresende.

Wie vermeide ich zu hohe Quellensteuer von Anfang an?

Manche Staaten ermäßigen den Abzug, wenn du vorab nachweist, dass du dort nicht ansässig bist. Das geschieht über ein Formular beim Broker oder bei der ausländischen Behörde. Frage deinen Broker, ob er das Formular unterstützt und wie lange die Bestätigung gilt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.